Bestand

Behörden der Übergangszeit (Bestand)


Inhalt und Bewertung
Der Bestand umfaßt Akten von Behörden, die im Zusammenhang mit der Mediatisierung entstanden und die nur kurzfristig Bestand hatten.
Die Justizkanzlei war die Nachfolgebehörde der 1806 abgeschafften Regierung. Sie sollte die hoheitlichen Aufgaben, die auch die Standesherrschaft beanspruchte, ausüben. Diese vereinnahmte der neue Souverän, der König von Württemberg, für sich. 1809 mußte die Behörde auf Drängen des Königs hin aufgelöst werden.
Die Mandatarien sollten die Interessen der Standesherrschaft bei den Verhandlungen mit den Kreditgebern und den staatlichen Kommissaren der Debit- und Administrationskommission vertreten.
Die Debitkommission war eine Einrichtung des württembergischen Staates und regulierte die Schulden der Herrschaft Hohenlohe-Waldenburg. 1823 wurde sie für Hohenlohe-Waldenburg aufgehoben.
Gliederung: I. Justizkanzlei; II. Mandatarien, III. Debitkommission.

Der vorliegende Bestand umfaßt Akten von Behörden, die im Zusammenhang mit den Veränderungen der Mediatisierung entstanden sind und die nur relativ kurzfristig Bestand hatten. Es sind die Justizkanzlei (mit 21 Akten), die Mandatarien (mit 10 Akten) und die Debitkommission (mit 3 Akten). Diese Akten wurden in der Überlieferung Hohenlohe-Waldenburgs vorgefunden und entsprechend ihrer Provenienz getrennt. Bei allen drei Behördenüberlieferungen handelt es sich nur um eine Splitterüberlieferung. Im waldenburgischen Archiv fand sich nur ein kleiner Rest, und es ist nicht bekannt, ob in anderen Archiven weiteres Material zutage kommen wird. Wegen ihres geringen Umfanges wurden daher diese Splitterbestände zu einem etwas größeren Bestand zusammengefaßt. Die Justizkanzlei, die den größten Anteil am vorliegenden Bestand hat, war die Nachfolgebehörde der mit der Mediatisierung abgeschafften Regierung. Wie in vielen Standesherrschaften entstand auch eine Justizkanzlei in Hohenlohe-Waldenburg nach 1806. Sie sollte die hoheitlichen Aufgaben, die der Fürst nach wie vor beanspruchte, ausüben. Diese vereinnahmte aber ebenso nachhaltig der neue Souverän für sich, König Friedrich von Württemberg. Die Wahrung der Behörde Justizkanzlei war folglich eine prinzipielle Angelegenheit standesherrlicher Politik, die aber vor der ebenso prinzipiellen Haltung des württembergischen Königs bald resignieren mußte. 1807 kam es zur Zusammenlegung aller hohenlohe-waldenburgischen Justizkanzleien, also der hohenlohe-bartensteinischen und der hohenlohe-waldenburgischen (im engeren Sinn). Sitz der von nun an gemeinschaftlichen Behörde war Bartenstein. Sie mußte aber schon 1809 auf Anweisung des württembergischen Königs aufgehoben werden. Sie hatte kaum drei Jahre als Ausdruck der eigenständigen Souveränitätsansprüche des Standesherren Fürst Karl Albrecht III. zu Hohenlohe-Waldenburg bestanden. Die Debitkommission, die im vorliegenden Bestand mit nur 3 Akten vertreten ist, war keine standesherrliche Einrichtung, sondern eine Behörde des württembergischen Staates. Ihre Aufgabe war die Regulierung der Schulden der Herrschaft Hohenlohe-Waldenburg und sie war ein Organ der Kontrolle und Aufsicht, die Württemberg über die hohenlohe-waldenburgische Standesherrschaft ausübte. Schon aus der Zeit vor der Mediatisierung hatte Fürst Karl Albrecht III. hohe Schulden. Die Teilung dieser Lasten nach der Abspaltung der Herrschaft Hohenlohe-Schillingsfürst 1807 an den Bruder Franz erwies sich weiterhin als sehr schwierig und bedurfte staatlicher Schlichtung. Die Kommission stellte die Schulden der Herrschaft zusammen und trieb die Beträge ein. 1823 wurde die Debitkommission für die Herrschaft Hohenlohe-Waldenburg aufgehoben. Seither war die Standesherrschaft in finanzieller Hinsicht wieder selbständig. Wie bei der Standesherrschaft Hohenlohe-Oehringen (s. Archiv Öhringen Bestand "Oe 120 Debitkommission") gelangten also auch bei Hohenlohe-Waldenburg staatliche Akten der Debitkommission in den Besitz der standesherrlichen Verwaltung. Es waren jedoch vergleichsweise wenige. Zwischen 1808 und 1823 beauftrage Fürst Karl Albrecht III. zwei Madatarien mit der Vertretung seiner Interessen bei der Verhandlungen mit den Kreditgebern und den staatlichen Kommissaren der Debit- und der Administrationskommision. Letztere war ebenfalls seit 1808 mit den hohenlohe-waldenburgischen Schulden befaßt. Die Erschließung und Bildung des vorliegenden Bestandes erfolgte durch den Zeitangestellten Bernd Geil 1997 und 1998 im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Archivs Waldenburg Neu (vgl. hierzu Vorwort Wa 215 Domänenkanzlei). Nachdem sich herausstellte, daß der zwischenzeitlich in Angriff genommene Bestand Archiv Waldenburg Alt keine Beständesplitter und Akten enthielt, die man noch hätte hinzufügen können, wurde der Bestand Anfang März 2001 durch den Unterzeichnenden abgeschlossen und abschließend bearbeitet. Der Bestand erhielt die Bezeichnung "Wa 200 Behörden der Übergangszeit". Er umfaßt 34 Büschel in ca. 0,4 lfd. m. Neuenstein, im März 2001 Dr. Schiffer

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Wa 200
Umfang
34 Bü (ca. 0,4 lfd.m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Waldenburg >> Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg

Bestandslaufzeit
1806-1818

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
25.02.2022, 08:54 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1806-1818

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