Archivale

Nicht angeführt (Paketsendungen an Häftlinge).

1. Die Anzahl der Pakete die ein Häftling empfangen darf, ist unbeschränkt. Es dürfen nur solche Lebensmittel gesandt werden, die ohne Zubereitung genossen werden können.
2. Mißbrauch der Absender, die Zusendung von Paketen zum Schmuggeln von Briefen, Kassibern, Geld, Werkzeugen und anderen verbotenen Sachen einschließl. Bilder, so wird der Absender als auch der Empfänger zur Bestrafung herangezogen.
3. Versiegelte Wertpakete sowie Expreßgutsendungen an Häftlinge sind ab sofort verboten.
(Text wörtl. übernommen).

Archivaliensignatur
International Tracing Service, 0.4, 044/0250a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Dachau 62
former reference number: I464, Folio 21

Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Abschrift

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Dachau >> Häftlingsverpflegung
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
(Konzentrationslager Dachau), I. Schutzhaftlagerführer
Laufzeit
20. Jahrhundert

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Letzte Aktualisierung
09.05.2023, 10:49 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • (Konzentrationslager Dachau), I. Schutzhaftlagerführer

Entstanden

  • 20. Jahrhundert

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