Bestand
Standesämter - Sammelakten (Bestand)
Form und Inhalt: Kreisarchiv Warendorf, Standesämter - Sammelakten
(Stand: 19.10.2020)
Geschichte des Personenstandsregisterwesens
Mit den Personenstandsgesetzen in Preußen (1874) und im Reich (1875) wurde das Standesamtswesen eingeführt und die Personenstandsdokumentation einheitlich staatlich kontrolliert und geführt, und zwar konfessionsunabhängig.
In preußischen Gebieten gibt es Personenstandsregister, getrennt nach Geburten, Heiraten und Sterbefällen, seit 1874, und im gesamten Reich (z.B. dann auch in Lippe) seit 1876.
Seit Januar 2009 übernimmt das Kreisarchiv Warendorf die standesamtlichen Erstbücher (Geburts-, Heirats- und Sterberegister) und die archivwürdigen Sammelakten nach Ablauf der genannten Fortführungsfristen (Geburtenregister 110 Jahre, Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre nach der Schließung eines Registerjahresbandes) von denjenigen Kommunen, die ihr Archiv im Kreisarchiv deponiert haben (vgl. auch den Bestand: Kreisarchiv Warendorf, Standesämter - Personenstandsregister).
Rechtliches zur Führung von Sammelakten
Über die Ablage des zu den einzelnen Eintragungen geführten Schriftwechsels wurde im Personenstandsgesetz von 1874 keine Aussage getroffen. Doch finden sich Bestimmungen in den jeweiligen Ausführungsbestimmungen. So regelte § 22 der Ausführungsvorschriften von 1899, dass für jedes Register vom Standesbeamten Sammelakten zu führen waren. Die Akten waren nach Jahrgängen zu ordnen. In die Sammelakten waren alle "auf die Registerführung bezogenen Schriftstücke aufzunehmen, insbesondere die den Standesbeamten zugestellten schriftlichen Anträge, Anzeigen und Mittheilungen, die bei ihnen eingereichten Urkunden, die Verfügungen der Aufsichtsbehörde und der Gerichte, desgleichen die von den Standesbeamten aufgenommenen Verhandlungen und getroffenen Anordnungen." (RGBl. 1899, S. 225)
Nahezu wortgleich finden sich diese Regelungen auch in der Ersten Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes von 1938 in § 13 Abs. 1 und 2. Allerdings wurde nun diese traditionelle Form der Aktenbildung auf das Geburtenbuch und das Sterbebuch beschränkt. Für das Familienbuch wurde die jahrweise Ablage aufgegeben. Hier war für jedes Blatt ein besonderes Sammelaktenheft zu führen (§ 13 Abs. 4).
Mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes am 1. Januar 2009 wurden für Personenstandsregister und Sammelakten Fortführungsfristen festgelegt. Personenstandsregister sind nach Ablauf dieser Fristen dauernd aufzubewahren, während für Sammelakten die Aufbewahrungsfrist mit Ablauf der Fortführungsfrist endet. Sammelakten sind nach Ablauf dieser Frist den zuständigen Archiven zur Übernahme - und damit zur Bewertung - anzubieten.
Bewertung
Im Bereich des Personenstandswesens sind die Personenstandsregister dauerhaft aufzubewahren. Damit ist sichergestellt, dass jede Einzelbeurkundung eines Personenstandsfalls und damit die wichtigsten Basisdaten zu einer Person vollständig archiviert werden.
Sammelakten enthalten dagegen, wie oben beschrieben, in der Regel keine wesentlichen, über die Register hinausgehenden Informationen zu den Personen. Eine Abbildung aller Einzelfälle durch die vollständige Übernahme aller Sammelakten führt daher zu keinem qualitativen Informationszugewinn.
Da Sammelakten wegen ihrer Menge und Gleichförmigkeit grundsätzlich wie Massenakten bewertet werden können, hat sich das Kreisarchiv bei seiner Bewertung - wie bei Massenakten üblich - für die Bildung eines repräsentativen Samples als sinnvolle und angemessene Überlieferung entschieden.
Sammelakten zu den Geburtsregistern werden daher überwiegend kassiert, da sie gegenüber den Registern in der Regel keine weiteren zusätzlichen Informationen enthalten. Im Sinne der Samplebildung werden aber die Geburtssammelakten der Städte Ahlen und Sendenhorst überliefert.
Sammelakten zu den Sterberegistern werden kassiert, da sie gegenüber den Registern in der Regel keine weiteren zusätzlichen Informationen enthalten.
Den Sammelakten zu den Heiratsregistern wird aber grundsätzlich eine Archivwürdigkeit beigemessen. Diese werden für alle Städte und Gemeinden vollständig archiviert.
Inhalte der Sammelakten zu den Heiraten
Die Inhalte der Sammelakten zu einer Registerserie sind abhängig von den zu erfassenden Angaben in dem jeweiligen Register.
Das Heiratsregister von 1875 erfasst die folgenden Angaben:
1. Namen, Religion, Alter, Stand oder Gewerbe, Geburts- und Wohnort der Eheschließenden (Zwischen 1920 und 1937 entfallen die Angaben zur Religion.),
2. Namen, Stand oder Gewerbe und Wohnort ihrer Eltern,
3. Namen, Alter, Stand oder Gewerbe und Wohnort der Zeugen,
4. Erklärung der Eheschließenden, dass sie miteinander die Ehe eingehen wollen,
5. Ausspruch des Standesbeamten über die Rechtmäßigkeit der Ehe.
Die Sammelakten können entsprechend die folgenden Angaben beinhalten:
1. Konsens der Eltern oder des Vormunds bei Männern unter 25 und Frauen unter 24
2. Gerichtsurteil (richterliche Ergänzung), falls der Konsens bei Weigerung der Eltern eingeklagt wurde
3. Dispens bei Verehelichung von Ehebrechern, aufgrund deren Ehebruchs eine vorhergehende Ehe aufgelöst wurde
4. Dispens zur Verehelichung der Frau, wenn diese nach Auflösung einer vorher-gehenden Ehe innerhalb der nächsten 10 Monate heiraten will
5. Eheerlaubnis bei Militärpersonen, Landesbeamten und Ausländern
6. Heiratskonsens bei Wiederverheiratung einer Witwe oder eines Witwers und Bescheinigung über die Vermögensauseinandersetzung bei Vorhandensein von Kindern aus einer vorhergehenden Ehe
7. Ermächtigung des zuständigen Standesbeamten zur Eheschließung vor einem anderen Standesbeamten
8. Aufgebotsverhandlungen
9. Geburtsurkunden der Eheleute
10. Sterbeurkunde eines früheren Ehepartners
11. Einsprüche gegen die Eheschließung
12. Staatsangehörigkeitsnachweis
13. Zeitung, in der bei Brautleuten aus verschiedenen Standesamtsbezirken das Aufgebot erschienen ist.
14. Verwandtschaftszeugnis (= Bescheinigung, dass die Eheschließenden in keinem, eine Ehe ausschließenden Verhältnis zueinander stehen.)
nach 1935/37:
15. im Zweifelsfall Ehetauglichkeitszeugnis des Gesundheitsamtes bzw. Nachweis, dass kein gesetzliches Ehehindernis besteht,
16. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
17. Bescheinigung über den Wechsel des religiösen Bekenntnisses
18. schriftliche Bestellung des Aufgebots
19. Bescheinigung über die deutsche Staatsangehörigkeit
20. Aufenthaltsgenehmigung und Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer und Staatenlose
21. Heiratsurkunde der Eltern
22. Geburtsurkunden der Eltern, sofern die Heirat nach 1920 erfolgte
23. Heiratsurkunde der Großeltern bei verdächtiger Abstammung
24. Bescheid der Reichsstelle für Sippenforschung bei verdächtiger Abstammung
25. Mitteilung über die Legitimierung eines schon verheirateten, bisher unehelichen Kindes
26. Bescheinigung über den Aushang des Aufgebots
27. Erklärung über die Wiederannahme des Geburtsnamens durch die Frau nach einer Scheidung
28. Mitteilungen über Kinder, die in fremden Standesamtsbezirken geboren wurden
29. Aufenthaltsbescheinigung
nach 1938:
30. Anzeige über die Annahme eines zusätzlichen Vornamens durch Juden
nach 1939:
31. Willenserklärung des Mannes über seine Eheschließung in Abwesenheit in Niederschrift durch den Bataillonskommandeur (unwiderruflich, gilt 2 Monate, ab 1944 dann 9 Monate, in dieser Zeit muss die Frau ihre Einwilligung gegen, die auch dann erfolgen kann, wenn der Mann bereits verstorben ist)
nach 1945:
32. Eidesstattliche Versicherungen, etwa für den Fall, dass die Geburtsurkunden nicht beigebracht werden können.
nach 1958:
33. statt der öffentlichen Urkunden, die Verlobte beim Aufgebot vorzulegen haben, werden auch kirchliche oder andere beweiskräftige Bescheinigungen akzeptiert
34. ärztliches Zeugnis für den Fall, dass die Eheschließung wegen einer lebensgefährlichen Krankheit ohne Aufgebot erfolgen soll
35. Erklärungen zur Namensführung
Umfang / Zuständigkeit
Im Findbuch sind einzelne Sammelakten zum Geburtsregister sowie sämtliche Sammelakten zum Heiratsregister bzw. Heiratsbuch (seit dem 01.07.1938) der Kommunen im heutigen Kreis Warendorf mit Ausnahme der Stadt Telgte seit 1874 bis zum Ablauf der jeweiligen Fortführungsfristen verzeichnet.
Die Sammelakten der Städte und Gemeinde wurden entgegen dem Provenienzprinzip zum Zwecke einer vereinfachten Benutzung in einem Bestand zusammengeführt.
Die Sammelakten sind nach ihren jeweiligen Kommunen bzw. Standesämtern klassifiziert, wobei die heutige politische und nicht die historische Zuständigkeit bei der Klassifizierung zu Grunde gelegt wurde.
Dies sind im Einzelnen die folgenden Kommunen mit den dazugehörigen Standesämtern:
1. Ahlen (mit den Standesämtern Ahlen-Amt, Ahlen-Stadt, Dolberg und Vorhelm)
2. Beckum (mit den Standesämtern Beckum-Land, Beckum-Stadt und Neubeckum)
3. Beelen (mit dem Standesamt Beelen)
4. Drensteinfurt (mit den Standesämtern Drensteinfurt und Rinkerode)
5. Ennigerloh (mit den Standesämtern Enniger/Vorhelm, Ennigerloh, Ostenfelde und Westkirchen)
6. Everswinkel (mit dem Standesamt Everswinkel)
7. Oelde (mit den Standesämtern Stromberg und Oelde)
8. Ostbevern (mit den Standesämtern Milte und Ostbevern)
9. Sassenberg (mit den Standesämtern Füchtorf und Sassenberg)
10. Sendenhorst (mit den Standesämtern Albersloh und Sendenhorst)
11. Wadersloh (mit den Standesämtern Liesborn und Wadersloh)
12. Warendorf (mit den Standesämtern Freckenhorst, Hoetmar, Velsen, Vohren und Warendorf)
Ahlen
Alt- und Neuahlen, Stadt Ahlen, Dolberg, Heessen, Vorhelm
Ahlen-Stadt
Im Standesamtsbezirk Ahlen-Stadt werden seit 1874 eigene Personenstandsregister geführt.
Mit der Auflösung des Amtes Ahlen 1969 gehören dessen ehemalige Gemeinden Dolberg, Alt- und Neuahlen zum Standesamtsbezirk Ahlen-Stadt.
Seit der kommunalen Neugliederung 1975 sind auch die Einträge aus Vorhelm in den Registern der Stadt zu finden.
Ahlen-Amt
Bis 1914 wurden die Personenstandsfälle aus Dolberg, Neu- und Altahlen und Heessen im Standesamt Ahlen-Amt geführt. 1914 wurde die Gemeinde Heessen abgetrennt.
In Dolberg wurden ab 1920 bis 1969 eigene Bücher geführt.
1969 wurde das Amt Ahlen aufgelöst. Rechtsnachfolgerin wurde die Stadt Ahlen.
Dolberg
Eigene Register wurden in Dolberg seit 1920 geführt.
Vorherige Geburten, Heiraten und Sterbefälle wurden im Standesamt Ahlen-Amt registriert.
Ab 1969 werden auch die Dolberger Einträge vom Standesamt der Stadt Ahlen eingetragen.
Vorhelm
Vorhelm bildete bis 1967 zusammen mit der Gemeinde Enniger einen eigenen Standesamtsbezirk. Teilweise finden sich auch Einträge aus der Gemeinde Sendenhorst in diesen Büchern. Die Bücher werden unter Ennigerloh, Enniger/Vorhelm geführt.
Ab 1968 bis 1974 wurden in Vorhelm und Enniger eigene Bücher geführt. Mit der kommunalen Neugliederung 1975 wurde das eigene Standesamt aufgelöst und die Aufgabe ging auf die Stadt Ahlen über.
Beckum
Stadt Beckum, Gemeinde Beckum, Lippborg, Neubeckum, Sünninghausen, Vellern
Beckum-Stadt
Im Standesamtsbezirk Beckum-Stadt werden seit 1874 eigene Personenstandsregister geführt.
Mit der Auflösung des Amtes Beckum 1969 gehören dessen ehemalige Gemeinden Vellern und Beckum zum Standesamtsbezirk Beckum-Stadt.
Beckum-Land
Bis 1969 wurden die Personenstandsfälle aus den Gemeinden Beckum, Lippborg, Sünninghausen und Vellern im Standesamt Beckum-Land registriert.
Mit der Auflösung des Amtes Beckum wurde auch das Standesamt Beckum-Land aufgelöst.
Die Gemeinde Lippborg wird Lippetal im Kreis Soest zugeordnet. Sünninghausen gehört seit 1970 zur Stadt Oelde.
Neubeckum
Seit 1900 bis zur Eingliederung in die Stadt Beckum 1975 wurden in Neubeckum eigene Bücher geführt.
Beelen
Beelen, Ostenfelde, Westkirchen
Beelen
Die Gemeinden Beelen, Ostenfelde und Westkirchen bilden bis 1912 einen eigenen Standesamtsbezirk.
Ab 1912 wurden bis 1975 in den 3 Gemeinden jeweils eigene Bücher geführt.
Beelen hat bis heute ein eigenes Standesamt.
Drensteinfurt
Bockum-Hövel, Drensteinfurt, Rinkerode, Walstedde
Drensteinfurt
Seit 1874 bildet Drensteinfurt zusammen mit Walstedde einen Standesamtsbezirk. Mit der kommunalen Neugliederung 1975 wird auch Rinkerode Teil des Standesamtes Drensteinfurt.
Bis Anfang des 20. Jahrhunderts finden sich auch Eintragungen aus Bockum-Hövel in den Drensteinfurter Büchern.
Durch Bombenangriffe im Jahr 1944 wurden die Geburtenbücher der Jahre 1880 und 1891 sowie die Heiratsbücher von 1874 und 1899 vernichtet. Die Zweitbücher sind erhalten und können im Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe in Detmold eingesehen werden.
Rinkerode
Von 1874 bis 1975 wurden in Rinkerode eigene Personenstandsregister geführt.
Ennigerloh
Enniger, Ennigerloh, Ostenfelde, Westkirchen
Ennigerloh
Bis 1881 werden die Personenstandsfälle aus Ennigerloh im Standesamt Oelde registriert. Ab 1882 wird in Ennigerloh eine eigene Personenstandsverwaltung geführt.
Seit der kommunalen Neugliederung 1975 bilden Ennigerloh, Enniger, Ostenfelde und Westkirchen einen Standesamtsbezirk.
Enniger
Enniger bildete bis 1967 zusammen mit der Gemeinde Vorhelm einen eigenen Standesamtsbezirk. Teilweise finden sich auch Einträge aus der Gemeinde Sendenhorst in diesen Büchern.
Ab 1968 bis 1974 wurden in Enniger eigene Bücher geführt. Mit der kommunalen Neugliederung 1975 wurde das eigene Standesamt aufgelöst und die Aufgabe ging auf die Stadt Ennigerloh über.
Ostenfelde
Seit 1912 bis zur kommunalen Neugliederung 1975 führt die Gemeinde Ostenfelde eigene Personenstandsregister.
Westkirchen
Seit 1912 bis zur kommunalen Neugliederung 1975 führt die Gemeinde Westkirchen eigene Personenstandsregister.
Everswinkel
Alverskirchen, Everswinkel
Everwinkel
In Everswinkel wird seit 1874 ein eigenes Standesamt geführt. Im Zuge der kommunalen Neugliederung 1975 wurde Alverskirchen in die Gemeinde Everswinkel und somit auch in das Standesamt Everswinkel aufgenommen.
Alverskirchen
Die Personenstandsregister aus Alverskirchen bis 1975 werden im Stadtarchiv Münster aufbewahrt.
Oelde
Ennigerloh, Lette, Oelde, Stromberg, Sünninghausen
Oelde
In der Stadt Oelde wurde 1874 ein eigenes Standesamt eingerichtet.
Bis 1881 wurden die Personenstandsfälle aus Ennigerloh vom Standesamt Oelde registriert, danach erhielt Ennigerloh ein eigenes Standesamt.
1970 wurden Lette und Sünninghausen, 1975 die Gemeinde Stromberg in die Stadt Oelde eingegliedert und gehören seitdem auch zum Standesamtsbezirk Oelde.
Stromberg
Die Gemeinde Stromberg unterhielt ab 1889 bis 1974 ein eigenes Standesamt.
Die vorherigen und nachfolgenden Geburten, Heiraten und Sterbefälle sind in den Personenstandsregistern des Standesamts Oelde aufgeführt.
Ostbevern
Einen, Milte, Müssingen, Ostbevern
Ostbevern
Bis 1919 wurden die Personenstandsfälle der Gemeinden Ostbevern, Einen, Milte und Müssingen vom Standesamt Ostbevern verwaltet.
Ab 1919 wurde in Milte ein eigenes Standesamt geführt.
1975 wurden Einen und Müssingen der Stadt Warendorf zugeordnet und vom dortigen Standesamt mitverwaltet.
Milte
Ab 1919 bis 1974 gab es in Milte ein eigenes Standesamt. Seit 1975 werden die Geburten, Heiraten und Todesfälle vom Standesamt Warendorf registriert.
Sassenberg
Dackmar, Füchtorf, Gröblingen, Sassenberg, Velsen, Vohren
Sassenberg
Ab 1874 wurden im Sassenberger Standesamt die Personenstandsfälle aus Dackmar, Füchtorf, Gröblingen, Sassenberg, Velsen und Vohren eingetragen.
In Füchtorf, Velsen und Vohren werden seit 1903 jeweils eigene Personenstandsregister geführt.
Mit der Eingliederung von Velsen und Vohren in die Stadt Warendorf 1969 werden auch die beiden Standesämter aufgelöst.
Ebenfalls 1969 wird das Standesamt Füchtorf vom Standesamt Sassenberg übernommen.
Füchtorf
Seit 1903 bis 1969 führt die Gemeinde Füchtorf eigene Personenstandsregister.
Sendenhorst
Albersloh, Sendenhorst
Sendenhorst
In Sendenhorst wird seit 1874 ein eigenes Standesamt geführt. Mit der kommunalen Neugliederung 1975 wurde Albersloh in den Standesamtsbezirk Sendenhorst aufgenommen.
Albersloh
Die Register wurden in Albersloh erst seit 1889 geführt. Die Bücher mit den vorherigen Geburten, Heiraten und Sterbefälle werden im Stadtarchiv Münster aufbewahrt.
Ab 1975 werden die Albersloher Personenstandsfälle im Standesamt Sendehorst geführt.
Wadersloh
Benteler, Diestedde, Herzfeld, Liesborn, Wadersloh
Wadersloh
In Wadersloh gibt es seit 1874 ein eigenes Standesamt. Geburten, Heiraten und Sterbefälle in der Gemeinde Diestedde wurden dort auch registriert.
Von 1898 bis 1969 finden sich auch Einträge aus der Gemeinde Benteler im Standesamt Wadersloh.
Seit der kommunalen Neugliederung 1975 bilden Diestedde, Liesborn und Wadersloh zusammen einen Standesamtsbezirk.
Liesborn
Die Gemeinde Liesborn unterhielt ab 1889 bis 1974 ein eigenes Standesamt. Da Herzfeld bis 1969 zum Amt Liesborn gehörte, sind zum Teil auch Geburten, Hochzeiten und Sterbefälle im Standesamt Liesborn eingetragen worden.
Seit 1975 gehört Liesborn zur Gemeinde Wadersloh.
Warendorf
Einen, Freckenhorst, Hoetmar, Milte, Müssingen, Velsen, Vohren, Warendorf
Warendorf
In Warendorf wird seit 1874 ein eigenes Standesamt geführt.
1969 wurden Velsen und Vohren, 1975 Einen, Freckenhorst, Hoetmar, Müssingen und Milte in die Stadt eingemeindet. Seitdem werden auch alle Personenstandsfälle der Orte im Standesamt Warendorf registriert.
Freckenhorst
Im Jahr 1874 wurde in Freckenhorst ein eigenes Standesamt eingerichtet.
1975 wurde Freckenhorst an die Stadt Warendorf angeschlossen und das Freckenhorster Standesamt aufgelöst.
Hoetmar
Von 1874 bis zur kommunalen Neugliederung wurde in Hoetmar ein eigenes Standesamt geführt. Eine Ausnahme bilden die Personenstandsfälle von 1941 - 1948. Diese wurden in Freckenhorst registriert.
Velsen
Bis 1903 wurden die Geburten, Heiraten und Sterbefälle im Sassenberger Standesamt eingetragen.
Von 1903 bis 1969 hatte Velsen ein eigenes Standesamt.
Vohren
Bis 1903 wurden die Geburten, Heiraten und Sterbefälle im Sassenberger Standesamt eingetragen.
Von 1903 bis 1969 hatte Vohren ein eigenes Standesamt.
Benutzung:
Mit Ablauf der genannten personenstandsrechtlichen Fortführungsfristen sind sämtliche archivgesetzlichen Sperrfristen für personenbezogenes Schriftgut nach dem nordrhein-westfälischen Archivgesetz abgelaufen und die Sammelakten können im Lesesaal des Kreisarchivs Warendorf eingesehen werden, sofern dem nicht Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung (wie z.B. das Steuergeheimnis, Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, Bank- und Kreditgeheimnis) oder Bestimmungen zum Schutz des Adoptionsgeheimnisses nach § 1758 BGB entgegenstehen.
Parallele Bestände:
Die Personenstandsregister zu den Sammelakten werden im Bestand
Kreisarchiv Warendorf, Standesämter - Personenstandsregister
aufbewahrt.
Zitierweise:
Kreisarchiv Warendorf, Standesämter - Sammelakten Nr. ...
Literatur:
Thomas Brakmann, Personenstandsregister, in: Unbekannte Quellen: "Massenakten" des 20. Jahrhunderts. Untersuchungen seriellen Schriftguts aus normierten Verwaltungsverfahren, Band 2, hrsg. v. Jens Heckl (Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 43), Düsseldorf 2012, S. 189-211.
Wolfgang Schütz, 100 Jahre Standesämter in Deutschland. Kleine Geschichte der bürgerlichen Eheschließung und der Buchführung des Personenstandes, Frankfurt a. M. 1977.
Thomas Brakmann, Personenstandsregister. Quellenkunde und Auswertungsmöglichkeiten, in: Brandenburgische Archive. Berichte und Mitteilungen aus den Archiven des Landes Brandenburg 30 (2012), S. 3-11.
Berthold Gaaz / Heinrich Bornhofen, Personenstandsgesetz [vom 19. Februar 2007]: Handkommentar, 2. Auflage, Frankfurt a. Main / Berlin 2010.
Heribert Schmitz / Heinrich Bornhofen, Personenstandsgesetz [vom 08. August 1957]; mit Ausführungsvorschriften und Auszügen aus BGB; EGBGB, StAG, BVFG, AuslG und KonsularG: Textausgabe für die standesamtliche Praxis mit Hinweisen, 8., erweiterte Auflage, Frankfurt a.M. / Berlin 2000.
Thomas Brakmann, Fünf Jahre Personenstandsrechtsreform. Archivrechtliche Aspekte der Übernahme, Nacherfassung, Benutzung und Digitalisierung von Personenstandsregistern, in: Archiv-Nachrichten Niedersachsen 17 (2013), S. 8-26.
- Reference number of holding
-
StA Sa StA Sa Standesämter - Sammelakten
- Context
-
Kreisarchiv Warendorf (Archivtektonik)
- Date of creation of holding
-
1873-1980
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
06.03.2025, 6:28 PM CET
Data provider
Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1873-1980