Kaufbrief

Regest: Petter Lamparther, Bürger zu Reutlingen, bekennt, daß er Ludwig alt Decker und Hans Rockenstill, Zehentvögten zu Reutlingen, verkauft hat 1 fl gemeiner Landswährung steter jährl. Gült, jedes Jahr auf Johannis des heil. Täufers Tag fällig, aus seinen 3 Vierteln Weingartens samt 1/2 Mannsmahd Vorlehen im Hörnlin zwischen den Weingärten des Martin Missel und der Witib des Wolff Messinger. Ist sonst zinsfrei und weiter niemand haft. Der Kauf ist geschehen um 20 fl Hauptgut, die ihm die Käufer bezahlt haben. Er oder seine Erben sollen und wollen diesen Gulden Gült auf die bestimmte Zeit bezahlen bei Pen (= Strafe) Angreifens und Vergantung des Unterpfands, wie allhie zu Reutlingen Sitte, Recht und Gewohnheit ist. Doch haben sie Fug (= das Recht), diese Gült wiederum auszulösen jederzeit mit 20 fl Hauptgut.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: auf Ulritzi. -
Hans Gröningers W(itib).

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1270
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Siegel fehlt, ist abgeschnitten

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: M. Benedict Gretzinger, Stadtschreiber zu Reutlingen und offner Notarius

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1559 Juni 24

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Letzte Aktualisierung
22.02.2023, 09:17 MEZ

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Entstanden


  • 1559 Juni 24

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