Bestand
Gräflich Adelmannsches Archiv Hohenstadt: Urkunden (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Der Bestand enthält u. a. kaiserliche (Blutbann zu Schechingen und Hohenstadt), württembergische (u. a. Schechingen), öttingensche (Schloss Hohenstadt), ellwangische (u. a. Dorf und Burg sowie ein Gut zu Schechingen) und hohenlohische (Hof Bronnen) Lehnbriefe, adelmannische Lehn- und Bestandsbriefe bzw. -reverse, Heirats- und Familienverträge derer von Adelmann und verwandter Familien, Verträge mit fremden Herrschaften, Kaufbriefe, Stiftungsurkunden (v. a. zu Neubronn und Schechingen) sowie Schuldbriefe insbesondere der Familien Adelmann und Rechberg. Als Fremdprovenienz sind in erster Linie 18 Urkunden der Familie Klingensperger (Chlingensperger) zu nennen.
Das Gräflich Adelmannsche Archiv Hohenstadt: Familien- und Besitzgeschichte Die Urkunden des Gräflich Adelmannschen Archivs Hohenstadt setzen 1367 mit einer Vorprovenienz ein, dem ellwangischen Lehenbrief über die halbe Burg Schechingen für die Brüder Berthold und Renhard von Stammheim. Die Adelmann selbst, in deren Besitz Burg Schechingen dann seit 1435/45 war, gehörten um 1365 dem Patriziat der Reichsstädte Schwäbisch Gmünd und Schwäbisch Hall an. Konrad VIII. (+ 1407) erwarb 1385 Burg und Dorf Neubronn, besaß 1395-1400 das vordere und das hintere Schloss in Vellberg, kaufte 1407 Burg und Dorf Hohenstadt und verließ 1388 Hall. Konrads Enkel Georg III. (1425-1512) erwarb um 1470 mit dem ellwangischen Lehen Burg und Amt Rechenberg ein Zentrum im Norden des ellwangischen Gebiets, das sich gut in die Neuorientierung der Adelmann in Richtung Markgrafschaft Brandenburg einfügte: Georgs III. Schwester Magdalena heiratete nämlich 1441 den brandenburgischen Hofmeister Ludwig von Eyb, Georg selbst war seit 1445 in Diensten des Markgrafen. Georgs Sohn Wilhelm V., "der wilde Rechenberger", saß als Pfleger auf der markgräflichen Burg Kammerstein bei Schwabach. Rechenberg wurde 1526 von Ellwangen zurückerworben, was auch das Ende der Beziehungen zu Brandenburg bedeutete. Bestehen blieben die engen, fast erdrückenden Lehensbeziehungen zu Ellwangen und die Kriegs- und Hofdienste gegenüber Württemberg, dem die Adelmann ab 1514 auch als [Ober-]Vögte dienten. Wie zahlreichen anderen Häusern drohte den Adelmann, die sich seit dem 15. Jahrhundert "Adelmann von Adelmannsfelden" nannten, die Besitzaufteilung durch Aufspaltung in mehrere Linien, so 1502 bei der Erbregelung Georgs III. Immer wieder verengte sich die Familie jedoch auf einen einzigen Stamm, Anfang des 16. Jh. auf die anfangs auf Rechenberg, dann zu Hohenstadt gesessene Linie Georgs IV. (1453 - nach 1530). Dessen Bruder Hans erlangte mit dem Amt des Deutschmeisters (1510-1515) die Reichsfürstenwürde; er blieb beim alten Glauben. Gleichzeitig vollzog sich jedoch seit Bernhard Adelmann (1459-1523), Kanonikus zu Ellwangen sowie Domherr zu Eichstätt und Augsburg, der allmähliche Übergang der Familie zur Lehre Luthers. Für eine Familie, die in Diensten Brandenburgs und Württembergs stand, war dieser Schritt unumgänglich; für ellwangische Lehenleute bot er stetigen Anlass zu Auseinandersetzungen. Um so wichtiger waren die Reichslehen der Adelmann. 1495 bestätigte der Kaiser Georg III. Adelmann das Jahrmarktsprivileg und den Blutbann zu Hohenstadt, wie ihm das schon Kaiser Friedrich III. verliehen hatte. Mit dem Kauf von Hohenstadt 1530 kam auch der dortige Blutbann in die Hände der Adelmann. 1582 schließlich erhielt die Familie das Gerichtsstandsprivileg. Damit waren die Voraussetzungen für die bis zum Ende des Alten Reichs währende Reichsfreiheit gegeben. Zur Sicherung des Kernbesitzes errichtete Wilhelm VI. 1576 das adelmannsche Fideikommiss. Doch schon seine Söhne Erhard II. (1546-1601) und Wolf Caspar (1549-1613) teilten 1582 den Besitz. Der Umbau von Burg Hohenstadt zum Schloss durch Wolf Caspar ist gewissermaßen äußeres Zeichen für den Abschluss der Herrschaftsbildung. Zwei Generationen später trat Wilhelm Christoph Adelmann von Adelmannsfelden (1606-1659), seit 1625 wieder alleiniges Oberhaupt der Familie, zum katholischen Glauben über, den er auch in Hohenstadt und Schechingen durchsetzte. Diese Konversion war der erste Schritt zur Konsolidierung der Vermögensverhältnisse nach den schweren Verlusten des Dreißigjährigen Krieges. Für drei Generationen überwogen nun innerhalb der Familie die geistlichen Karrieren die weltlichen an Bedeutung. Wilhelm Christophs ältester Sohn Johann Christoph (1640-1687) wurde bei den Jesuiten erzogen und brachte es zum Fürstpropst von Ellwangen; 1682 legte er den Grundstein der von der Societas Jesu betreuten Wallfahrtskirche auf dem Schönenberg, 1674 ernannte er seinen Bruder Wilhelm VIII. (1651-1722) zum ellwangischen Erbmarschall - ein reines Ehrenamt und feudum gratis datum, dessen Außenwirkung allerdings nicht unterschätzt werden darf. Wilhelm VIII., 1680 vom Kaiser in den Reichsfreiherrnstand erhoben und Erbauer des Palais Adelmann in Ellwangen, ließ sich 1707 nach dem Tod seiner zweiten Frau zum Priester weihen. Zwei seiner Söhne, Franz Ignaz und Johann Ludwig Sebastian, waren Domherrn in Eichstätt und Ellwangen, die einzige Tochter, die das Erwachsenenalter erreichte, wurde Benediktinerin. Ein Enkel, Franz Xaver (1721-1787), war seit 1750 Weihbischof und 1757-1759 Generalvikar des Bistums Augsburg. - Gegen Ende des Alten Reiches, 1790, wurde Joseph Anselm I. Freiherr Adelmann von Adelmannsfelden (1728-1805) in den Reichsgrafen- und bayerischen Grafenstand erhoben. Wegen Streitigkeiten mit den Hohenstadter und Schechinger Bauern musste er 1804 auf einen Entscheid des Reichshofrats hin Verwaltung und Jurisdiktion seiner Güter in die Hände seines Sohnes Klemens Wenzeslaus (1771-1826) legen, der somit auch die Mediatisierung zu erdulden hatte. Klemens Wenzeslaus gilt die jüngste Urkunde des Archivs Hohenstadt: Am 8. Mai 1845 verlieh ihm König Wilhelm I. als Provinzial-Erbamt das Erbmarschallamt des nunmehr württembergischen Fürstentums Ellwangen. Das Familienstatut von 1891 bestimmte die Stämme der drei Söhne Klemens Wenzeslaus' zu Majoratsherren der gemeinschaftlichen Rittergüter Hohenstadt und Schechingen. Schon 1883 hatte Klemens Wenzeslaus' Enkel Alfred Graf Adelmann von Adelmannsfelden (1848-1887) das Schloss Adelmannsfelden erworben, hatte es aber 1884 an seinen Bruder Rudolf IV. (1850-1900) verkauft, der daraus ein Fideikommiss errichtete. Rudolf trat 1888 zum evangelischen Glauben über. Durch württembergisches Reskript vom 25. April 1890 erhielten er und seine Nachkommen das Recht, den Namen "Grafen Adelmann von und zu Adelmannsfelden" zu führen. Die zu Adelmannsfelden gesessene Linie Rudolfs IV. wurde am 31. Mai 1893 als Primogenitur bestätigt. Um 1360/70 sind erstmals eindeutige Besitzschwerpunkte der Adelmann festzustellen: Meist ellwangische Lehen wurden ihnen verliehen im Tal der Bühler und auf den nordöstlich anschließenden Ellwanger Bergen. Die drei Burgen Neubronn, Schechingen und Rechenberg kennzeichneten dann unter Georg III. die Schwerpunkte des Familienbesitzes. Einzelne Außenbesitzungen, allesamt ellwangische Lehen, lagen östlich der Jagst. Der Verkauf von Rechenberg 1526 und der erneute Erwerb von Hohenstadt 1530 bedeuteten zweifellos eine Besitzkonzentration, aber auch eine erhebliche Beschränkung: Der Zugang zur Markgrafschaft Brandenburg war damit abgeschnitten. Die Herrschaft Neubronn fiel 1638 im Erbgang an die Woellwarth. Weiteren Besitz im Kernbereich, aber auch das 1629 erworbene Gut Christophsburg bei Neuenbürg, musste Wilhelm Christoph 1636-1650 verkaufen oder versetzen, um die Verluste des Dreißigjährigen Kriegs auszugleichen. Damals bewährte sich die Zugehörigkeit zum Kanton Kocher, der immer wieder Kredite zur Verfügung stellte. Die Herrschaft Rechberghausen, die 1677 im Erbgang an die Adelmann fiel, ging bereits 1695 wieder verloren. Der bedeutendste Lehenherr der Adelmann von Adelmannsfelden war der Fürstpropst von Ellwangen. Die Reichslehen beschränkten sich auf den Blutbann zu Hohenstadt und Schechingen und auf Marktprivilegien. Einziges hohenlohisches Lehen waren die Gülten aus einem in zwei Güter aufgeteilten Hof zu Bronnen. Lehen der Grafen von Oettingen war das halbe Schloss Hohenstadt. Das württembergische Lehen, der Wein- und Kornzehnte zu Hebsack, wurde 1644 verkauft und in ein württembergisches Kammerlehen von 2000 fl umgewandelt. Gnadenjagen gewährten den Adelmann die Fürstpropstei Ellwangen und die Schenken von Limpurg. Einziges Aktivlehen der Adelmann war, soweit bisher bekannt, eine Wiese zwischen Schechingen und Schloss Horn, mit der das Bauerngeschlecht Bonath/Bonoldt belehnt war.
Archivgeschichte: Zur selben Zeit und in derselben Art wie im Archiv der Freiherren von Woellwarth (Bestand PL 9/2) wurden im Archiv Hohenstadt auf den Urkunden zeitgenössische Rückvermerke angebracht: "Item das ist meiner Thochter Apollonia Adelmänin Verweisbrieff etc. Anno 1534" (U 65), "Ich hab für den Lehenbrieff inn die Kantzelly geben II Gülden I Ortt" (U66) usw. Offensichtlich wurde das Archiv damals genutzt, und aus diesem Grund wohl auch in Ordnung gehalten. Mehrfach finden sich auch Präsentatum-Vermerke des Reichskammergerichts, die beweisen, dass die betreffenden Urkunden dort vorgelegt worden sind. Nach 1608, aber vor dem Anfall Hohenstadts an Wilhelm VII. Adelmann 1625 entstanden zwei Archivrepertorien: Das eine Findbuch ist, wie das Vorhandensein der oettingischen Lehenbriefe zeigt, dem Inhaber von Hohenstadt, also Wolf Caspar Adelmann, zuzuschreiben. Es verzeichnet Archivalien von 1390-1608, ist gegliedert in die Kapitel B - W und innerhalb der Kapitel bedingt chronologisch geordnet. Diese neue Ordnung, der das Kapitel A: Reichslehen, fehlt, enthält B: Oettingische Lehen, C: Kaufbriefe, D: Teilungen, Erbeinungen und Heiratsbriefe, E: Verträge mit Limpurg und anderen, F: Ellwangische Lehen, Kaufbriefe und Verträge betr. Ramsenstrut, G:Verträge und Urkunden betr. Rodamsdörfle, H: dto. betr. den Weiler Fach und den Brastelhof ("das Gut uf dem Brastel"), I: dto. betr. Holzhausen, K: dto. betr. Reichertshofen, Kocherhof, die zwei Schöffelhöfe und Straßdorf, L: Württembergische Lehen, M: Stiftungsurkunden, N: Hohenstadtische Rechnungen, O: Schechingische Rechnungen, P: Neubronnische Rechnungen, Q: Pflegschaftsrechnungen des Amts Hohenstadt, R: Abgelöste Hauptverschreibungen, S: desgl. Wolf Caspars (+1613), T: Pfarr- und Heiligenrechnungen, V: Hohenstadtische Rechnungen [ab 1585] und W: Hohenstadtische Rechnungen und Register. Das Findbuch erfasst also die gesamte damalige Altregistratur: Urkunden, Akten und Rechnungen. Wo die Urkunden eine ältere Nummer tragen, ist diese angegeben. Diese älteren Nummern lassen erkennen, dass das Urkundenarchiv zuvor lediglich kursorisch, ohne innere Ordnung erfasst war. Äußerst wertvoll für die Geschichte des Archivs sind wenig später möglicherweise von Wilhelm VII. Adelmann angebrachte Randvermerke der Art "Seyn da", "nit da", "Dißer Brieff mangelt mier in Original" oder, bei Ramsenstrut, "dass Capitel hattß", was sich sowohl auf die dortigen Güter als auch auf die zugehörgen Urkunden bezieht. Im Kapitel C lautet der Kommentar: "Wenn der [Wald] Brastel sollte eyen Eygenthum seyen, dass doch nit ist, wo ist dann der selbe Kauffbriff, da doch inn diser Registeratdur alleß sonnst so ornntlichen spectiffiziert ist". Und ergänzend dazu erhielt im Kapitel H eine Instruktion um Rat an Dr. Krötlin den Vermerk: "disen ziehe mann her fier, wiert mann sehen, ob der Brastel eygen ist oder Lehen". Das andere Findbuch entstand etwa gleichzeitig. Es gilt, wie aus der Vorbemerkung hervorgeht, jener Registratur, die in den (vermutlich nummerierten) sieben Laden und im gelben Kasten im Archiv ("in dem Gewölb") des Schlosses Schechingen verwahrt wurde. Sie umfasste Schriftgut der Jahre 1371-1608; jüngstes Stück ist, wie im Hohenstadter Archiv, der für die "Vettern" Wolf Caspar und Wilhelm VII. Adelmann von Adelmannsfelden zweifach ausgefertigte württembergische Lehenbrief über den Korn- und Weinzehnten zu Hebsack vom 22. Sept. 1608. Im gelben Kasten befand sich zweifellos die gemeinschaftliche Registratur: Zu ihm gab es zwei Schlüssel, von denen Wolf Caspar und Wilhelm je einen besaßen ("dartzue beede Junckhern jeder ein Schlüssel hat"). Die Ordnung dieses Schechinger Archivs ist weit weniger systematisch als die des Hohenstadter Archivs; Vorsignaturen fehlen ganz. Für die folgenden Jahrhunderte war über die Geschichte des adelmannschen Urkundenarchivs nur wenig zu ermitteln. Wo eine Urkunde neu aufgefunden wurde, vermerkte man das, so z.B. Graf Rudolf IV. Adelmann auf U 70. Graf Heinrich II. Adelmann erwarb 1904 beim Antiquariat Ludwig Rosenthal in München U 87 vom 27. Nov. 1555, eine Urkunde, die Eselsburger Provenienz ist, in der aber ein Adelmann als Bürge auftritt. Dass zu den Urkunden Regesten von Georg Sigmund II. Graf Adelmann von Adelmannsfelden vorliegen und dass zwei ins Archiv gehörende Urkunden in seinem Nachlass (Bestand PL 13 des Staatsarchivs Ludwigsburg) aufgefunden wurden zeigt, dass er sich im Rahmen seiner Forschungen zur Familiengeschichte intensiv mit dem Archiv befasste. Auf jeden Fall hielt man das Archiv hoch und sorgte für seine Erhaltung. Untergebracht war es im Archivturm des Schlosses Hohenstadt, also in jenem Schloss, in dem bis zu Beginn des 19. Jh. die meisten Adelmann von Adelmannsfelden das Licht der Welt erblickten. Die bei Übergabe des Hohenstadter Archivs in die Verwahrung des Staatsarchivs Ludwigsburg gültige Ordnung spiegelt ein Verzeichnis wider, das Anlage zum Hinterlegungsvertrag vom 31. März 1993 ist. Es geht vermutlich auf den Hohenstadter Lehrer Bernhard Kaißer zurück, der das Archiv neu ordnete und 1867 anhand der dortigen Quellen den Band "Geschichte und Beschreibung der Marktflecken Hohenstadt und Schechingen sammt ihrer Umgebung" veröffentlichte. Er gliederte das Urkundenarchiv (einschließlich der Papierurkunden!) in die Faszikel I A: Kaiserliche Lehnbriefe, I B: Württembergische Lehnbriefe, I C: Öttingensche Lehnbriefe, I D: Ellwangische Lehnbriefe, I E: Hohenlohische Lehnbriefe, I F: Adelmannsche Lehn-, Erb- und Bestandsbriefe, [II A: Adelmannsche Testamente], II B: Testamente Fremder, III A: Heiratsverträge der Herren Adelmann, III B: Heiratsverträge der Fräulein Adelmann, III C: Heiratsverträge Fremder, IV A: Adelmannsche Familienverträge, V A: Verträge mit fremden Herrschaften, V B: Verträge Fremder, VI: Adelmannsche Kaufbriefe, VII: Stiftungsurkunden, VIII A: Adelmannsche Miscellanea, VIII B: Miscellanea, sowie IX: Schuldsachen, eigene und fremde. Innerhalb der Kapitel untergliederte Kaißer gegebenenfalls, bei I A z.B. nach den Blutbannlehen Schechingen und Hohenstadt. Innerhalb dieser Kapitel und Unterkapitel waren die Urkunden chronologisch geordnet und durchgezählt. So ergaben sich Signaturen wie z.B. "V A 8". Notfalls wurden a-Nummern angehängt. Es folgen in diesem weitgehend dem Hohenstadter Findbuch des 17. Jh. entsprechenden System 8 "Urkunden ohne Signatur" und 18 "Urkunden Chlingensperger". Kaißer gab den einzelnen Urkundennummern jeweils ein Kurzregest bei, das Archiv war also benutzbar und eindeutig zu zitieren. Durch Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart als Fideikommissgericht vom 17. Aug. 1950 wurde das Archiv als nicht veräußerbar erklärt und dem gemeinschaftlichen Besitz der Familie zugesprochen. 1991 nahm das Staatsarchiv Ludwigsburg im Rahmen der Staatlichen Archivpflege Kontakt mit dem damaligen Archiveigner Wolfram II. Graf Adelmann von Adelmannsfelden auf, der in der Folgezeit durch seinen Sohn Graf Jörg vertreten wurde. Im folgenden Jahr äußerte die Familie den Wunsch, das Archiv Hohenstadt im Staatsarchiv zu deponieren. Der Vertrag über die Hinterlegung des Archivs unter Eigentumsvorbehalt wurde am 29./31. März 1993 unterzeichnet. Das Archiv selbst war schon zuvor, am 10. Februar 1993, durch Jörg Graf Adelmann von Adelmannsfelden dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergeben worden.
Ordnung und Verzeichnung des Archivs: Am 11. Januar 1995 begann Frau Dr. Meyer-Gebel (seit 1996: Frau Dr. Rückert) mit der Verzeichnung des Bestands PL 12 I, Gräflich Adelmannsches Archiv Hohenstadt: Urkunden. Dabei wurden von vornherein die Papierurkunden ausgeklammert und dem Bestand PL 12 II zugewiesen. Die Regestierung erfolgte nach den üblichen Richtlinien; vgl. Archiv der Freiherren von Liebenstein Jebenhausen, bearb. von Martin Burkhardt u.a. Stuttgart 2001 (= Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg; 28) S. 21 f. Im Januar 1998 war die Regestierung der Urkunden abgeschlossen. Anfangs war vorgesehen gewesen, das Inventar des Urkundenbestands im Druck vorzulegen. Dieser gedruckte Band hätte selbstverständlich Indices enthalten, was die Identifizierung von Personen- und Ortsnamen erleichtert hätte. Nachdem sich immer mehr die Möglichkeit abzeichnete, die Regesten ins Internet zu stellen und damit weltweit zugänglich zu machen, ruhte die weitere Arbeit, bis ein geeignetes Tool zur Verfügung stand. Die Überarbeitung der Regesten wurde Mitte Dezember 2004 durch den Unterzeichneten begonnen, wobei er gegebenenfalls auch Änderungen vornahm. Insbesondere ging es wie gesagt darum, dem Nutzer die Identifikation von Personen und Orten zu ermöglichen und die Regesten in ein einheitliches Raster einzufügen. Die Identifikation von Personen war bei Regesten vor 1501 bisher so erfolgt, dass die Vornamen normalisiert wurden, die Nachnamen dagegen in der Schreibweise der Urkunde wiedergegeben wurden. Die normalisierten Nachnamen erschienen dann im Index. Bei Ortsnamen dagegen wurde der heutige Ortsname und anschließend kursiv in runden Klammern die Schreibweise der Urkunde wiedergegeben. Dieses "Ortsnamenprinzip" wurde im Bestand PL 12 I auf die Nachnamen übertragen. Der 1385 als "Vihel" wiedergegebene Name wurde also nach heutigem Gebrauch zu Feiel, die Schreibweise der Urkunde folgt kursiv in runden Klammern. Die Vornamen wurden in der Regel normalisiert. So konnte auf die zeitraubende Erarbeitung von Indices verzichtet werden. Dem Nutzer aber wird so eine zuverlässige Online-Recherche ermöglicht. Zusätzlich wurden die Angehörigen der Familie Adelmann von Adelmannsfelden durch die Beigabe der Identifikationsnummer in den Stammtafeln gekennzeichnet; vgl. "Das Geschlecht der Adelmann von Adelmannsfelden: Stamm-Tafeln in Listenform zusammengestellt von Dr.phil. Georg Sigmund Graf Adelmann von Adelmannsfelden. Ellwangen (Jagst) 1948. Nach der dortigen Schreibweise richten sich auch die Vornamen der Adelmann, also z.B. nicht Wolf Kaspar, sondern Wolf Caspar (#86). Der Bestand ist vom Inhalt und von der Laufzeit her dem Bestand PL 9/2, Archiv der Freiherren von Woellwarth zu Essingen: Urkunden, zu vergleichen; vgl. Archiv der Freiherren von Woellwarth: Urkundenregesten 1359-1840, bearb. von Norbert Hofmann. Stuttgart 1991 (= Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg; 19). Er ist in dem hier vorliegenden Findbuch streng chronologisch gereiht. Er enthält, worauf schon zu Beginn hingewiesen wurde, Vorprovenienzen, die in einem eigenen Verzeichnis ausgeworfen sind. Die wichtigsten Vorprovenienzen seien hier genannt: Durch die Eheschließung der Maria Magdalena Freiin von Rechberg-Hohenrechberg zu Rechberghausen mit Christoph Adelmann von Adelmannsfelden (#107) im Jahr 1636 gelangten 15 rechbergische Urkunden aus den Jahren 1580-1671 ins Archiv Hohenstadt; den Besitztitel "zu Rechberghausen" führte Wilhelm VIII. Adelmann (#121) nachweislich noch 1695. Auf dem selben Weg gelangten 3 Urkunden der Provenienz von Welden aus den Jahren 1541-1551 in den Bestand: Susanna von Welden war seit 1579 mit Haug Erkinger von Rechberg-Hohenrechberg zu Rechberghausen (+ 1596) verehelicht. Amtlicher ellwangischer Provenienz, überwiegend aus der "Personalakte" des Fürstpropsts Johann Christoph I. Adelmann (#114), sind 5 Urkunden aus den Jahren 1658-1682, die den Fürstpropst selbst und seine Gründung Schönenberg betreffen. 18 Urkunden aus den Jahren 1422-1768 kamen erst relativ spät ins Archiv Hohenstadt: Josepha von Chlingensperg auf Berg ob Landshut schloss 1856 die Ehe mit Klemens I. Adelmann von Adelmannsfelden (#153). Für die Identifizierung von Ortsnamen dieser Vorprovenienz sei Herrn Dr. Helmuth Stahleder herzlich gedankt. Die Erfassung der Regesten in der ursprünglichen Form besorgte Frau Hildegard Aufderklamm. Verantwortlich für die Datenaufbereitung war Herr Dr. Stephan Molitor. Der Bestand PL 12 I, Gräflich Adelmannsches Archiv Hohenstadt: Urkunden, umfasst nunmehr 294 Urkunden = 6,0 Regalmeter. Ludwigsburg, im September 2005 Dr. Norbert Hofmann
- Reference number of holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 12 I
- Extent
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294 Urkunden (6,5 lfd. m)
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Deposita, nichtstaatliche Archive und Nachlässe >> Deposita
- Date of creation of holding
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1367-1830
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
18.04.2024, 10:40 AM CEST
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1367-1830