AV-Materialien
Mannheim untersagt Parteitag der NPD, Stuttgart verzichtet auf entsprechendes Verbot. Gründe und Hintergründe
Stuttgart und Mannheim vertreten unterschiedliche Rechtsauffassungen was ein Verbot von Veranstaltungen der NPD angeht. Mannheim bezieht sich, da mit schweren Störungen der öffentlichen Ordnung zu rechnen sei, auf das Grundgesetz und auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt zum selben Thema. Dieses Urteil wurde jedoch vom Verwaltungsgerichtshof Kassel wieder aufgehoben und die Stuttgarter Seite argumentiert, dass laut Parteiengesetz eine Partei, die nicht verboten sei, die gleichen Rechte wie jede andere habe. Das liberale Klima in Stuttgart führt dazu, dass oft radikale Parteien auftreten.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/004 D861007/104
- Umfang
-
0:05:40; 0'05
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Herkunft: Chronik Baden-Württemberg
- Kontext
-
Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1985-1988 >> 1986 >> Juni
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/004 Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1985-1988
- Indexbegriff Sache
-
Gesetzgebung: Veranstaltung
Partei: NPD
- Indexbegriff Ort
-
Mannheim MA
Stuttgart S
- Laufzeit
-
14. Juni 1986
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:49 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- AV-Materialien
Entstanden
- 14. Juni 1986