Archivale

Nicht angeführt (Paketsendungen an Häftlinge).

1. Die Anzahl der Pakete die ein Häftling empfangen darf, ist unbeschränkt. Es dürfen nur solche Lebensmittel gesandt werden, die ohne Zubereitung genossen werden können.
2. Mißbrauch der Absender, die Zusendung von Paketen zum Schmuggeln von Briefen, Kassibern, Geld, Werkzeugen und andere verbotene Sachen einschließl. Bilder, so wird der Absender als auch der Empfänger zur Bestrafung herangezogen.
3. Versiegelte Wertpakete sowie Expreßgutsendungen an Häftlinge sind ab sofort verboten.
(Text wörtl. übernommen).

Reference number
0.4, 044/0293a
Former reference number
former reference number: Dachau 62
former reference number: I464, Folio 21
Formal description
Art: Fotokopie einer Abschrift

Context
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Dachau >> Häftlingspost
Holding
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Date of creation
20. Jahrhundert

Other object pages
Provenance
(Konzentrationslager Dachau) I. Schutzhaftlagerführer
Last update
02.06.2025, 9:19 AM CEST

Data provider

This object is provided by:
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 20. Jahrhundert

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