Archivale
Benachrichtigung der Angehörigen von im Konzentrationslager verstorbenen Häftlingen der Sicherheitspolizei (Schutz-, Vorbeugungs- und Polizeihäftlinge).
Die Einweisungsstelle eines jeden Häftlings muss den Konzentrationslagern in allen Fällen unbedingt bekannt sein. Ich mache es zur Pflicht, daß bei der Angehörigenbenachrichtigung keinerlei Verzögerung eintritt, damit gegebenenfalls berechtigten Beschwerden vorgebeugt wird. NSV- und Parteidienststellen sind bei sonst einwandfreien Familien für eine etwa notwendig werdende Unterstützung einzuschalten. Das Reichssicherheitshauptamt ist über alle Todesfälle weiterhin zu unterrichten. Es ist dabei anzugeben, ob die Einweisungsstelle zwecks Benachrichtigung der Angehörigen Kentnis erhalten hat. Im ehemaligen Polen, im Protektorat und den besetzten Gebieten kann es bei Schwierigkeiten in Einzelfällen beim bisher geübten Verfahren bleiben.
- Reference number
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0.4, 075/0248a
- Former reference number
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former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 33-36
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: S IV C 2 Allg. Nr. 40454
- Formal description
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Art: Fotokopie einer Abschrift
- Context
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
- Holding
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenance
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Reichsführer-SS
- Date of creation
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21.05.1942
- Other object pages
- Last update
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02.06.2025, 9:19 AM CEST
Data provider
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Associated
- Reichsführer-SS
Time of origin
- 21.05.1942