Bestand

Amtsgericht Rotenburg (bis 1973) (Bestand)

Bestandsgeschichte: I. Behördengeschichte
Im Königreich Hannover wurden bis 1852 Justiz und Verwaltung auf der unteren Ebene von einer Dienststelle, dem Amt, wahrgenommen. Erst nachdem auch das Königreich Hannover Anschluss an die Gewaltenteilung gefunden hatte, kam es durch die seit 1848/50 vorbereitete große Verfassungs- und Verwaltungsreform mit Wirkung vom 1. Oktober 1852 zur Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung. Das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmte die Aufhebung aller Patrimonialgerichte und sah drei Instanzen vor: Amtsgerichte, Obergerichte und das Ober-Appellationsgericht.
Die begrifflich bereits existierenden Amtsgerichte wurden aus den Ämtern ausgegliedert und traten als selbständige und unabhängige Institutionen neben die Ämter. In aller Regel war der Sprengel des Amtsgerichts mit dem des Amts identisch.
An den Aufgaben des Amtsgerichts änderte sich zwischen 1852 und 1973 grundsätzlich wenig. Die Zuständigkeit erstreckte sich auf streitige und nichtstreitige Zivilsachen, namentlich Grundbuch-, Vormundschafts- und Stiftungssachen, die Führung der Handels-, Genossenschafts-, Muster-, Schiffs-, Vereins- und Güterrechtsregister (vgl. RGBl. 1898, S. 771). In streitigen Vermögenssachen gehörte die Sache ab einer bestimmten Höhe des Streitwertes an vor die Ober- bzw. Landgerichte. Die Untersuchung und Aburteilung der früheren Polizeistrafsachen übertrug die hannoversche Strafprozessordnung einem Kollegium aus zwei Schöffen unter Vorsitz des Amtsrichters. In preußischer Zeit beschäftigen sich die Schöffengerichte mit einfachen Beleidigungen, leichten Fällen des Diebstahls, Betrugs, der Unterschlagung, Hehlerei und Sachbeschädigung; darüber hinaus mit Fällen, die ein festgesetztes Strafmaß nicht überschritten.
II. Bestandsgeschichte
Nach der Trennung von Justiz und Verwaltung 1852 wurden die Gerichtsakten aus der Gesamtregistratur der Ämter separiert und als

Bestandsgeschichte: neue Amtsgerichtsregistraturen verselbständigt.
Noch im Staatsarchiv Hannover kam es nach der Brandkatastrophe von 1943 zur Bildung eines neuen Amtsgerichtsbestandes.
Hinzuweisen ist besonders auf den Rotenburger Hexenprozeß von 1664.
Der Gliederungspunkt 01.06 ist nicht belegt.
III. Ergänzende Bestände
Rep. 73 (= Hypothekenbücher und Grundbücher der Amtsgerichte)
Rep. 74 Rotenburg (= Amt Rotenburg bis 1885)
Rep. 272 Rotenburg (= Amtsgericht Rotenburg ab 1974)
IV. Literatur
Burkart, Werner: Die Gerichte und die Gerichtsbarkeit im Kreise Rotenburg/ Hann. Eine geschichtliche Betrachtung.
Rotenburg/Hann. [ca. 1952].
Schulze, Heinz-Joachim: Die hannoversche Justiz- und Verwaltungsreform und das politische System des Nachmärz im Landdrosteibezirk Stade. In: Die Herzogtümer Bremen und Verden und das Land Hadeln in späthannoverscher Zeit (1848-1866). Hrsg. von H.-J. Schulze. Stade 1981, S. 39 - 62.
Stade, im Juni 2012 Antje

Bestandsgeschichte: Schröpfer

Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein

Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet

Reference number of holding
Nds. Landesarchiv, Abt. Stade, NLA ST, Rep. 72/172 Rotenburg

Context
Nds. Landesarchiv, Abt. Stade (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche und kommunale Bestände >> 1.1 Akten >> 1.1.4 Fachbehörden (bis heute) >> 1.1.4.6 Polizei und Justiz

Date of creation of holding
1664-1965

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Last update
02.04.0002, 8:48 AM CET

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1664-1965

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