Bestand
Reichshofrat (Bestand)
Enthält: Judizial- und Gratialakten von Rechtshändeln der Stadt Bremen, Vereinigungen oder einzelnen ihrer Bürger untereinander wie mit Auswärtigen - Bestätigungen und Abschriften von Privilegien und Urkunden
Geschichte des Bestandsbildners: Neben dem Reichskammergericht gab es im Heiligen Römischen Reich als zweites Obergericht den Reichshofrat in Wien, vor dem Rechtsstreitigkeiten in erster, zweiter und dritter Instanz ausgetragen werden konnten. Maximilian I. hatte ihn als kaiserliches Gegengewicht gegen das Reichskammergericht 1497 geschaffen, doch entfaltete er seine volle Wirksamkeit erst mit dem Inkrafttreten der Reichshofratsordnung von 1559. Eine ausschließliche Zuständigkeit beanspruchte der Reichshofrat bei Streitigkeiten über Rang- und Standeserhöhungen, Erbfähigkeit und Ehelichkeit sowie bei Verlust des Adels oder der Reichsunmittelbarkeit. Im übrigen konkurrierte er mit dem Reichskammergericht in erster Instanz bei Zivilklagen gegen Reichsunmittelbare und als Berufungs- oder Revisionsinstanz bei Klagen von Untertanen gegen ihre Obrigkeit. Ob Reichshofrat oder Reichskammergericht ein Verfahren übernahmen, lag - von Ausnahmen abgesehen - im Belieben der beschwerdeführenden Partei. Mit der Auflösung des alten Reichs stellte der Reichshofrat seine Arbeit ein. 1846 wurden 169 Akten nach Bremen abgegeben, von denen 137 noch erhalten sind.
- Bestandssignatur
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6.4
- Umfang
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4
- Kontext
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Staatsarchiv Bremen (Archivtektonik) >> Gliederung >> 6. Besondere staatliche Stellen mit Zuständigkeit in Bremen >> 6.6. Verfassung, Recht und Justiz
- Bestandslaufzeit
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1540-1806
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
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30.06.2025, 11:55 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1540-1806