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Prozess Ryser-Melchinger: Anleite
Regest: Hans Jerg Keller, ein Beisitzer des Kaiserlichen Hofgerichts zu Rotweyl, soll anleiten +) Jerg Riser von Reutlingen auf die Güter der Ursula Melchinger zu Pfullingen um ungefähr 500 fl. Denn sie ist von seiner Klag wegen eine offen verschriebene Anleiterin +), und ihm ist semliche (= solche, diese) Anleite mit Urteil erkannt worden, nämlich auf ihr Haus und Hof samt Zinsen, Gülten, Äckern, Matten (= Wiesen), Gärten, Schulden (= ausgeliehenes Geld), Früchte im Kasten und auf dem Feld, ferner auf ihren Hausrat, Bettgewat (= Bett-Tücher) Kleider, Kleinat (= Kleinode, Schmucksachen), Ochsen, Kühe und anderes Vieh, gemeinlich und sonderlich (= insgesamt und einzeln), auf alles, was sie jetzt hat, hinfüro (= künftig) überkommt, ihr als Erbschaft oder sonstwie zusteht, gar nichts ausgenommen noch hintangesetzt.
- Reference number
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 8055
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Bemerkungen: +) Anleite = gerichtliche Anweisung eines Gläubigers auf Güter des Schuldners.
Jemanden anleiten = ihm Anleite erteilen.
Anleiter, nach Schwäb. Wörterbuch I Sp. 235 = der die Anleite Erteilende. Hier oben aber ist mit Anleiterin offensichtlich die von der Anleite Betroffene gemeint.
Genetisches Stadium: Or.
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 26 Rottweiler Hofgerichtsurteile
- Holding
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A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
- Date of creation
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1516 März 10, Montag nach Judica
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1516 März 10, Montag nach Judica