Abschnitt
[Urkunde]
Bischof Reinhard I. von Worms gebietet, die Feste der Heiligen und Märtyrer in der Diözese Worms, vor allem aber des zu Neuhausen ruhenden hl. Märtyrers Cyriacus und seiner Genossen am 8. August feierlich zu begehen. Darüber hinaus befiehlt der Bischof allen Klerikern seiner Diözese, gemäß den Bestimmungen der Synode alle ihre Konkubinen und Ehefrauen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der vorliegenden Anordnung zu entlassen.
Bischof Reinhard I. von Worms gebietet, die Feste der Heiligen und Märtyrer in der Diözese Worms, vor allem aber des zu Neuhausen ruhenden hl. Märtyrers Cyriacus und seiner Genossen am 8. August feierlich zu begehen. Darüber hinaus befiehlt der Bischof allen Klerikern seiner Diözese, gemäß den Bestimmungen der Synode alle ihre Konkubinen und Ehefrauen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der vorliegenden Anordnung zu entlassen.
- Sprache
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Latein
- Anmerkungen
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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
- Standort
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Universitätsbibliothek Heidelberg -- Urk. Lehmann 210
- Reihe
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UBHD
Handschriften
Digitalisierung wertvoller Bestände baden-württembergischer Bibliotheken
Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
- Förderung
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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
- DOI
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10.11588/diglit.8129
- URN
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urn:nbn:de:bsz:16-diglit-81298
- Letzte Aktualisierung
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16.04.2024, 14:03 MESZ
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1461-04-14