Kaufbrief
Regest: Petter Lamparther, Bürger zu Reutlingen, bekennt, daß er Ludwig alt Decker und Hans Rockenstill, Zehentvögten zu Reutlingen, verkauft hat 1 fl gemeiner Landswährung steter jährl. Gült, jedes Jahr auf Johannis des heil. Täufers Tag fällig, aus seinen 3 Vierteln Weingartens samt 1/2 Mannsmahd Vorlehen im Hörnlin zwischen den Weingärten des Martin Missel und der Witib des Wolff Messinger. Ist sonst zinsfrei und weiter niemand haft. Der Kauf ist geschehen um 20 fl Hauptgut, die ihm die Käufer bezahlt haben. Er oder seine Erben sollen und wollen diesen Gulden Gült auf die bestimmte Zeit bezahlen bei Pen (= Strafe) Angreifens und Vergantung des Unterpfands, wie allhie zu Reutlingen Sitte, Recht und Gewohnheit ist. Doch haben sie Fug (= das Recht), diese Gült wiederum auszulösen jederzeit mit 20 fl Hauptgut.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: auf Ulritzi. -
Hans Gröningers W(itib).
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1270
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pg.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Siegel fehlt, ist abgeschnitten
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: M. Benedict Gretzinger, Stadtschreiber zu Reutlingen und offner Notarius
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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22.02.2023, 09:17 MEZ
Entstanden
- 1559 Juni 24