BGH, Urteil v. 29. 7. 2021 – III ZR 179/20 (OLG Nürnberg)
Zusammenfassung: Die Klägerin setzte sich gerichtlich gegen die Löschung eines ihrer Posts und die Teilsperrung ihres Benutzerkontos durch Facebook zur Wehr. Der BGH gibt ihr letztinstanzlich recht, hält aber die Betreiber sozialer Netzwerke grundsätzlich für berechtigt, auch über gesetzliche Vorgaben hinaus Kommunikationsstandards vorzugeben, wenn diese – anders als im entschiedenen Fall – in den Nutzungsbedingungen klar geregelt sind und im Fall der Löschung betroffenen Nutzern (unter anderem) die Möglichkeit zur Gegendarstellung eingeräumt wird. Benjamin Raue (JZ 2022, 232, in diesem Heft) hält die Entscheidung für eine gelungene Umsetzung der Vorgaben des BVerfG zur unter bestimmten Voraussetzungen gesteigerten Grundrechtsbindung Privater
- Standort
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Umfang
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1 Online-Ressource (10 Seiten)
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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BGH, Urteil v. 29. 7. 2021 – III ZR 179/20 (OLG Nürnberg) ; volume:77 ; number:5 ; year:2022 ; pages:251-260
Juristenzeitung ; 77, Heft 5 (2022), 251-260
- DOI
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10.1628/jz-2022-0089
- URN
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urn:nbn:de:101:1-2022031803265647595042
- Rechteinformation
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Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
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15.08.2025, 07:35 MESZ
Datenpartner
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