Zentralamerikas Jugendbanden: "Maras" in Honduras, El Salvador und Guatemala

Abstract: "In El Salvador hat das Parlament Ende letzten Jahres ein neues Gesetz verabschiedet, nach dem die Mitgliedschaft in einer mara (Jugendbande, Streetgang) mit zwei bis fünf Jahren Gefängnis bestraft wird. Dem oder der Beschuldigten muss keine konkrete Straftat nachgewiesen werden. Einige Monate zuvor hatte der honduranische Kongress einstimmig eine ähnliche Regelung beschlossen. Mitte Januar 2004 unterzeichneten die Präsidenten von Guatemala, El Salvador, Honduras und Nikaragua ein Abkommen, in dem sie sich auf eine engere Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Mitgliedern der Jugendbanden Mara Salvatrucha und Mara 18 einigten. 70.000 bis 500.000 junge Menschen in Zentralamerika -die Schätzungen gehen sehr weit auseinander- werden damit praktisch mit Terroristen und Mafiosi gleichgesetzt. Was veranlasst die Staaten zu derart massiven Reaktionen? Wo liegen die sozialen und psychosozialen Ursachen für das Phänomen der Jugendbanden? Kann angesichts der großen Zahl bewaffneter mara-Mitgl

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
Online-Ressource, 49-63 S.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Veröffentlichungsversion
nicht begutachtet

Erschienen in
Brennpunkt Lateinamerika ; Bd. 5

Klassifikation
Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagwort
Jugendbande
Honduras
El Salvador
Guatemala
Zentralamerika
Lateinamerika

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Hamburg
(wann)
2004
Urheber
Beteiligte Personen und Organisationen
Institut für Iberoamerika-Kunde

URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-444082
Rechteinformation
Open Access; Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
25.03.2025, 13:49 MEZ

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Beteiligte

Entstanden

  • 2004

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