Akten

Querulationis Auseinandersetzung um Beibehaltung seines Gesellen

Kläger: (2) Paul Witte, Barbier zu Wismar

Beklagter: Amt der Barbiere zu Wismar

Fallbeschreibung: Der Kl. bittet darum, seinen Gesellen N N Rinck entgegen der Entscheidung des Ratsgerichts bei sich behalten zu dürfen und ihn nicht in den nächsten 3 Tagen ziehen lassen zu müssen. Er bittet zudem darum, ihm die 10 Rtlr Strafe zu erlassen und Rinck den abgenommenen Koffer zurückzugeben. Das Tribunal lehnt die Annahme der Querulation am 27.08.1737 ab und verweist ihn wegen der unförmlichkeit seines querel" und wegen seiner "Schreibarth".

Instanzenzug: 1. Gewett 1737 2. Ratsgericht 1737 3. Tribunal 1737

Prozessbeilagen: (7) Aussage des Hinrich Wilhelm Schumann vom 21.08.1737; Supplik des Kl.s an das Ratsgericht vom 19.08.1737; Ratsgerichtsurteil vom 19.08.1737

Archivaliensignatur
(1) 3791
Alt-/Vorsignatur
Wismar W 151 (W W 4 n. 151)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 23. 1. Kläger W
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1737) 22.08.1737-28.08.1737

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1737) 22.08.1737-28.08.1737

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