Monografie | Verordnung
Wir Georg der Dritte, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien ... Fügen hiemit zu wissen: Nachdem Wir, nach vorgepflogener Communication mit getreuen Praelaten, Ritter- und Landschaft Unsers Fürstenthums Lüneburg gnädigst beliebet haben; die Nothdurft auch zu Erhaltung des Landes-Credits erfordert, daß mit der in besagtem Unsern Fürstenthum in Anno 1714. eingeführten- und bis ult. Junii a. c. prolongirten Tranck- oder Bier-Steuer ... [annoch auf Vier Jahre, als vom 1. Julii dieses- bis Ausgang Junii des 1767sten Jahres fortgefahren ... werden solle ...] : [Geben Hannover, den 11. Junii 1763.]
- Weitere Titel
-
1763. d. d. 11. Jun. Renovation der Biersteuer-Verordnung
Renovation der Biersteuer-Verordnung
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
[6] Bl. ; 2°
- Anmerkungen
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2015. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 90369394
- VD 18
-
VD18 90369394
- Standort
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Letzte Aktualisierung
-
12.01.2024, 10:04 MEZ
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Beteiligte
Entstanden
- [S.l.] , 1763 -
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![Wir Georg der Dritte, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien ... Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir nach vorgepflogener Communication mit getreuen Prälaten, Ritter- und Landschaft Unsers Fürstenthums Lüneburg gnädigst beliebet haben, die Nothdurft auch zu Erhaltung des Landes-Credits es erfordert, daß mit der in besagtem Unsern Fürstenthum in Anno 1714. eingeführten- und bis ult. Junii a. c. prolongirten Tranck- oder Bier-Steuer ... [annoch auf Sechs Jahre als vom 1ten Julii dieses- bis Ausgang Junii des 1773sten Jahres fortgefahren ... werden solle ...] : [Gegeben Hannover, den 19ten Maji 1767.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/0b4af1b5-c783-4227-b31c-2fcef18caf55/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschw. und Lüneburg ... Demnach Wir nach vorgepflogener Communication mit getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unsers Fürstenthums Lüneburg gnädigst resolviret, die Nohtdurfft auch zu Erhaltung des Landes Credits erfordert, mit der in besagtem Unserem Fürstenthum eingeführten Tranck- oder Bier-Steuer ... : [Hannover, den 13. Junii 1729.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/84f68c3f-4cce-4797-bd2d-be24b850be47/full/!306,450/0/default.jpg)
Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschw. und Lüneburg ... Demnach Wir nach vorgepflogener Communication mit getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unsers Fürstenthums Lüneburg gnädigst resolviret, die Nohtdurfft auch zu Erhaltung des Landes Credits erfordert, mit der in besagtem Unserem Fürstenthum eingeführten Tranck- oder Bier-Steuer ... : [Hannover, den 13. Junii 1729.]
![Georg, von Gottes Gnaden, König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Demnach Wir auf vorgepflogene Communication mit getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unsers Fürstenthums Lüneburg, gnädigst resolviret, die Nohtdurfft auch zu Erhaltung des Landes Credits erfordert, mit der in besagtem Unserm Fürstenthum eingeführten Tranck- oder Bier-Steuer, welche sonst mit Ausgang gegenwärtigen Monahts expiriret ist, noch Sechs Jahr lang ...continuiren ... : [Geben Hannover den 3. Junii 1723.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/32a383c3-2b1c-42ca-b072-1f6128e3ea96/full/!306,450/0/default.jpg)
Georg, von Gottes Gnaden, König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Demnach Wir auf vorgepflogene Communication mit getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unsers Fürstenthums Lüneburg, gnädigst resolviret, die Nohtdurfft auch zu Erhaltung des Landes Credits erfordert, mit der in besagtem Unserm Fürstenthum eingeführten Tranck- oder Bier-Steuer, welche sonst mit Ausgang gegenwärtigen Monahts expiriret ist, noch Sechs Jahr lang ...continuiren ... : [Geben Hannover den 3. Junii 1723.]
![Wir Georg der Dritte, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Frankreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir auf geschehenen Antrag Unserer getreuen Prälaten, Ritter- und Landschaft Unseres Fürstenthums Lüneburg, und in Erwägung des Zustandes des Steuer-Aerarii, beliebet haben, daß mit der ... im Jahre 1714 eingeführten und bis den letzten September d.J. verlängerten Tranck- und Biersteuer ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3f60bfc9-0215-426a-b672-835cae2a5987/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir Georg der Dritte, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Frankreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir auf geschehenen Antrag Unserer getreuen Prälaten, Ritter- und Landschaft Unseres Fürstenthums Lüneburg, und in Erwägung des Zustandes des Steuer-Aerarii, beliebet haben, daß mit der ... im Jahre 1714 eingeführten und bis den letzten September d.J. verlängerten Tranck- und Biersteuer ...
![Wir Georg der Dritte, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir auf geschehenen Antrag Unserer getreuen Prälaten, Ritter- und Landschaft Unseres Fürstenthums Lüneburg, und in Erwägung des Zustandes des Steuer-Aerari, beliebet haben, daß mit der in besagtem Fürstenthum im Jahre 1714 eingeführten und bis in den Sept. verlängerten Tranck- und Biersteuer ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d0ff63a7-e68e-4167-b91f-1574bcce329f/full/!306,450/0/default.jpg)