Bestand

Kirchengemeinden Minden-Martini (Bestand)

Bestandsbeschreibung: Das Archiv der Ev. Luth. Kirchengemeinde St. Martini liegt als Depositum unter der Bestandsnummer 4.153 im Landeskirchlichen Archiv vor. 2019 wurde der Bestand erweitert, 2020 für die Datenbank überarbeitet, sodass dieser nun aus 408 Verzeichnungseinheiten besteht, die den Zeitraum 1509 bis 1992 umfassen. Bei dem Großteil der verzeichneten Akten handelt es sich um Haushalts- und Rechnungssachen, insbesondere aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Die Gründung des ursprünglichen Martinistifts erfolgte bereits im 11. Jahrhundert. Die ältesten Dokumente aus Minden-Martini bestätigten dem neuen Stift und seiner Kirche den besonderen kaiserlichen Schutz. Die Gründung der St. Martini-Kirchengemeinde erfolgte nach der Auspfarrung aus der Mindener Urpfarrei St. Petrus. Bereits 1530 erfolgte die Einführung der Reformation in der Martinikirche gegen den Willen ihres Eigners, also des Martinistifts. Auch wurde in Minden die erste Kirchenordnung zur Neuordnung des städtischen Kirchwesens in einer Stadt in Westfalen rechtsverbindlich eingesetzt. So konnte sich in Minden eine selbständige evangelisch-lutherische Stadtkirche entwickeln und wurde durch das selbständige Kirchwesen einer der wichtigsten protestantischen Städte Norddeutschlands. Im Dreißigjährigen Krieg wurde die Stadt belagert und die Martinikirche im Zuge der Gegenreformation geschlossen. Bis 1650 blieb die Stadt unter schwedischer Herrschaft. Ein besonderes Kuriosum entwickelte sich unter brandenburgischer-preußischer Herrschaft: Der Kurfürst hatte die lutherische Konfession zu respektieren, doch integrierte sich die Stadt Minden, insbesondere ab dem 18. Jahrhundert in den brandenburgisch-preußischen Staat. Und trotz der Selbständigkeit, der der städtischen Kirchen konnten die Kurfürsten in die kirchlichen Angelegenheiten eingreifen, sofern sie ihr gesamtes Hoheitsgebiet betraf. Wohl im Zuge der Erweckungsbewegung und als Nachfolger des Pietismus in Minden wurde im 19. Jahrhundert der Elisabeth-Verein unter der Schirmherrschaft der preußischen Königin Elisabeth gegründet. Noch heute heißt der Gemeindekindergarten (mittlerweile nicht mehr an der ursprünglichen Adresse) Elisabeth-Kindergarten. Im „Kirchenkampf“ war Pfarrer Dedeke einer der prägendsten Gestalten: Er war Vertrauensmann der Bekennenden Kirche, Mitglied der Provinzialsynode und der Prüfungskommission von Präses Koch. Nach dem Zweiten Weltkrieg war Minden schwer zerstört und wurde in den weiteren Jahren u.a. mit Hilfe des Bauvereins St. Martin wieder aufgebaut. Ein Teil der Akten wurde sowohl von dem Archivar Dr. Georg von Rieder (z.T. gelochte Vorgänge des 19. Jhdt. und vereinzelte Restakten z.B. T 6) als auch von Dr. Koechling bereits geordnet und klassifiziert. Die bereits von Dr. Koechling verzeichneten Akten sind in einigen Fällen bandübergreifend gelumbeckt worden, so dass heute ein Aktenband i.d.R. mehrere Aktennummern von Koechling umfasst. Bei den älteren Akten (18. Jhdt.) handelt es sich häufig um Akten des Magistrats der Stadt Minden, der in die kirchliche Verwaltung involviert war. Die Altsignaturen von Dr. Koechling und von Rieder wurden unter dem Feld Altsignatur weiterhin angegeben. Die Registratur der Gemeinde wurde innerhalb des Feldes Registratursignatur angegeben. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingren-zende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Die in der Bestandsgliederung unter Urkunden aufgelisteten Verzeichnungseinheiten befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen im Bestand 10 (Urkundensammlung des Landeskirchlichen Archivs). Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterla-gen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.153 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.153 Nr. ...". Bielefeld, im Dezember 2020 Johanna Niederbiermann

Bestandssignatur
4.153

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.16. Kirchenkreis Minden

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Letzte Aktualisierung
06.03.2025, 18:28 MEZ

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