Akte

Appellationis Auseinandersetzung um das Meßkorn

Kläger: (2) Pastor Dionysus Caspar Droysen zu Dersekow (Kl. in 1. Instanz)

Beklagter: Rektor und Konzil der Greifswalder Universität (Bekl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Jacob Israel Labesius (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P), am 29.10.1748: Dr. Helwig (A) Bekl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (P)

Fallbeschreibung: Laut der Kirchenmatrikel hat der Kl. von 11 Bauernhöfen aus dem Dorf Pansow 2 Drömt 3,5 Scheffel Meßkorn zu erhalten, die Bauern liefern aber nur 2 Drömt ab und ziehen sich darauf zurück, daß der Kl. ihnen ein Mandat der Universität bringen solle, die höhere Abgabe zu erlegen. Um dieses Mandat bemüht sich der Kl. seit 1742 erfolglos, weshalb er die Bekl. 1744 vor dem Konsistorium auf Anweisung an die Bauern zur Erlegung des rückständigen Meßkorns verklagt. Bei einem Vorbescheid, von dem er früher abreisen muß, reduziert er seine Forderungen auf Rückzahlung von 7 auf 1 Drömt, unter der Maßgabe, künftig das Meßkorn gemäß der Matrikel zu erhalten. Letzteres wird nicht schriftlich niedergelegt und ihm deshalb im kommenden Jahr von den Bauern erneut streitig gemacht. Dagegen wendet er sich an das Konsistorium, das mehrere Vorbescheide ansetzt, es schließlich bei dem strittigen Vergleich beläßt und ihn zur Bezahlung der Prozeßkosten verurteilt. Dagegen wendet sich der Kl. an das Tribunal und bittet, die alte Kirchenmatrikel durchzusetzen. Am 23.10. bittet der Kl. um Eröffnung der am 31.07. eingegangenen Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 27.10. auf den 02.11.1747 ansetzt. Am 22.01.1748 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 29.04.1748 fordert das Tribunal einen Eid vom Kl., daß er den Vergleich in dieser Form nicht habe abschließen wollen und den verstorbenen Dr. Lembcke, der ihn vertreten hatte, nicht dazu bemächtigt hatte. Für den Fall der Eidesleistung werden die Pansower Bauern zur regelgerechten Ablieferung des Meßkorns aufgefordert, die Prozeßkosten werden geteilt. Am 14.05. bittet der Kl. den Eid vor dem Hofrat Boltenstern in Greifswald ablegen zu dürfen, das Tribunal erlaubt dies am 16.05. Am 19.07. sendet der Kl. das Protokoll der Eidesleistung zu, das am 02.09. eröffnet wird. Daraufhin bestätigt das Tribunal am 21.10.1748 sein Urteil vom 29.04.1748. Am 29.10. bittet der Kl. um Erklärung des Urteils, das sich der Verweis auf die Matrikel auf die von 1633 beziehe. Das Tribunal lehnt dies am 01.11. ab und bestätigt diese Ablehnung am 11.12.1748 nach erneuter Bitte des Kl.s vom 10.12. Am 22.07.1749 bittet der Kl. um Vollstreckung seiner Forderung bei den Pansower Bauern, die erneut nur die geringere Quote abgeben wollen. Das Tribunal erläßt am 02.09. ein entsprechendes Mandat und droht Vollstreckung an. Am 13.10. bitten die Bekl., den Kl. in der Frage, welche Kirchenmatrikel anzuwenden sei, erstinstanzlich an das Konsistorium zu verweisen. Das Tribunal folgt dem am 24.10., am 16.12. legt der KL. dagegen restitutio in integrum ein und bittet, ohne Prozeß vor dem Konsistorium die Matrikel von 1633 als die relevante und 1748 bestätigte zu betrachten und danach die Abgaben einzutreiben. Das Tribunal folgt dem Antrag am 23.01.1750, am 26.03. bittet der Kl., seine Forderungen nunmehr zu vollstrecken und auch die Prozeßkosten mit einzutreiben. Das Tribunal fordert die Bekl. am 16.04. zur abschließenden Stellungnahme auf, am 08.06. bittet der Kl. erneut um Vollstreckung seiner Forderung, da die Bekl. nicht geantwortet haben. Am 17.06. läßt das Tribunal daraufhin die Vollstreckung erfolgen und weist Hofgerichtsvollstrecker Hanfft entsprechend an..

Instanzenzug: 1. Konsistorium 1746-1747 2. Tribunal 1747-1749 3. Tribunal 1749-1750

Prozessbeilagen: (7) Protokoll des Vergleichs vor dem Konsistorium vom 20.11.1744; Beschluß von Rektor und Konzil der Greifswalder Universität vom 23.07.1746; von Notar Paul Wedige von Magdeburg aufgenommene Appellation vom 10.07.1747; Urteile des Konsistoriums vom 24.02.1740 und 05.07.1747; Rationes Sententiae des Greifswalder Konsistoriums; von Rektor Andreas Mayer ausgestellte Vollmacht der Bekl. für Dr. A.C. Gröning vom 15.11.1747 und des Kl.s für Dr. C.C. Gröning vom 24.10.1747; Eidesformel; Protokoll der Eidesleistung vom 14.06.1748; Tribunalsurteil in Sachen der Bekl. vs. Kl. in pcto praestationum realium vom 23.01.1741; Auszug aus der Dersekower Kirchenmatrikel vom 03.10.1633; Auszug aus der neuen Kirchenmatrikel vom 08.10.1748; Aufstellung über Prozeßkosten (20 Rtlr 4 s)

Reference number
(1) 0158
Former reference number
Rep. 29, Nr. 404

Context
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.04. 1. Kläger D
Holding
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Date of creation
11.08.1747-23.10.1748

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29.10.2025, 11:27 AM CET

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  • Akten

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  • 11.08.1747-23.10.1748

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