Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrichs Fürsten zu Waldeck, Grafen zu Pyrmont und Rappoltstein, Herrn zu Hohenack und Geroldseck am Waßigen [et]c. Wir zu Höchstdero Regierung verordnete Präsident, Vice-Canzlar, und Regierungs-Räthe, fügen hiermit zu wissen: Demnach Wir in Erwägung gezogen, daß bey entstandenen Concursen sowohl den Creditoren als auch dem Credit der Unterthanen durch das ohnbeschränkte Vorzugs-Recht der öffentlichen Real-Lasten bis jetzt ein großer Nachtheil erwachsen; so finden Wir die Begränzung dieser Praeferenz unumgänglich nöthig ... : [Arolsen den 30sten Junii 1792.]
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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[1] Bl.
- Anmerkungen
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10635912
- VD 18
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VD18 10635912
- Standort
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Letzte Aktualisierung
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12.01.2024, 10:06 MEZ
Objekttyp
- Verordnung ; Einblattdruck ; Monografie
Entstanden
- [S.l.] , 1792 -