Archivbestand
Reichshofrat (Bestand)
Bestandsgeschichte: Der
Reichshofrat befand sich in Konkurrenz zum Reichskammergericht. Er hatte
seinen Sitz in Wien. Dort befindet sich noch der Hauptbestand im Haus-,
Hof- und Staatsarchiv. Nur wenige unerledigte Prozesse wurden 1815 an das
Hofgericht Arnsberg abgegeben.
Form und Inhalt: Die Anfänge des
Reichshofrats (RHR)
Neben dem Reichskammergericht gab es im
Heiligen Römischen Reich noch ein zweites Obergericht, vor dem
Rechtsstreitigkeiten in erster, zweiter und auch dritter Instanz
ausgetragen werden konnten, nämlich den Reichshofrat in Wien. Maximilian
I. hatte ihn als kaiserliches Gegengewicht gegen das von den
Reichsständen eingerichtete und geführte Reichskammergericht schon 1497
geschaffen, doch entfaltete er seine volle Wirksamkeit erst mit dem
Inkraftreten der Reichshofratsordnung von 1559.
Räumliche Zuständigkeit
Die räumliche Zuständigkeit des
Reichshofrates erstreckte sich auf das Reich, sofern nicht
Appellationsprivilegien entgegenstanden. Sie deckte sich nicht völlig mit
der Zuständigkeit des Reichskammergerichts, vor allem weil die des
Reichshofrats sich auch auf Oberitalien erstreckte, mit Ausnahme
Savoyens.
Sachliche Zuständigkeit
Eine
ausschließliche Zuständigkeit beanspruchte der Reichshofrat bei
Streitigkeiten über Rang- und Standeserhöhungen, Erbfähigkeit und
Ehelichkeit sowie bei Verlust des Adels oder der Reichsunmittelbarkeit,
außerdem war der RHR für Privilegienbestätigungen zuständig, er fungierte
als oberster Lehnshof, als Hüter der kaiserlichen Reservatrechte und als
politisches Beratusgremium. Im übrigen konkurrierte er mit dem
Reichskammergericht in erster Instanz bei Zivilklagen gegen
Reichsunmittelbarkeit und als Berufungs- oder Revisionsinstanz bei Klagen
von Untertanen gegen ihre Obrigkeit. Hier konnten also sowohl
Einzelpersonen wie auch Gruppen aus Bürger- oder Bauernstand wegen
ungerechter Steuern, Frondiensten, Leistungen und Abgaben oder wegen
Beschneidung ihrer Rechte als Magistrat, Bürgerschaft, Zünfte usw.
klagen.
Ob Reichshofrat oder Reichskammergericht
ein Verfahren übernahmen, lag - von Ausnahmen abgesehen - im Belieben der
Partei. Dasjenige Gericht trat in Aktion, an dem die Streitfrage durch
Einleitung eines Verfahrens zuerst anhängig gemacht worden war. In der
Regel hatte also die unterlegene Partei die Wahl, an welches der beiden
Gerichte sie sich beschwerdeführend wenden wollte; die in der Vorinstanz
obsiegende Gegenpartei mußte in jedem Falle mitziehen. Hatte das
angerufene Gericht die Klage einmal angenommen, so blieb es dabei; ein
nachträglicher Übergang von einem zum anderen Gericht war nicht
möglich.
Eine bildliche Darstellung des
Instanzenzuges mit seinen verschiedenen Möglichkeiten - letztlich auch
zwischen dem Reichskammergericht und dem Reichshofrat - zeigt eine
Federzeichnung in einer 1698 dem Reichskammergericht eingereichten
Prozeßschrift aus dem Fürstbistum Paderborn, deren besonderer Reiz nicht
zuletzt in der getreuen Wiedergabe der Sitzungsweise der einzelnen
Gerichte liegt (LAV NRW W Bildersammlung 29 Ü, entnommen aus: RKG S Nr.
1934 Band 1; diesem ersten Band sind auch ein Juristischer "Discursus"
über die drei Instanzen sowie die Paderborner Gerichtsverordnungen von
1695 und 1696 vorgebunden).
Konkurrenz zum
Reichskammergericht
Für das Reichskammergericht wurde der
Reichshofrat zeitweilig zu einem echten Konkurrenten. Die Qualität seiner
besser besoldeten Richter war bedeutend. Er verstand es meist, seine
Arbeit schneller zu erledigen, weil dank geschickter Verhandlungsführung
weit mehr Verfahren durch Vergleich als durch Urteil beendet wurden. Auch
hatte der Reichshofrat das Recht, Kommissäre zu entsenden, die an Ort und
Stelle einen schnellen Entscheid treffen konnten. Schließlich war noch
wesentlich, daß die Vollstreckung eines siegreichen Urteils, namentlich
gegen einen Reichsstand, einfacher war als beim
Reichskammergericht.
Einflußnahme durch den
Kaiser
Freilich hat es auch zu keiner Zeit an Kritik gegen
seine Rechtsprechung gefehlt. Ihre Beeinflussung durch das kaiserliche
Kabinett und ihre Rücksichtnahme auf die hohe Politik waren häufig
Gegenstand der Gravamina der Reichsstände. Der Reichshofrat war somit
auch eine politische Behörde.
Aktenüberlieferung
Die gewaltigen Aktenmassen des
Reichshofrates, die sich jetzt mit etwa 80.000 Akten im Haus-, Hof- und
Staatsarchiv Wien befinden (Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und
Staatsarchivs, hg. von Ludwig Bittner, 5 Bde. (Inventare österreichischer
staatlicher Archive V/4-8), Wien 1936-1940, hier Band 1, Wien 1936, S.
287 f.), haben Einbußen erlitten, wenn sie auch mit denen des
Reichskammergerichts nicht zu vergleichen sind. So wurden im 19.
Jahrhundert an einige deutsche Staaten wie Bayern, Braunschweig,
Hessen-Darmstadt und die Hansestädte, ebenso an Belgien (wegen Lüttich
und der Reichsabtei Stablo-Malmedy) Akten ausgeliefert.
Neben diesen systematischen Aktenablieferungen wurden aber auch in
weiteren Fällen Akten von Prozessen, die am Ende des Alten Reiches noch
unerledigt waren, auf besonderes Anfordern der Parteien nach 1815
auswärtigen Obergerichten zur Entscheidung überwiesen. Auf diese Weise
kamen die im vorliegenden Findbuch verzeichneten vier Prozesse auf dem
Umweg über das Hofgericht Arnsberg und das vormalige Oberlandesgericht
Münster in das Staatsarchiv Münster.
Wie groß ihre
Zahl in Wahrheit gewesen ist und ob - wie zu vermuten steht - weit mehr
Prozesse abgeliefert als erhalten sind, ließ sich aus hiesigen Akten
nicht ermitteln; die alten Wiener Findbücher geben darüber wahrscheinlich
Auskunft. Die räumliche Entfernung brachte es zwangsläufig mit sich, daß
die Wiener Reichshofratsakten für die rheinisch-westfälische
Landesgeschichte, von Einzelfällen abgesehen (vgl. Peter, Hermann, Der
Streit um die Landeshoheit über die Herrschaft Gemen, Diss. 1914; Croon,
Helmuth, Stände und Steuern in Jülich-Berg im 17. und vornehmlich 18.
Jahrhundert, Bonn 1929), lange Zeit kaum benutzt worden sind. Eine
Teilübersicht ist veröffentlicht, welche die Prozesse der Reichsstadt
Dortmund am Reichshofrat beschreibt (Swientiek, H.-O., Verfahren
Dortmunder Betreffs in den Akten des Reichshofrates, in: Beiträge zur
Geschichte Dortmunds und der Grafschaft Mark Bd. LIX, Dortmund 1962, S.
203-214). Sie macht deutlich, wieviel unbekanntes Material für die
Geschichte unseres Landes noch in den Akten des Reichshofrates
schlummert. Es einmal inventarmäßig zu erfassen, wäre ein dringender
Wunsch der Forschung an das Land Nordrhein-Westfalen. Hierzu kann das
Projekt "Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)" als Einstieg
hilfreich sein.
Forschungseinrichtungen zum
Reichshofrat
Projekt ”Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats
(RHR)“
Die Akademie der Wissenschaften zu Göttingen betreibt
in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
und dem Österreichischen Staatsarchiv ein Projekt zur Neuverzeichnung der
im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv verwahrten Akten (URL:
http://www.rhrdigital.de/inhalt.html bzw.
http://reichshofratsakten.vweb12-test.gwdg.de). Dabei werden die
sogenannten "Alten Prager Akten", die "Antiqua" und die "Denegata
antiqua" erschlossen und somit ein Drittel der in Wien lagernden
Judizialakten des Reichshofrats aus dem 16. und 17. Jahrhundert
zugänglich gemacht (ca. 20.000 Verzeichnungseinheiten) (vgl. jüngst dazu
Sellert, Wolfgang (Hg.), Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats, Serie
I: Alte Prager Akten, Bd. 1: A-D, bearb. Von Eva Ortlieb, Berlin 2009;
Wolfgang (Hg.), Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats, Serie II:
Antiqua, Bd. 1: Karton 1-43, bearb. von Ursula Machoczek, Berlin 2010).
Dabei werden auch zahlreiche RHR-Verfahren mit Bezügen zu Westfalen
zugänglich (URL:
http://www.rhrdigital.de/q/m%FCnster/truncation/1/suche.html). Besonders
hervorzuheben ist hierbei die kontextuelle Suche mit weiteren
Treffervorschlägen. Eine uneingeschränkte Nutzung aller Inhalte der
Datenbank ist allerdings über einen Abonnementbezug kostenpflichtig
(online über Erich Schmidt Verlag).
Projekt ”Der
kaiserliche Reichshofrat als europäisches Höchstgericht“
Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), Kommission für
Rechtsgeschichte Österreichs (KRGÖ): "Der kaiserliche Reichshofrat als
europäisches Höchstgericht" unter der URL:
http://www.oeaw.ac.at/home/thema/thema_200807_3.html und
http://www.rechtsgeschichte.at/reichshofrat.html.
Recherche im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien
Die im
Österreichischen Staatsarchiv in Wien lagernden Verfahrensakten des
Reichshofsrates können über die "Archivplansuche"
(http://www.archivinformationssystem.at/archivplansuche.aspx) ermittelt
werden (Tektonik: Österreichisches Staatsarchiv / Haus-, Hof- und
Staatsarchiv / Reichsarchive / Reichshofrat / Judicialia / dann
alphabetisch v.a. unter "Alte Prager Akten" und "Antiqua"); hierbei
handelt es sich um die reduzierte Form der von Wolfgang Sellert
herausgegebenen Erschließungsdaten, siehe oben "Die Akten des
Kaiserlichen Reichshofrats", Serie I und II). Unter den entsprechenden
Buchstabenordnern können Akten betreffend z.B. Münster, Paderborn, Mark,
Minden etc. ermittelt werden. Da eine Verzeichnung der etwa 70.000 bis
80.000 RHR-Akten im HHStA nach den Richtlinien der RKG-Erschließung nicht
zu erwarten ist, sind weiterhin die alphabetisch nach Klägernamen
aufgebauten Resolutionsprotokolle und Findbehelfe des 18. und 19.
Jahrhunderts gültig. Am umfassendsten ist hierbei der 17-bändige "Index
actorum judicialium" des 18. / 19. Jahrhunderts, durch dessen nunmehr
elektronische Erfassung rund 40.000 Akten recherchierbar sind (Poster,
Gerhard, Die elektronische Erfassung des Wolfschen Repertoriums zu den
Prozeßakten des Reichshofrats im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv, in:
Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 51 (2004),
635-649).
Literatur
··Auer,
Leopold, Such- und Erschließungsstrategien für die Prozeßakten des
Reichshofrats, in: Sellert, Wolfgang (Hg.), Reichshofrat und
Reichskammergericht. Ein Konkurrenzverhältnis (Quellen und Forschungen
zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd. 38), Köln / Weimar /
Wien 1999, 211-219.
·Battenberg, Friedrich, Reichshofratsakten
in den deutschen Staatsarchiven. Eine vorläufige Bestandsaufnahme, in:
Sellert, Wolfgang (Hg.), Reichshofrat und Reichskammergericht. Ein
Konkurrenzverhältnis (Quellen und Forschungen zur Höchsten
Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd. 38), Köln / Weimar / Wien 1999,
221-240.
·Benkenstein, Ramona, Das Reichskammergericht in
Wetzlar und der Reichshofrat in Wien. Die beiden höchsten Reichsgerichte
des Alten Reiches im Vergleich, online-Publikation einer Seminararbeit,
Jena 2000. (URL:
http://www.privat.benkenstein.net/geschichte/rkg&rhr.pdf)
·Fuchs, Ralf Peter, 1609, 1612 oder 1624? Der Normaljahrskrieg von
1651 in der Grafschaft Mark und die Rolle des Reichshofrates, in:
Westfälische Forschungen 59 (2009), 297-311.
·Groß, Lothar,
Reichsarchive, in: Bittner, Ludwig (Hg.), Gesamtinventar des Wiener
Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Bd. 1, Wien 1936, 273-394.
·Gschließer, Oswald von, Der Reichshofrat. Bedeutung und Verfassung.
Schicksal und Besetzung einer obersten Reichsbehörde von 1559 bis 1806
(Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte des ehemaligen
Österreich 33), Wien 1942.
·Hahn, Heiko, Reichskammergericht
und Reichshofrat - Aufbau und Kompetenzen im Vergleich, Studienarbeit
1999. (URL:
http://www.grin.com/e-book/97413/reichskammergericht-und-reichshofrat-aufbau-und-kompetenzen-im-vergleich)
·Ortlieb, Eva / Senn, Markus, Die Formierung des Reichshofrats unter
Karl V. und Ferdinand I. (1519-1564), in: zeitenblicke 3, 2004, Nr. 3
[13.12.2004]. (URL: http://www.zeitenblicke.de/ (11.07.2005))
·Ortlieb, Eva, Die "Alten Prager Akten" im Rahmen der
Neuerschließung der Akten des Reichshofrats im Haus-, Hof- und
Staatsarchiv in Wien, in: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs
51 (2004), 593-634.
·Ortlieb, Eva, Die Formierung des
Reichshofrats (1519-1564). Ein Projekt der Kommission für
Rechtsgeschichte Österreichs der Österreichischen Akademie der
Wissenschaften in Zusammenarbeit mit dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv,
in: Amend, Anja u.a. (Hg.), Gerichtslandschaft Altes Reich. Höchste
Gerichtsbarkeit und territoriale Rechtsprechung, Köln, Weimar (Quellen
und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 52), Wien
2007, 17-25.
·Ortlieb, Eva, Gerichtsakten und Parteiakten. Zur
Überlieferung der kaiserlichen Kommissionen des Reichshofrats, in:
Baumann, Anette / Westphal, Siegrid / Wendehorst, Stephan / Ehrenpreis,
Stefan (Hgg.), Prozeßakten als Quelle. Neue Ansätze zur Erforschung der
Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich (Quellen und Forschungen zur
Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd. 37), Köln / Weimar / Wien
2001, 101-118.
·Ortlieb, Eva, Reichshofrat und
Reichskammergericht im Spiegel ihrer Überlieferung und deren
Verzeichnung, in: Battenberg, Friedrich / Schildt, Bernd (Hgg.), Das
Reichskammergericht im Spiegel seiner Prozessakten. Bilanz und
Perspektiven der Forschung (Quellen und Forschungen zur Höchsten
Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd. 57), Köln / Weimar / Wien 2010,
205-224.
·Press, Volker, Der Reichshofsrat im System des
frühneuzeitlichen Reiches, in: Battenberg, Friedrich / Ranieri, Filippo
(Hgg.), Geschichte der Zentraljustiz in Mitteleuropa. Festschrift für
Bernhard Diestelkamp zum 65. Geburtstag, Weimar / Köln / Wien 1994, S.
349-364.
·Schenk, Tobias, Ein Erschließungsprojekt für die
Akten des Kaiserlichen Reichshofrats, in: Archivar 63 (2010),
285-290.
·Sellert, Wolfgang, Der Reichshofrat, in:
Diestelkamp, Bernhard (Hg.), Oberste Gerichtsbarkeit und zentrale Gewalt
in Europa der Frühen Neuzeit, Köln / Weimar / Wien 1996, 15-44.
·Sellert, Wolfgang, Der Reichshofrat: Begriff, Quellen und
Erschließung, Forschung, institutionelle Rahmenbedingungen und die
wichtigste Literatur (zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3). (URL:
http://www.zeitenblicke.de/2004/03/sellert/sellert.pdf)
·Senn,
Markus, Der Reichshofrat als oberstes Justizorgan unter Karl V. und
Ferdinand I. (1519-1564), in: Amend, Anja u.a. (Hg.), Gerichtslandschaft
Altes Reich. Höchste Gerichtsbarkeit und territoriale Rechtsprechung,
Köln, Weimar (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im
Alten Reich 52), Wien 2007, 27-39.
·Stögmann, Arthur, Die
Erschließung von Prozeßakten des Reichshofrats im Haus-, Hof- und
Staatsarchiv Wien. Ein Projektzwischenbericht, in: Mitteilungen des
Österreichischen Staatsarchivs 47 (1999), 249-265.
·Ullmann,
Sabine, Geschichte auf der langen Bank. Die Kommissionen des
Reichshofrats unter Kaiser Maximilian II. (1564-1576) (Veröffentlichungen
des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Abteilung für
Universalgeschichte 214) [Habilitationsschrift 2004], Mainz 2006.
·Ullmann, Sabine, Schiedlichkeit und gute Nachbarschaft: Die
Verfahrenspraxis der Kommissionen des Reichshofrats in den territorialen
Hoheitskonflikten des 16. Jahrhunderts, in: Stollberg-Rilinger, Barbara /
Krischer, André (Hgg.), Herstellung und Darstellung verbindlicher
Entscheidungen. Legitimation durch Verfahren in modernen und vormodernen
Gesellschaften (Zeitschrift für Historische Forschung, Beiheft 44),
Berlin 2010.
·Winter, Friedrich, Die "Obere Registratur" des
Reichshofrates 1938-1954, in: Mitteilungen des Österreichischen
Staatsarchivs 8 (1955), 307-321.
Online-Informationen
http://de.wikipedia.org/wiki/Reichshofrat
http://www.rechtsgeschichte.at/reichshofrat.html
Vorliegendes Inventar wurde 2010 von Marius Schmieda
unter der Betreuung von Thomas Reich mit dem Verzeichnungsprogramm VERA
abgeschrieben.
Bestell- und Zitierweise:
LAV NRW W Reichshofrat Nr.
Münster, den 12.
November 2010 Dr. Thomas Reich
- Reference number of holding
-
F 002
- Extent
-
4 Akten.; 4 Akten (26 Kartons), Findbuch F 002, Bd. 2, S. 477-482, Index in Bd. 3 (publiziert von Aders und Richtering).
- Language of the material
-
German
- Context
-
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. >> 1.6. Außerwestfälische Territorien und Institutionen (F)
- Related materials
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Wolfgang Sellert, Der Reichshofrat, in: Bernhard Diestelkamp (Hg.), Oberste Gerichtsbarkeit und zentrale Gewalt in Europa der Frühen Neuzeit, Köln u. a. 1996, S. 15-44; Eva Ortlieb, Reichshofrat und Reichskammergericht im Spiegel ihrer Überlieferung und deren Verzeichnung, in: Battenberg u. Schildt (Hgg.), Das Reichskammergericht im Spiegel seiner Prozessakten, Köln u. a. 2010, 205-224. - Weitere Titel in den Reihen ”Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich“ u. ”Schriftenreihe der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung“.
- Date of creation of holding
-
1679-1739
- Other object pages
- Delivered via
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- Last update
-
05.11.2025, 1:59 PM CET
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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1679-1739