Abschnitt

[Urkunde]

Bischof Reinhard I. von Worms gebietet, die Feste der Heiligen und Märtyrer in der Diözese Worms, vor allem aber des zu Neuhausen ruhenden hl. Märtyrers Cyriacus und seiner Genossen am 8. August feierlich zu begehen. Darüber hinaus befiehlt der Bischof allen Klerikern seiner Diözese, gemäß den Bestimmungen der Synode alle ihre Konkubinen und Ehefrauen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der vorliegenden Anordnung zu entlassen.
Bischof Reinhard I. von Worms gebietet, die Feste der Heiligen und Märtyrer in der Diözese Worms, vor allem aber des zu Neuhausen ruhenden hl. Märtyrers Cyriacus und seiner Genossen am 8. August feierlich zu begehen. Darüber hinaus befiehlt der Bischof allen Klerikern seiner Diözese, gemäß den Bestimmungen der Synode alle ihre Konkubinen und Ehefrauen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der vorliegenden Anordnung zu entlassen.

[Urkunde]

Digitalisierung: Universitätsbibliothek Heidelberg

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Latein
Anmerkungen
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Standort
Universitätsbibliothek Heidelberg -- Urk. Lehmann 210

Reihe
UBHD
Handschriften
Digitalisierung wertvoller Bestände baden-württembergischer Bibliotheken
Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden

Urheber
Erschienen
1461-04-14

Förderung
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
DOI
10.11588/diglit.8129
URN
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-81298
Letzte Aktualisierung
16.04.2024, 14:03 MESZ

Objekttyp


  • Abschnitt

Beteiligte


Entstanden


  • 1461-04-14

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