Baudenkmal
Wohnhäuser; Bad Homburg, Kaiser-Friedrich-Promenade 37, Kaiser-Friedrich-Promenade 41, Kaiser-Friedrich-Promenade 39, Kaiser-Friedrich-Promenade 37A
Die vier Wohnhäuser umschliessende Baugruppe wurde nach Entwurf Holler von Moritz Marx, London, auf Gartenland von Alexander Weigand (37, 37 1/2) und Heinrich Weckerling (39, 41) 1863/64 in unternehmerischer Weise erstellt. Der langgestreckte, traufständige Baublock mit Satteldach und (ursprünglich kleinen, dann individuell vergrößerten) Gauben zeigt eine, durch die Frontarchitektur mitgeteilte, ausschließlich der Promenade zugewandte Ausrichtung. Die Gliederung der Gesamtfassade unterliegt in erster Linie dem klassizistischen, horizontale Streifen bildenden Prinzip, mit dem die jeweils vierachsigen und eine identische Abfolge von Fensterformen aufweisenden Hauseinheiten gekoppelt werden. Übergeordnet hingegen wirken die flach vortretenden Risalite im Verbund mit traufunterlagigen Wandauflagen, die an den Mittelhäusern einen Bügel bilden, an den Eckbauten jedoch zur Seite offen gelassen eine eventuelle Reihenweiterbildung andeuten. Einziges und für alle Bauten ehemals gültig gewesenes Schmuckelement ist ein Konsolfries. Das Eigenleben der Häuser manifestiert sich u.a. im Anbau unterschiedlich gestalteter, gusseiserner Balkone. Für Nr.37 1/2 war 1863 eine durch die linke Seite führende Torerschliessung vorgesehen gewesen. Kulturdenkmale aus architekturgeschichtlichen Gründen.
- Standort
-
Kaiser-Friedrich-Promenade 37, Kaiser-Friedrich-Promenade 41, Kaiser-Friedrich-Promenade 39, Kaiser-Friedrich-Promenade 37A, Bad Homburg, Hessen
- Klassifikation
-
Baudenkmal
- Letzte Aktualisierung
-
04.06.2025, 11:55 MESZ
Datenpartner
Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Baudenkmal