Archivale
Anbringen, Gutachten und Resolution über das Gesuch des Jörg Mayer zu Unterwaldach, als Freigutsbesitzer, um Schutz gegen die Steuerforderung des Orts Cresbach
- Reference number
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 206 Bü 116
- Extent
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2 Schriftstücke
- Context
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Oberrat: Ältere Ämterakten >> Altensteig
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 206 Oberrat: Ältere Ämterakten
- Indexentry person
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Mayer, Jörg
- Indexentry place
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Cresbach : Waldachtal FDS
Unterwaldach : Cresbach, Waldachtal FDS
- Date of creation
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1713
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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21.11.2025, 3:29 PM CET
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1713
Other Objects (12)
Jörg Mayer von Owen, zu Kirchheim gef., weil er auf dem Wege nach Kirchheim, wo er sich auf Geheiß des Ammanns wegen etlicher Vergehen im Gefängnis stellen sollte, listigerweise seinen beiden Begleitern entwichen war, obwohl er dem Ammann an Eides Statt versprochen hatte, seinem Befehl nachzukommen, jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung wieder freigel., daß er sich künftig wohl verhält, zur Strafe 10 fl bezahlt, alle Wirtshäuser und Zechen künftig meidet und keine Waffen mehr trägt, verpflichtet sich, dies alles auszuführen und zu halten, und schwört U. Er stellt ferner 6 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Falle der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist festzunehmen u. der Obrigkeit zu überantworten oder, wenn das nicht geschähe, 100 fl Pönfall zu bezahlen. Bürgen: Hans Mayer, Conlin Gerlin, Diepolt Beck, Maier Hans, alle von Owen, Deus Schwan, Jakob Lauher von Lenningen.
Kaspar Motzellin, der Bäcker von Gerlingen, gef. zu Leonberg, weil er dem Stuttgarter Wirt Jörg Mayer einen Sack Mehl gestohlen, Schulden gemacht und nicht bezahlt hatte, seine durch ihn in Schulden verstrickte Ehefrau und seine Kinder verlassen hatte und trotz seiner Eide außer Landes gegangen war, jedoch auf Fürbitten und wegen seiner Frau und seiner Kinder dazu begnadigt, entweder das Recht zu nehmen oder zu versprechen, sein Leben lang im Dorf Gerlingen zu bleiben und sich ohne Erlaubnis auch nicht eine Nacht zu entfernen, sich wohl und redlich zu halten und niemand zu beleidigen, nimmt die zweite Möglichkeit an und schwört U.
Mathis Hilff aus Sindelfingen, zu Stuttgart gef., weil er aus Anhänglichkeit an die Sache der Bauern und aus Furcht, daß nach der Schlacht zu Sindelfingen der Schwäbische Bund die Stadt Stuttgart wieder einnehmen könnte, geholfen hatte, in der darauffolgenden Nacht die dortige Wache zu besetzen, jedoch der strengen Strafe unter der Bedingung enthoben, daß er sein Guthaben von 200 fl bei Jörg Mayer, Wirt und B. zu Stuttgart, der Herrschaft als Strafe überläßt und dem gen. Wirt seine Schuld nachläßt, daß er ferner unverzüglich aus dem Fürstentum Württemberg über den Lech zieht und sein Leben lang nicht mehr zurückkehrt, gelobt eidlich, dies zu befolgen, und schwört U.