Amtsbücher, Register und Grundbücher
Soll der Nachrichter furderlich auff denn nechsten Freitag Hansen Schmiden mitt dem Strang von Leben zum Tode Richten, verordtnet werden. Actum den 7. Aprilis Anno (15)76
- Reference number
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Fürstentum Ansbach, Geheimes Archiv: Herrschaftliche Bücher 57/36
- Former reference number
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Zusatzklassifikation: Vffenheim
- Language of the material
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ger
- Further information
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Unternummer: 36
Medium: A = Analoges Archivalie
- Context
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Fürstentum Ansbach, Geheimes Archiv: Herrschaftliche Bücher >> Herrschaftliche Bücher (ohne weitere Tiefengliederung) >> Herrschaftliches Buch 57: Edition (bearbeitet von Daniel Burger)
- Holding
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Fürstentum Ansbach, Geheimes Archiv: Herrschaftliche Bücher
- Indexbegriff subject
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Hängen
Scharfrichterbuch
- Indexentry person
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Schmid, Hans
- Indexentry place
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Uffenheim (Lkr. Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim)
- Date of creation
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1576
- Other object pages
- Last update
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23.05.2025, 11:53 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv Nürnberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Amtsbücher / Akten
Time of origin
- 1576
Other Objects (12)
Hans Schmid zu Nußdorf, wegen unordentlichen Haushaltens, trotziger, unchristlicher Reden und tätlicher Bedrohung seiner Ehefrau zu Vaihingen gef., jedoch statt des fälligen Berichts an den Herzog auf Fürbitten seiner Ehefrau und auf sein Versprechen, sich zu bessern, begnadigt und freigel., gelobt eidlich, seine Atzung und eine Geldstrafe von 3 lb h zu bezahlen, keine Wehr mehr zu tragen, nicht mehr zu spielen, Zechen zu meiden, ordentlich hauszuhalten und in Worten und Werken bescheiden aufzutreten, und schwört U.
Hans Schmid aus Neuffen, wegen seines verdächtigen Benehmens, da er oft Kinder frommer Leute und gleichzeitig leichtfertige Leute bei sich ein- und ausgehen ließ, - woraus große Schande gegen Gott, Aufruhr und Übel entstehen könnte, - zu Neuffen gef., jedoch auf Bitten seiner Freunde wieder freigelassen, schwört U.
Hans Schmid aus Nußdorf, wegen liederlicher Haushaltung, Zechens und Spielens - trozt mehrfacher Warnungen und erlittener Turmstrafe - erneut zu Vaihingen gef. und einer rechtlichen Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Frau und seiner Freundschaft sowie auf sein Versprechen, sich zu bessern, begnadigt und freigel., gelobt eidlich, ohne Vorwissen der Obrigkeit von seiner liegenden und fahrenden Habe nichts zu verändern und die ihm von der Obrigkeit gesetzten Pfleger mit seinen Gütern walten zu lassen, und schwört U.
Hans Schmid aus Knittlingen [Kr. Vaihingen], wegen Raufhändeln und Körperverletzung zu Nürtingen gef. und vom Vogt peinlich angeklagt, jedoch auf ein Gnadengesuch an Herzog Christof von Württemberg strenger Strafverfolgung überhoben und freigelassen mit der Auflage, keine Waffen mehr zu tragen, alle offenen Zechen und Wirtshäuser zu meiden, sich mit dem von ihm verwundeten Gesellen gütlich oder rechtlich zu vertragen, sowie sein Atzung zu bezahlen, gelobt unter Eid, diese Begnadigungsartikel zu erfüllen und schwört U. Schmid hatte auf der Kirchweih zu Oberensingen in betrunkenem Zustand, allerdings ohne Schuld, einen Streit angefangen, dabei einen ihm zunächst sitzenden Mann trotz Friedebietens geschlagen und einen Mitknecht verwundet, als er mit Gewalt niedergehauen und zum Frieden gebracht werden musste.