Akten
Querulationis Auseinandersetzung um Anlage einer Schmiede
Kläger: (2) Kapitän Georg Christoph von Barnekow zu Kubbelkow und Teschvitz
Beklagter: Dr. von Acken, Präpositus zu Gingst
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Haselberg (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 01.12.1763 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Konsistorialurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 02.12.1763 legt der Kl. am 13.01.1764 seinen Schriftsatz vor und stellt dar, daß im 17. Jahrhundert einer der Vorbesitzer des Gutes Teschvitz, der Landvogt von Berglase, auf einem Platz, der zum Gingster Pastorat gehörte, eine Wohnung erbauen lassen und sie aus der Jurisdiktion des Pastors in die eigene durch Abgabe eines Morgen Ackers getauscht hat. Dieser Tausch ist durch Aufnahme in die Matrikel legitimiert worden. Als Gingst abbrannte, sind die zwei Wohnungen mit abgebrannt und danach wiederaufgebaut worden. Die Pastoren haben die Miete für diese Wohnungen erhalten, dafür ist der Morgen Acker bei den Vorgängern des Kl.s verblieben. Als einer der Mieter in seiner Wohnung einen Krug einrichtet, wendet sich der Bekl. an das Konsistorium, bittet darum, dem Krüger sein Vorhaben zu verbieten und dem Kl. zu befehlen, den Morgen Acker an ihn abzuliefern. Die Parteien vergleichen sich darauf, daß der Bekl. den Acker erhält und der Betrieb des Kruges eingestellt wird. Kurz darauf errichtet ein Untertan des Kl.s eine Schmiede, gegen deren Betrieb der Bekl. vor dem Konsistorium klagt. Der Kl. wehrt sich dagegen, sich vor dem Konsistorium auf diese Klage einzulassen, da der Betrieb der Schmiede keine Kirchenangelegenheit sei und bittet, den Fall vor das Hofgericht zu ziehen. Am 23.01.1764 bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einbringend er Akten der Vorinstanz, die ihm am 27.01. gewährt wird. Am 07.05. bittet er um Eröffnung der am 25.02. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 11.05. auf den 14.05. ansetzt. Am 09.07. und 22.10.1764 sowie am 21.01., 22.04., 08.07. und 21.10.1765 bittet der Kl. um Prozeßbeschleunigung. Am 02.01.1766 erklärt Dr. Ungnade, daß sein Mandant die Appellation nicht fortsetzen wolle, weshalb er um Schließung und Rücksendung der Akten bittet. Das Tribunal fordert den Kl. auf, den Bekl. darüber zu informieren und fordert diesen zur Stellungnahme auf. Am 14.02. beweist der Kl., daß er dem Bekl. seine Erklärung mitgeteilt habe, das Tribunal schließt daraufhin am 25.02.1766 den Fall.
Instanzenzug: 1. Greifswalder Konsistorium 1763
Prozessbeilagen: (7) vom Greifswalder Notar Dyonisus Christian Droysen aufgenommene Appellation vom 30.10.1763; Konsistorialurteil vom 21.10.1763; Auszug aus der Teschvitzer Matrikel (o.D.); Schreiben Barnekows an Dr. Ungnade vom 23.12.1765; Fragment der Vorinstanzakte in Sachend es präpositus Dr. von Acken zu Gingst vs. den Hauptmann von Barnbekow zu Kubbelkow in pcto einer neuerlich angelegten Grobschmiede 1763
- Archivaliensignatur
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(1) 0077
- Alt-/Vorsignatur
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Rep. 29, Nr. 295
- Kontext
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Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.02. 1. Kläger B
- Bestand
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LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
- Laufzeit
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(1763) 01.12.1763-26.02.1766
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:03 MESZ
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1763) 01.12.1763-26.02.1766