Urkunden

Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich Irrungen zwischen Hans Meyenfisch, Landschreiber zu Heidelberg, einerseits und dessen Mutter Agnes Engelmann (Engelmenin) und ihrem Sohn Wilhelm [von Weinheim] andererseits um eine Verschreibung von 1.500 Gulden gehalten haben, die auf den Erben des Otto Schenk von Erbach (+) lastet und die Agnes mit ihrem letzten Ehemann Wilhelm "etwas verwent" und verändert hatte. Hans Meyenfisch hat diese Verschreibung in Reklamation seines väterlichen Erbes vor dem Heidelberger Hofgericht gegen die Vormunde der Kinder Schenk Ottos erlangt. Weiter hat er Forderungen gestellt über 18 Malter Frucht auf den Erben des Philipp Schenk von Erbach (+) für 150 Gulden Hauptgeld, die sie pfandweise innegehabt haben, sowie über andere Rechte und Güter, die bei einem zu Germersheim aufgerichteten Vertrag verschwiegen worden seien. Kurfürst Philipps Räte haben zwischen den Parteien gütlich beredet, dass Hans seine erklagten Rechte und Gültbriefe seiner Mutter zustellt und die Briefe kassiert (abzüthün und vernichten). Dagegen soll sie ihm 6 Gulden Gülte zu 120 Gulden Hauptgeld als Eigengut zustellen, dazu die verlassene Behausung ihres Vaters Hans Engelmann (+) zu Neustadt zur Nutzung. Nach ihrem Tod soll das Haus in die zu teilende Erbmasse fallen (in die teylung gehörn). Im Erbfall sollen Hans Meyenfisch oder seinen Erben vor dem Erbprozess neben den vereinbarten 900 Gulden weitere 200 Gulden an hinterlassenem Hab und Gut zufallen. Was über die 6 Gulden Gülte und die 1.100 Gulden an Erbe verbleibt, soll zwischen den Brüdern Hans und Wilhelm geteilt werden. Der zu Germersheim aufgerichtete Vertrag soll in allen Punkten in Kraft bleiben. Beide Parteien haben die Einhaltung versichert.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

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Signatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 214
Umfang
fol. 257r-258r
Bemerkungen
Kopfregest: "Entscheidt zuschen Hans Meifischen lantschriber zu Heidelberg und Agnes Engellmennin und Wilhelmen irem sone". Zum genannten Germersheimer Vertrag von 07.01.1495 siehe fol. 164v-165v (Nr. 148).
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Heidelberg

Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)

Kontext
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher

Indexbegriff Person
Engelmann, Agnes; m. Bartholomäus Meyenfisch, Hofbarbier Wilhelm, erw. 1469, 1497
Engelmann, Hans; Vater der Agnes, 1497 tot
Meyenfisch, Hans; kurpfälzischer Landschreiber, Rechenmeister, ux. Beatrix Flor, erw. 1466 (?),1502 tot
Pfalz, Philipp, gen. der Aufrichtige; Pfalzgraf bei Rhein, Kurfürst, 1448-1508
Schenk von Erbach, Otto; -1468
Schenk von Erbach, Philipp; -1477
Weinheim, Wilhelm von; kurpfälzischer Hofbarbier, ux. Agnes Engelmann, erw. 1468, 1497 tot
Weinheim, Wilhelm von; Sohn des Wilhelm und der Agnes Engelmann, erw. 1495
Indexbegriff Ort
Germersheim GER
Neustadt an der Weinstraße NW

Laufzeit
1497 Dezember 20 (uff mitwoch vigilia Thome apostoli)

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Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:12 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1497 Dezember 20 (uff mitwoch vigilia Thome apostoli)

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