Archivale
Prozess Ryser-Melchinger: An Bürgermeister und Rat der Stadt Rütlingen
Regest: In der Handlung Rechtens (= Rechtsstreitigkeit) zwischen Jerg Ryser als Kläger einerseits und Bürgermeister und Rat als Antwortern (= Beklagten) andererseits ist abermals erkannt und zu Recht gesprochen, wenn der Ryser seine Klag nicht laut seines Berühmens (= Seiner Angabe) bis zu dem Hofgericht, das sein wird am Zinstag (= Dienstag) nach Reminiscere (= 3. März) genugsam beibringe, daß dann die Antworter von seiner Klag ledig erkannt sein sollen. Der Unterzeichnete ersucht Bürgermeister und Rat den Lohn des Boten und ihm, dem Unterzeichneten, auf die Handlung auch Geld zu schicken.
- Reference number
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 8062
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: Johannes Hiltprand, des Kaiserl. Hofgerichts zu Rotwil
Rest eines aufgedrückten Insigels vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 26 Rottweiler Hofgerichtsurteile
- Holding
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A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
- Date of creation
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1523 Januar 21, Agnete
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1523 Januar 21, Agnete