Archivale
Paketsendungen an Häftlinge.
Adressat: Reichssicherheitshauptamt Gruf. Müller, Wirtschafts-Verwaltungshauptamt Amtsgruppe D Brigf. Glücks
1. Ich genehmige ab sofort, dass Häftlinge Lebensmittelpakete von ihren Angehörigen empfangen dürfen.
2. Die Anzahl der Pakete ist unbeschränkt. Sie müssen jedoch am gleichen oder folgenden Tage verzehrt werden. Sonst erfolgt Verteilung auch an andere Häftlinge
3. Diese Anordnung bezieht sich auf alle Häftlinge, die die Möglichkeit haben, sich Pakete schicken zu lassen
4. SS die sich an solchen Paketen vergreift, wird mit dem Tode bestraft.
5. Missbraucht ein Häftling solche Paketesendungen für das Durchbringen von Kassibera, Werkzeug u. a., so wird er mit dem Tode bestraft und seine Baracke erhält 3 Monate Paketverbot.
- Archivaliensignatur
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0.4, 075/0584a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 47
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie einer Abschrift vom Original
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
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Reichsführer-SS Feldkommandostelle
- Laufzeit
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29.10.1942
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.06.2025, 09:19 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- Reichsführer-SS Feldkommandostelle
Entstanden
- 29.10.1942