Akte

Hausbesitz Andreasstrasse, Bd. 2: Hulkens Haus

Enthält: 01.11.1590: Die Eheleute Gisbert Hulcken und Barbara Storms leihen von Rutger von Weylich 110 Düsseldorfer Taler zu 52 Albus für die Dauer eines Jahres.- Mit einer bezüglichen Eintragung des Wolf van Wylich vom 11.04.1609. Abschrift bzw. Or. 17.03.1607: Hans Levoldt verkauft für sich zugleich mit Zustimmung von Hans Brandes und Henrich Bensen als Vormünder über seinen unmündigen Sohn an Andreas Hilcken sein Haus samt Hofstatt an der Fulderserstrasse samt Zubehör für 810 Mark (Einbecker Währung), die 590 Braunschweiger Währung ausmachen. Das Haus ist belastet an das Armenhaus zum Heiligen Geist mit 15 Mark, an das Stift St. Alexander mit 3 1/2 Mark und einem Vierling, an die Kirche St. Jakob mit 7 1/2 Mark, an die Kaufgilde mit 7 1/2 Mark, an die Schustergilde mit 7 1/2 Mark, an die Kirche zu Dastel mit 60 Mark und endlich mit 60 Mark an das Nonnenkloster zum Lambspringe, insgesamt also mit 161 Mark und 10 Schillingen. Die Belastung wird von dem Kaufpreis abgezogen, so dass also noch 648 Mark und 30 Schillinge zu zahlen sind.- Mit weiteren Eintragungen über die Zahlungen des Kaufpreises bis 1609. Auf der Rückseite: "Hullekens - Haus betreffent, nu zum Kamp genannt" (1590-1621). Or. Pap. 30.03.1613: Gisbert Hulcken quittiert den Consistorialen der Ref. Gemeinde über die Zahlung von 410 Taler für den Kauf des Hauses am 12.07.1612. In der Kaufsumme ist eine Obligation von 115 Talern enthalten (worüber ein weiterer Brief vom 30.03.1613 handelt). 2 Or. Pap. 09.06.1640 (Münstereifel): vor Vogt und Schöffen des Gerichtes von Stadt und Amt Münstereifel bevollmächtigt Anna Kremers, die Tochter des verstorbenen Lamb. Kremers, jülichschen Rentmeisters im Amte Tomberg, ihren Gatten Philipp Durnagel, über ihren Anteil an einer von ihrem "Altvater" Gisbert Hulcken, Bürger zu Düsseldorf, der Ref. Gemeinde zu Düsseldorf geliehenen Geldsumme zu verfügen.- Der genannte Durnagel quittiert am 11.06.1640 der Ref. Gemeinde den Empfang von 150 Reichstaler. - Ausgefertigt vom Gerichtsschreiber Kohlhaß. Or.Pap. mit Gerichtssiegel. 1648-49: Eingabe der Ref. Gemeinde an die Regierung das "Haus zum Kamm" (früher bewohnt von Gerhard Heckman, jetzt Pfarrer- und Lehrerwohnung) von Einquartierungs- und ähnlichen Lasten gleich den Häusern der kath. Orden freizugeben. Dabei: 11.09.1648 (Kleve): Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg bittet den Pfalz- Neuburger im Sinne der obigen Eingabe.

Archivaliensignatur
4KG 005 Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf, 4KG 005 (Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf), 232

Kontext
Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf >> Bestand Düsseldorf I >> Akten >> V. Gebäude und Friedhof >> 58. Hausbesitz der Ref. Gemeinde
Bestand
4KG 005 Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf

Laufzeit
1590-1640

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Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 14:59 MESZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • 1590-1640

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