Bestand

Reichshofrat (Bestand)

Bestandsgeschichte: Der Reichshofrat befand sich in Konkurrenz zum Reichskammergericht. Er hatte seinen Sitz in Wien. Dort befindet sich noch der Hauptbestand im Haus-, Hof- und Staatsarchiv. Nur wenige unerledigte Prozesse wurden 1815 an das Hofgericht Arnsberg abgegeben.

Form und Inhalt: Die Anfänge des Reichshofrats (RHR)
Neben dem Reichskammergericht gab es im Heiligen Römischen Reich noch ein zweites Obergericht, vor dem Rechtsstreitigkeiten in erster, zweiter und auch dritter Instanz ausgetragen werden konnten, nämlich den Reichshofrat in Wien. Maximilian I. hatte ihn als kaiserliches Gegengewicht gegen das von den Reichsständen eingerichtete und geführte Reichskammergericht schon 1497 geschaffen, doch entfaltete er seine volle Wirksamkeit erst mit dem Inkraftreten der Reichshofratsordnung von 1559.

Räumliche Zuständigkeit
Die räumliche Zuständigkeit des Reichshofrates erstreckte sich auf das Reich, sofern nicht Appellationsprivilegien entgegenstanden. Sie deckte sich nicht völlig mit der Zuständigkeit des Reichskammergerichts, vor allem weil die des Reichshofrats sich auch auf Oberitalien erstreckte, mit Ausnahme Savoyens.

Sachliche Zuständigkeit
Eine ausschließliche Zuständigkeit beanspruchte der Reichshofrat bei Streitigkeiten über Rang- und Standeserhöhungen, Erbfähigkeit und Ehelichkeit sowie bei Verlust des Adels oder der Reichsunmittelbarkeit, außerdem war der RHR für Privilegienbestätigungen zuständig, er fungierte als oberster Lehnshof, als Hüter der kaiserlichen Reservatrechte und als politisches Beratusgremium. Im übrigen konkurrierte er mit dem Reichskammergericht in erster Instanz bei Zivilklagen gegen Reichsunmittelbarkeit und als Berufungs- oder Revisionsinstanz bei Klagen von Untertanen gegen ihre Obrigkeit. Hier konnten also sowohl Einzelpersonen wie auch Gruppen aus Bürger- oder Bauernstand wegen ungerechter Steuern, Frondiensten, Leistungen und Abgaben oder wegen Beschneidung ihrer Rechte als Magistrat, Bürgerschaft, Zünfte usw. klagen.

Ob Reichshofrat oder Reichskammergericht ein Verfahren übernahmen, lag - von Ausnahmen abgesehen - im Belieben der Partei. Dasjenige Gericht trat in Aktion, an dem die Streitfrage durch Einleitung eines Verfahrens zuerst anhängig gemacht worden war. In der Regel hatte also die unterlegene Partei die Wahl, an welches der beiden Gerichte sie sich beschwerdeführend wenden wollte; die in der Vorinstanz obsiegende Gegenpartei mußte in jedem Falle mitziehen. Hatte das angerufene Gericht die Klage einmal angenommen, so blieb es dabei; ein nachträglicher Übergang von einem zum anderen Gericht war nicht möglich.

Eine bildliche Darstellung des Instanzenzuges mit seinen verschiedenen Möglichkeiten - letztlich auch zwischen dem Reichskammergericht und dem Reichshofrat - zeigt eine Federzeichnung in einer 1698 dem Reichskammergericht eingereichten Prozeßschrift aus dem Fürstbistum Paderborn, deren besonderer Reiz nicht zuletzt in der getreuen Wiedergabe der Sitzungsweise der einzelnen Gerichte liegt (LAV NRW W Bildersammlung 29 Ü, entnommen aus: RKG S Nr. 1934 Band 1; diesem ersten Band sind auch ein Juristischer "Discursus" über die drei Instanzen sowie die Paderborner Gerichtsverordnungen von 1695 und 1696 vorgebunden).

Konkurrenz zum Reichskammergericht
Für das Reichskammergericht wurde der Reichshofrat zeitweilig zu einem echten Konkurrenten. Die Qualität seiner besser besoldeten Richter war bedeutend. Er verstand es meist, seine Arbeit schneller zu erledigen, weil dank geschickter Verhandlungsführung weit mehr Verfahren durch Vergleich als durch Urteil beendet wurden. Auch hatte der Reichshofrat das Recht, Kommissäre zu entsenden, die an Ort und Stelle einen schnellen Entscheid treffen konnten. Schließlich war noch wesentlich, daß die Vollstreckung eines siegreichen Urteils, namentlich gegen einen Reichsstand, einfacher war als beim Reichskammergericht.

Einflußnahme durch den Kaiser
Freilich hat es auch zu keiner Zeit an Kritik gegen seine Rechtsprechung gefehlt. Ihre Beeinflussung durch das kaiserliche Kabinett und ihre Rücksichtnahme auf die hohe Politik waren häufig Gegenstand der Gravamina der Reichsstände. Der Reichshofrat war somit auch eine politische Behörde.

Aktenüberlieferung
Die gewaltigen Aktenmassen des Reichshofrates, die sich jetzt mit etwa 80.000 Akten im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien befinden (Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, hg. von Ludwig Bittner, 5 Bde. (Inventare österreichischer staatlicher Archive V/4-8), Wien 1936-1940, hier Band 1, Wien 1936, S. 287 f.), haben Einbußen erlitten, wenn sie auch mit denen des Reichskammergerichts nicht zu vergleichen sind. So wurden im 19. Jahrhundert an einige deutsche Staaten wie Bayern, Braunschweig, Hessen-Darmstadt und die Hansestädte, ebenso an Belgien (wegen Lüttich und der Reichsabtei Stablo-Malmedy) Akten ausgeliefert.

Neben diesen systematischen Aktenablieferungen wurden aber auch in weiteren Fällen Akten von Prozessen, die am Ende des Alten Reiches noch unerledigt waren, auf besonderes Anfordern der Parteien nach 1815 auswärtigen Obergerichten zur Entscheidung überwiesen. Auf diese Weise kamen die im vorliegenden Findbuch verzeichneten vier Prozesse auf dem Umweg über das Hofgericht Arnsberg und das vormalige Oberlandesgericht Münster in das Staatsarchiv Münster.

Wie groß ihre Zahl in Wahrheit gewesen ist und ob - wie zu vermuten steht - weit mehr Prozesse abgeliefert als erhalten sind, ließ sich aus hiesigen Akten nicht ermitteln; die alten Wiener Findbücher geben darüber wahrscheinlich Auskunft. Die räumliche Entfernung brachte es zwangsläufig mit sich, daß die Wiener Reichshofratsakten für die rheinisch-westfälische Landesgeschichte, von Einzelfällen abgesehen (vgl. Peter, Hermann, Der Streit um die Landeshoheit über die Herrschaft Gemen, Diss. 1914; Croon, Helmuth, Stände und Steuern in Jülich-Berg im 17. und vornehmlich 18. Jahrhundert, Bonn 1929), lange Zeit kaum benutzt worden sind. Eine Teilübersicht ist veröffentlicht, welche die Prozesse der Reichsstadt Dortmund am Reichshofrat beschreibt (Swientiek, H.-O., Verfahren Dortmunder Betreffs in den Akten des Reichshofrates, in: Beiträge zur Geschichte Dortmunds und der Grafschaft Mark Bd. LIX, Dortmund 1962, S. 203-214). Sie macht deutlich, wieviel unbekanntes Material für die Geschichte unseres Landes noch in den Akten des Reichshofrates schlummert. Es einmal inventarmäßig zu erfassen, wäre ein dringender Wunsch der Forschung an das Land Nordrhein-Westfalen. Hierzu kann das Projekt "Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)" als Einstieg hilfreich sein.

Forschungseinrichtungen zum Reichshofrat
Projekt ”Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)“
Die Akademie der Wissenschaften zu Göttingen betreibt in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Österreichischen Staatsarchiv ein Projekt zur Neuverzeichnung der im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv verwahrten Akten (URL: http://www.rhrdigital.de/inhalt.html bzw. http://reichshofratsakten.vweb12-test.gwdg.de). Dabei werden die sogenannten "Alten Prager Akten", die "Antiqua" und die "Denegata antiqua" erschlossen und somit ein Drittel der in Wien lagernden Judizialakten des Reichshofrats aus dem 16. und 17. Jahrhundert zugänglich gemacht (ca. 20.000 Verzeichnungseinheiten) (vgl. jüngst dazu Sellert, Wolfgang (Hg.), Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats, Serie I: Alte Prager Akten, Bd. 1: A-D, bearb. Von Eva Ortlieb, Berlin 2009; Wolfgang (Hg.), Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats, Serie II: Antiqua, Bd. 1: Karton 1-43, bearb. von Ursula Machoczek, Berlin 2010). Dabei werden auch zahlreiche RHR-Verfahren mit Bezügen zu Westfalen zugänglich (URL: http://www.rhrdigital.de/q/m%FCnster/truncation/1/suche.html). Besonders hervorzuheben ist hierbei die kontextuelle Suche mit weiteren Treffervorschlägen. Eine uneingeschränkte Nutzung aller Inhalte der Datenbank ist allerdings über einen Abonnementbezug kostenpflichtig (online über Erich Schmidt Verlag).

Projekt ”Der kaiserliche Reichshofrat als europäisches Höchstgericht“
Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs (KRGÖ): "Der kaiserliche Reichshofrat als europäisches Höchstgericht" unter der URL: http://www.oeaw.ac.at/home/thema/thema_200807_3.html und http://www.rechtsgeschichte.at/reichshofrat.html.

Recherche im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien
Die im Österreichischen Staatsarchiv in Wien lagernden Verfahrensakten des Reichshofsrates können über die "Archivplansuche" (http://www.archivinformationssystem.at/archivplansuche.aspx) ermittelt werden (Tektonik: Österreichisches Staatsarchiv / Haus-, Hof- und Staatsarchiv / Reichsarchive / Reichshofrat / Judicialia / dann alphabetisch v.a. unter "Alte Prager Akten" und "Antiqua"); hierbei handelt es sich um die reduzierte Form der von Wolfgang Sellert herausgegebenen Erschließungsdaten, siehe oben "Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats", Serie I und II). Unter den entsprechenden Buchstabenordnern können Akten betreffend z.B. Münster, Paderborn, Mark, Minden etc. ermittelt werden. Da eine Verzeichnung der etwa 70.000 bis 80.000 RHR-Akten im HHStA nach den Richtlinien der RKG-Erschließung nicht zu erwarten ist, sind weiterhin die alphabetisch nach Klägernamen aufgebauten Resolutionsprotokolle und Findbehelfe des 18. und 19. Jahrhunderts gültig. Am umfassendsten ist hierbei der 17-bändige "Index actorum judicialium" des 18. / 19. Jahrhunderts, durch dessen nunmehr elektronische Erfassung rund 40.000 Akten recherchierbar sind (Poster, Gerhard, Die elektronische Erfassung des Wolfschen Repertoriums zu den Prozeßakten des Reichshofrats im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv, in: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 51 (2004), 635-649).


Literatur
··Auer, Leopold, Such- und Erschließungsstrategien für die Prozeßakten des Reichshofrats, in: Sellert, Wolfgang (Hg.), Reichshofrat und Reichskammergericht. Ein Konkurrenzverhältnis (Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd. 38), Köln / Weimar / Wien 1999, 211-219.
·Battenberg, Friedrich, Reichshofratsakten in den deutschen Staatsarchiven. Eine vorläufige Bestandsaufnahme, in: Sellert, Wolfgang (Hg.), Reichshofrat und Reichskammergericht. Ein Konkurrenzverhältnis (Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd. 38), Köln / Weimar / Wien 1999, 221-240.
·Benkenstein, Ramona, Das Reichskammergericht in Wetzlar und der Reichshofrat in Wien. Die beiden höchsten Reichsgerichte des Alten Reiches im Vergleich, online-Publikation einer Seminararbeit, Jena 2000. (URL: http://www.privat.benkenstein.net/geschichte/rkg&rhr.pdf)
·Fuchs, Ralf Peter, 1609, 1612 oder 1624? Der Normaljahrskrieg von 1651 in der Grafschaft Mark und die Rolle des Reichshofrates, in: Westfälische Forschungen 59 (2009), 297-311.
·Groß, Lothar, Reichsarchive, in: Bittner, Ludwig (Hg.), Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Bd. 1, Wien 1936, 273-394.
·Gschließer, Oswald von, Der Reichshofrat. Bedeutung und Verfassung. Schicksal und Besetzung einer obersten Reichsbehörde von 1559 bis 1806 (Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte des ehemaligen Österreich 33), Wien 1942.
·Hahn, Heiko, Reichskammergericht und Reichshofrat - Aufbau und Kompetenzen im Vergleich, Studienarbeit 1999. (URL: http://www.grin.com/e-book/97413/reichskammergericht-und-reichshofrat-aufbau-und-kompetenzen-im-vergleich)
·Ortlieb, Eva / Senn, Markus, Die Formierung des Reichshofrats unter Karl V. und Ferdinand I. (1519-1564), in: zeitenblicke 3, 2004, Nr. 3 [13.12.2004]. (URL: http://www.zeitenblicke.de/ (11.07.2005))
·Ortlieb, Eva, Die "Alten Prager Akten" im Rahmen der Neuerschließung der Akten des Reichshofrats im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien, in: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 51 (2004), 593-634.
·Ortlieb, Eva, Die Formierung des Reichshofrats (1519-1564). Ein Projekt der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Zusammenarbeit mit dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv, in: Amend, Anja u.a. (Hg.), Gerichtslandschaft Altes Reich. Höchste Gerichtsbarkeit und territoriale Rechtsprechung, Köln, Weimar (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 52), Wien 2007, 17-25.
·Ortlieb, Eva, Gerichtsakten und Parteiakten. Zur Überlieferung der kaiserlichen Kommissionen des Reichshofrats, in: Baumann, Anette / Westphal, Siegrid / Wendehorst, Stephan / Ehrenpreis, Stefan (Hgg.), Prozeßakten als Quelle. Neue Ansätze zur Erforschung der Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich (Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd. 37), Köln / Weimar / Wien 2001, 101-118.
·Ortlieb, Eva, Reichshofrat und Reichskammergericht im Spiegel ihrer Überlieferung und deren Verzeichnung, in: Battenberg, Friedrich / Schildt, Bernd (Hgg.), Das Reichskammergericht im Spiegel seiner Prozessakten. Bilanz und Perspektiven der Forschung (Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd. 57), Köln / Weimar / Wien 2010, 205-224.
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·Schenk, Tobias, Ein Erschließungsprojekt für die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats, in: Archivar 63 (2010), 285-290.
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·Sellert, Wolfgang, Der Reichshofrat: Begriff, Quellen und Erschließung, Forschung, institutionelle Rahmenbedingungen und die wichtigste Literatur (zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3). (URL: http://www.zeitenblicke.de/2004/03/sellert/sellert.pdf)
·Senn, Markus, Der Reichshofrat als oberstes Justizorgan unter Karl V. und Ferdinand I. (1519-1564), in: Amend, Anja u.a. (Hg.), Gerichtslandschaft Altes Reich. Höchste Gerichtsbarkeit und territoriale Rechtsprechung, Köln, Weimar (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 52), Wien 2007, 27-39.
·Stögmann, Arthur, Die Erschließung von Prozeßakten des Reichshofrats im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien. Ein Projektzwischenbericht, in: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 47 (1999), 249-265.
·Ullmann, Sabine, Geschichte auf der langen Bank. Die Kommissionen des Reichshofrats unter Kaiser Maximilian II. (1564-1576) (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Abteilung für Universalgeschichte 214) [Habilitationsschrift 2004], Mainz 2006.
·Ullmann, Sabine, Schiedlichkeit und gute Nachbarschaft: Die Verfahrenspraxis der Kommissionen des Reichshofrats in den territorialen Hoheitskonflikten des 16. Jahrhunderts, in: Stollberg-Rilinger, Barbara / Krischer, André (Hgg.), Herstellung und Darstellung verbindlicher Entscheidungen. Legitimation durch Verfahren in modernen und vormodernen Gesellschaften (Zeitschrift für Historische Forschung, Beiheft 44), Berlin 2010.
·Winter, Friedrich, Die "Obere Registratur" des Reichshofrates 1938-1954, in: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8 (1955), 307-321.

Online-Informationen
http://de.wikipedia.org/wiki/Reichshofrat
http://www.rechtsgeschichte.at/reichshofrat.html


Vorliegendes Inventar wurde 2010 von Marius Schmieda unter der Betreuung von Thomas Reich mit dem Verzeichnungsprogramm VERA abgeschrieben.

Bestell- und Zitierweise:
LAV NRW W Reichshofrat Nr.

Münster, den 12. November 2010 Dr. Thomas Reich

Bestandssignatur
F 002
Umfang
4 Akten.; 4 Akten (26 Kartons), Findbuch F 002, Bd. 2, S. 477-482, Index in Bd. 3 (publiziert von Aders und Richtering).
Sprache der Unterlagen
German

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. >> 1.6. Außerwestfälische Territorien und Institutionen (F)
Verwandte Bestände und Literatur
Wolfgang Sellert, Der Reichshofrat, in: Bernhard Diestelkamp (Hg.), Oberste Gerichtsbarkeit und zentrale Gewalt in Europa der Frühen Neuzeit, Köln u. a. 1996, S. 15-44; Eva Ortlieb, Reichshofrat und Reichskammergericht im Spiegel ihrer Überlieferung und deren Verzeichnung, in: Battenberg u. Schildt (Hgg.), Das Reichskammergericht im Spiegel seiner Prozessakten, Köln u. a. 2010, 205-224. - Weitere Titel in den Reihen ”Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich“ u. ”Schriftenreihe der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung“.

Bestandslaufzeit
1679-1739

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Letzte Aktualisierung
06.03.2025, 18:28 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1679-1739

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