Tektonik
Akademisches Konsistorium (1477-1806)
Tektonikbeschreibung: Die akademische
Gerichtsbarkeit war das bedeutendste der bei der Gründung verliehenen
Privilegien und bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts lag die Rechtsprechung für
die wichtigsten Angelegenheiten der Universitätsbürger bei den akademischen
Gerichten. Zu den Universitätsbürgern zählten neben den Studenten, den
Professoren und ihren Angehörigen auch sämtliche bei der Universität
angestellten Personen, dazu bis 1806 auch Buchdrucker, -händler und -binder
(Reyscher 78, S. 508). Für die streitige bürgerliche Rechtspflege war das
Akademische Konsistorium zuständig, Erbschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
ausgenommen. Richter und damit Vorsitzender war der Rektor, Beisitzer der
Prorektor und die vier Dekane. Als Gerichtsschreiber und -diener fungierten
Universitätssekretär und Pedell. Neben der Zuständigkeit in zivilrechtlichen
Angelegenheiten hatte die Universität auch das Recht, peinliche Prozesse zu
führen und dabei auch Leibes- und Lebensstrafen zu verhängen. Hierzu wurde aus
Mitgliedern des Senats ein Kriminalkollegium unter Vorsitz des Rektors gebildet,
sofern der Senat die Eröffnung eines peinlichen Verfahrens beschloss. In der
Praxis waren Kriminalprozesse selten, vor allem deshalb, weil studentische
Vergehen in aller Regel nur disziplinarisch verfolgt wurden. Ein bestimmtes
Verfahren war dafür nicht vorgeschrieben, so dass damit sowohl der Rektor
allein, das Collegium decanorum oder der Senat damit befasst wurden (vgl.
Thümmel, S. 387).
1807 wurde die Zuständigkeit der akademischen
Gerichte, soweit es die Studenten anging, auf in Tübingen begangene Handlungen
beschränkt (Reyscher 82, S. 512). Das Schuldenwesen der Studierenden sowie die
Bestrafung geringerer Disziplinarverfehlungen ging 1811 an den Kurator über
(Reyscher 102, S. 542), 1850 an den städitischen Polizeiamtmann (TC,
24.4.1850).
Aktenführung, Überlieferung: Untersuchung und Bestrafung
disziplinarischer Vergehen gehörten zu den wensentlichen
Verhandlungsgegenständen des Akademischen Senats und sind in dessen Protokollen
breit dokumentiert.
Provenienzbestände im
Universitätsarchiv:
UAT 33 Akademisches Konsistorium (II)
1589-1802
UAT 37 Akademisches Konsistorium (II) 1607-1652
UAT 38 Akademisches Konsistorium (II) 1485-1802
Sonstige Überlieferung im Universitätsarchiv (Auswahl):
UAT 2
Akademischer Senat (I): Protokolle: Beigebundene Konsistorialakten (hier: UAT
2/1a, Bl. 162-221: 1 Nr., 1524-1537)
UAT 4 Akademischer Senat (I)
(hier: UAT 4/15-18 Protokolle 1523-1607; UAT 4/12-14 Prozessakten,
1490-1581)
UAT 5 Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten
(I) (hier: UAT 5/1-3 Protokolle, 1607-1655)
- Context
-
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bd Gerichts- und Disziplinarorgane >> Bd 1 Konsistorium und Kanzler-Appelationsgericht
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02.07.2025, 11:32 AM CEST
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Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.