Einblattdruck
Edler vnnd Ernuester guter Freundt : Geben zu Münster am 28. Decembris, Anno 1637.
- Alternative title
-
Edler unnd Ernuester guter Freundt
ernster Freund
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. XI,880
- Extent
-
[1] Bl.
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Kopft. - Erneuerte Mahnung, die fälligen Steuern zu zahlen
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00095850-0
- Last update
-
16.04.2025, 8:39 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Einblattdruck
Associated
Time of origin
- 1637
Other Objects (12)

WJr Johann Von Gottes Gnaden Bischoff zu Münster, ... Thuen hiemit einem jeden zuwissen, Nachdem Jn des Heilligen Reichs Constitutionen Ordnungen vnnd Abscheiden, nach notturfft woll versehen, wie vnd welcher gestalt die Gardende Herlose knechte vnnd Muessiggenger, dergepur gestraefft vnnd außgewiesen werden sollen, ... : ... am funfften Decembris, Anno LXXII.

WJr Johan Von Gotts Gnaden Bischoff zu Münster, ... Thun hiemit allen vnnd jeden vnsern vnderthonen was wirden, standes, ... in vnserm Stifft Münster reformirt, vnnd derhalben in Weltlichen vnnd Prophan sachen, eine Hoffgerichts vnnd Landtgerichts Ordnung, sampt etlichen andern gemeinen vnnd sondern Constitutionen, verfassen vnnd in truck außgehen laßen, ... : Geben ... am XXVIJ. Aprilis, Jn Funfzehenhondert vnnd zwey vnnd Siebentzigsten Jaren
![Ernuester güter freundt, Als im werck verruckter weil gespurt, was schadens vnd verderbens die durchziehende[n] Reuter vn[n] Knechte, dieses Stifftz vnderthane[n] zugewa[n]dt, vnnd es nun vortmehr an dem seyn wirdt, das gedachte Kriegeßleute alle oder zum theil, ... Jhren heim vnd zugk, durch dieß Stifft nyemmen, vnnd dergleichen oder mehrern schaden, den Vnderthonen zukeren mögten, ... : Geben zu Münster am X. Nouembris. Anno & C: Acht vnd siebentzich](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1658cae3-370f-4f9c-9341-d2f52687956c/full/!306,450/0/default.jpg)
Ernuester güter freundt, Als im werck verruckter weil gespurt, was schadens vnd verderbens die durchziehende[n] Reuter vn[n] Knechte, dieses Stifftz vnderthane[n] zugewa[n]dt, vnnd es nun vortmehr an dem seyn wirdt, das gedachte Kriegeßleute alle oder zum theil, ... Jhren heim vnd zugk, durch dieß Stifft nyemmen, vnnd dergleichen oder mehrern schaden, den Vnderthonen zukeren mögten, ... : Geben zu Münster am X. Nouembris. Anno & C: Acht vnd siebentzich
![Nach dem einen Ersamen Rath diser Statt Straßburgk angelangt, Wie das veill burger harnasch vnnd handtgewehr, auch anders zu kriegsgeschefften gehörig, hin vnnd wider wo Musterplätz gewesen seindt, gefürt haben sollen, daher dann gemeiner Statt, vnnd der burgerschafft leichtlichen schaden vnnd nachthyl entdspringen vnnd zusthen möcht ... : Decretum Montag den zwölfften Septembris, Anno [et]c. viertzig vnd siben](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/2cffc103-a558-483d-b621-6f46b7c398e3/full/!306,450/0/default.jpg)
Nach dem einen Ersamen Rath diser Statt Straßburgk angelangt, Wie das veill burger harnasch vnnd handtgewehr, auch anders zu kriegsgeschefften gehörig, hin vnnd wider wo Musterplätz gewesen seindt, gefürt haben sollen, daher dann gemeiner Statt, vnnd der burgerschafft leichtlichen schaden vnnd nachthyl entdspringen vnnd zusthen möcht ... : Decretum Montag den zwölfften Septembris, Anno [et]c. viertzig vnd siben

Wjr Statthalter Vnnd Verordnete der Regierung deß Stifftz Münster, Fuegen allen vnd ieden dieses Stiffts Amptleuten, ... allen Vnderthanen hiemit diessem vnserm offenem brieff zuwissen, Nachdem täglich im werck gespurtt wirdet, das etliche Newe verscheidene Guldene vnd Silbere muntzen, beuorab Thaler, halben, ortter, vnnd andere dergleichen sorten, ... hin vnnd wieder in diessem Niederlendischen Westuälischen Kraiß, auch diesem Stifft Münster, hauffenweiß eingeschleifft, ... : Geben zu Münster am Funfften Tagh Monats Iulii, in Funffzehenhundert vnnd Acht vnnd Siebenzigaten Jaer

Den Fürsichtigen, Erbarn vnd Weisen Herrn Burgermeister vnnd Rath, Auch den Ehrbarn vnnd Achtbarn Schützemeistern vnd gemeinen Schießgesellen zu Wembding Entbieten mir ... vnsern freundlichen Gruß ... ein freundlich, Nachtbarlich Gesellenschiessen, ... : ... geben ist Sontag den 14. Montags tag Septembris ... , fünffzehenhundert vnnd im Sibenvndneuntzigsten Jar

Ein Ehrsamb vnnd Hochweyser Rath dieser des Heyligen Reichs freyer Statt Cöllen, läst hiemit allen vnd jeden Fischmängeren, Fischeren, Schiffleuthen, vnnd sonsten jedermenniglich ins gemein auß erheblichen vnd sonderlichen bewegenden Vhrsachen verkünden, vnnd bey Pföen von zehen Goldtgülden ernstlich gebiethen, ... : Also beschlossen den letzten Monats Mäy, 1634.
