Verzeichnung

Anton Ulrich Herzog zu Br. u. L. bestätigt die in der, ihrem ganzen Wortlaute nach inserirten, Urkunde des Herzogs Rudolf August zu Br. u. L. d.d. Braunschweig 29. September 1680 ausgesprochene Verleihung von 2 u. 10 Morgen an den Fürstl. Mundkoch Melchior Sudhoff. (Die betr. Länderei gehört zu dem, den Bürgern und Einwohnern Wolfenbüttels von der Herrschaft überlassenen Rode-Lande aus der Forst am Sunder, soll Dienst-, Contributions-, Hufen Schatz etc. frei sein etc. Die Verleihung an den g. Sudhoff ist eine erbenzinsweise u. muß der Erbenzinsmann jährlich auf Martini eine Recognition von 1 Reichstaler 8 ggr. an die Forst-Kammer entrichten. Die Wiedereinziehung der Länderei für bestimmte Fälle ist vorbehalten u. muß für solchen Fall der durch Schätzung festzustellende Werth den Inhabern erstattet werden. Für den Fall der Veräußerung ist der Herrschaft das Näher-Recht vorbehalten. - Das erstere 2 Morgen haltende Stück ist belegen zwischen der Herren-Breite und den Halchterschen felde, auch Stephen Quest seinen Kampe; das 2te ungefähr 10 Morgen haltende Stück zwischen des Kämmerers Johan Urban Mullers landerey auf der Rechten seiten an Cramme Fuesz Steige nach dem Holtze zu auf einer seiten auf der andern Seiten bey Meister Hennig Kraudels des Beckers. Die Fuhren zu der Länderey erfolgt hinter dem Kalten Thal hinauf etc. etc. So geschehen Wolffenbüttel den 8. Augusti 1681. Mit Unterschrift u. Siegel in Holzk. am Pergamentstr.

Archivaliensignatur
Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel, NLA WO, 114 Urk, Nr. 655

Kontext
Familie von Kalm >> 1 I. PassivLehen >> 1.12 M - Varia (Herzogl. Aussteller)
Bestand
NLA WO, 114 Urk Familie von Kalm

Laufzeit
08.08.1681

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
28.06.2023, 07:00 MESZ

Objekttyp


  • Verzeichnung

Entstanden


  • 08.08.1681

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