Archivale

Jugendschutzlager Moringen/Solling.

Folgende Strafen durften vom Kommandanten verhängt werden:
1. Entzug von Vergünstigungen (Ausschl. von Veranstaltungen)
2. Ordnungsstrafen (Tischdienst usw.)
3. Hartes Lager
4. Strafestehen
5. Bis zu 15 Stockhiebe
6. Arrest bis zu 3 Wochen.
Wesentl. Erziehungsfaktor ist die Gewöhnung an eine ununterbrochene Arbeit. Die Zöglinge sind fast alle in Rüstungsbetrieben eingesetzt. Außerdem besteht eine lagereigene Sattlerei und Maschinenschlosserei.

Archivaliensignatur
0.4, 069/0021a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Ravensbrück 2
former reference number: 420, Folio 18-23
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Jugendschutzlager >> Moringen
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
(Reichssicherheitshauptamt Amt 5), Mitteilungsblatt des Reichskriminalpolizeiamtes
Vorprovenienz
Abgebende Stelle: Bundesarchiv
Laufzeit
12.1944

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Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • (Reichssicherheitshauptamt Amt 5), Mitteilungsblatt des Reichskriminalpolizeiamtes
  • Abgebende Stelle: Bundesarchiv

Entstanden

  • 12.1944

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