Archivale
Jugendschutzlager Moringen/Solling.
Folgende Strafen durften vom Kommandanten verhängt werden:
1. Entzug von Vergünstigungen (Ausschl. von Veranstaltungen)
2. Ordnungsstrafen (Tischdienst usw.)
3. Hartes Lager
4. Strafestehen
5. Bis zu 15 Stockhiebe
6. Arrest bis zu 3 Wochen.
Wesentl. Erziehungsfaktor ist die Gewöhnung an eine ununterbrochene Arbeit. Die Zöglinge sind fast alle in Rüstungsbetrieben eingesetzt. Außerdem besteht eine lagereigene Sattlerei und Maschinenschlosserei.
- Archivaliensignatur
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0.4, 069/0021a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Ravensbrück 2
former reference number: 420, Folio 18-23
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie einer Vervielfältigung
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Jugendschutzlager >> Moringen
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
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(Reichssicherheitshauptamt Amt 5), Mitteilungsblatt des Reichskriminalpolizeiamtes
- Vorprovenienz
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Abgebende Stelle: Bundesarchiv
- Laufzeit
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12.1944
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.06.2025, 09:19 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- (Reichssicherheitshauptamt Amt 5), Mitteilungsblatt des Reichskriminalpolizeiamtes
- Abgebende Stelle: Bundesarchiv
Entstanden
- 12.1944