Archivale
Nicht angeführt (Paketsendungen an Häftlinge).
1. Die Anzahl der Pakete die ein Häftling empfangen darf, ist unbeschränkt. Es dürfen nur solche Lebensmittel gesandt werden, die ohne Zubereitung genossen werden können.
2. Mißbrauch der Absender, die Zusendung von Paketen zum Schmuggeln von Briefen, Kassibern, Geld, Werkzeugen und anderen verbotenen Sachen einschließl. Bilder, so wird der Absender als auch der Empfänger zur Bestrafung herangezogen.
3. Versiegelte Wertpakete sowie Expreßgutsendungen an Häftlinge sind ab sofort verboten.
(Text wörtl. übernommen).
- Archivaliensignatur
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International Tracing Service, 0.4, 044/0250a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Dachau 62
former reference number: I464, Folio 21
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie einer Abschrift
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Dachau >> Häftlingsverpflegung
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
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(Konzentrationslager Dachau), I. Schutzhaftlagerführer
- Laufzeit
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20. Jahrhundert
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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09.05.2023, 10:49 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- (Konzentrationslager Dachau), I. Schutzhaftlagerführer
Entstanden
- 20. Jahrhundert