Archivale

Prozess Ryser-Melchinger: Abschriften von der Hand des Stadtschreibers Johann Linder

Regest: 1) das Privileg des Kaisers Sigmund vom 4. Juni 1434: Freiheitsbrief betr. Asylrecht (siehe Regesten Band 7).
2) Artikel in der Einung mit Wirtemberg (in dem Schirmvertrag vom 29. September 1505. Vgl. OABeschr. Reutlingen II S. 85).
Und wenn sich in der Zeit dieses Schirms Irrung und Späne (= Streitigkeiten) begeben würden zwischen unsern (d.h. wirtembergischen) Untertanen und Verwandten (= Zugehörigen) und Reutlinger Bürgern oder Zugehörigen, darum sie einander Rechtfertigung nicht vermeinten zu vertragen, so soll jederzeit der Kläger dem Antworter (= Beklagten) deshalb nachfolgen in das Gericht, darin (= in dessen Bezirk) der Antworter gesessen und gerichtbar wäre, und dort dem Kläger auf sein Anrufen fürderlich (= rasch) Rechten (= vor Gericht zu gehen) gestattet und verholfen werden, auch dem, was so zu Recht erkannt wird unverzüglich nachgekommen werden ...
Und wir, Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen, bekennen insonder (= insbesondere) in diesem Briefe für uns und alle unsere Nachkommen (= Nachfolger), daß dieser Schirm und Abredung (= Schirmvertrag) in allen Punkten und Artikeln mit unserem guten Willen und Wissen zugegangen und geschehen ist. Wir versprechen, dem getreulich nachzukommen, soweit es uns berührt.

Archivaliensignatur
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 8058
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 26 Rottweiler Hofgerichtsurteile
Bestand
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Laufzeit
Wahrscheinlich 1516 Juli

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • Wahrscheinlich 1516 Juli

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