Archivale

Paketsendungen an Häftlinge.

Adressat: Reichssicherheitshauptamt Gruf. Müller, Wirtschafts-Verwaltungshauptamt Amtsgruppe D Brigf. Glücks


1. Ich genehmige ab sofort, dass Häftlinge Lebensmittelpakete von ihren Angehörigen empfangen dürfen.
2. Die Anzahl der Pakete ist unbeschränkt. Sie müssen jedoch am gleichen oder folgenden Tage verzehrt werden. Sonst erfolgt Verteilung auch an andere Häftlinge
3. Diese Anordnung bezieht sich auf alle Häftlinge, die die Möglichkeit haben, sich Pakete schicken zu lassen
4. SS die sich an solchen Paketen vergreift, wird mit dem Tode bestraft.
5. Missbraucht ein Häftling solche Paketesendungen für das Durchbringen von Kassibera, Werkzeug u. a., so wird er mit dem Tode bestraft und seine Baracke erhält 3 Monate Paketverbot.

Archivaliensignatur
0.4, 075/0584a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 47
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Abschrift vom Original

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Reichsführer-SS Feldkommandostelle
Laufzeit
29.10.1942

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Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Reichsführer-SS Feldkommandostelle

Entstanden

  • 29.10.1942

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