Abschnitt
Ordnung und Regel / so von dem Magistrat und gesambten der Botzner Marckt Matricul einverleibten Kauffleuthen vergriffen und ... von Jedwederem gehalten und denen nach gelebt werden solle. [et]c.
- Sprache
-
Deutsch
- Erschienen in
-
Privilegium. Uber die jenigen Capitul/ Regel und Ordnungen: So durch die Fürstl. Durchl. Ertzhertzogin Claudia zu Osterreich/ [et]c. Denen auff die Botzner-Märckt negocierenden Teutsch- und Welschen Kauff- und Handelsleuthen : Auch denen alldort auffgerichten Iudicatur und Magistrat, zu halten gnädigst bewilligt und verordnet worden/ und von Ihro Fürstl. Durchl. Ertzhertzog Ferdinand Carl zu Oesterreich/ [et]c. gnädigst confirmirt ; [Geben zu Ynßprugg den Fünffzehenden Tag Monats Septembris Im Sechzehenhundert Fünff und dreyssigsten Jahr]
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
-
15.12.2023, 09:06 MEZ
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1696
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