Archivale

Prozess Ryser-Melchinger: An Bürgermeister und Rat der Stadt Rütlingen

Regest: In der Handlung Rechtens (= Rechtsstreitigkeit) zwischen Jerg Ryser als Kläger einerseits und Bürgermeister und Rat als Antwortern (= Beklagten) andererseits ist abermals erkannt und zu Recht gesprochen, wenn der Ryser seine Klag nicht laut seines Berühmens (= Seiner Angabe) bis zu dem Hofgericht, das sein wird am Zinstag (= Dienstag) nach Reminiscere (= 3. März) genugsam beibringe, daß dann die Antworter von seiner Klag ledig erkannt sein sollen. Der Unterzeichnete ersucht Bürgermeister und Rat den Lohn des Boten und ihm, dem Unterzeichneten, auf die Handlung auch Geld zu schicken.

Archivaliensignatur
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 8062
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Johannes Hiltprand, des Kaiserl. Hofgerichts zu Rotwil
Rest eines aufgedrückten Insigels vorhanden

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 26 Rottweiler Hofgerichtsurteile
Bestand
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Laufzeit
1523 Januar 21, Agnete

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1523 Januar 21, Agnete

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