Bestand

Kirchengemeinde Borgeln (Bestand)

Bestandsbeschreibung: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Borgeln (Ev. Kirchenkreis Soest-Arnsberg) wurde im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 719 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1552 bis 2006. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.250. Borgeln entstand im Hochmittelalter als eine von zehn Pfarreien im Umland der Stadt Soest und findet 1166 seine erste urkundliche Erwähnung. Die Zeit der Gemeindegründung oder eines Patrons ist nicht nachzuweisen. Der Turm der Kirche ist wohl um 1080 errichtet worden. Die erste Erwähnung des Kirchspiels Borgeln ist 1243 festzustellen. Ursprünglich kurkölnisch gelangt Borgeln 1328 in die Abhängigkeit der Stadt Soest. Nach der Soester Fehde fiel das Kollationsrecht an der Pfarrstelle auf den Propst zu St. Patrokli als Archidiakon. Mit dem Jahr 1530 gewinnt die Reformation auch in Borgeln an Einfluss, die sich endgültig 1574 mit der dauernden Berufung evangelischer Pfarrer durchsetzt. Nach 1583 schloss sich das Dorf Stocklarn, das über eine eigene Kapelle verfügte, aber bis dahin zur katholischen Kirche in Oestinghausen gehörte, der Kirchengemeinde Borgeln an. Stocklarn behielt bis 1952 einen hergebrachten Sonderstatus, da bereits seit dem Mittelalter für den Unterhalt der dortigen Kapelle sechzehn (ursprünglich 17) Lohnherren als Besitzer der kapitelstiftenden Höfe verant-wortlich waren und ein eigenes Gremium bildeten. Das Archiv der Kirchengemeinde wurde in mehreren Abschnitten geordnet. Im Frühjahr 1987 wurde der erste Teil abgeholt und geordnet. Vorgefunden wurden erstens ungeordnete Akten mit der Laufzeit vom 18. Jh. bis ca. 1900. Diese bildeten die Abt. 1, gegliedert damals nach dem im Landeskirchlichen Archiv der EKvW üblichen Ordnungsschema. Die damalige Abt. 2 bildete die vormalige Altregistratur, die 1900 beginnend bis in die 1970iger Jahre fortgeführt wurden und nach dem damaligen Aktenplan strukturiert waren. Die ältesten Kirchenrechnungen und die mit Anfang des 17. Jahrhunderts beginnenden Handschriften bildeten einen eigenen Handschriftenbestand. Im Jahre 2012 beschloss die Kirchengemeinde die Überführung des Archivs nach Bielefeld. Gleichzeitig wurden weitere Unterlagen abgegeben, die in den Bestand von Frau Linda Weiß eingearbeitet wurden. Allerdings befanden sich unter diesen Akten auch Sammelakten mit verschiedenen Inhalten, die sich nicht in das Klassifikationsschema einordnen ließen. Diese sind mit dem Titel "Gemeindeangelegenheiten" in der Gruppe Chronik, historische Ereignisse erfasst. Die verschiedenen bisherigen inhaltlichen Gliederungen wurden aufgegeben und alle Archivalien vom Unterzeichner in einem einheitlichen Gliederungsschema eingeordnet. An Hand der Registratur- bzw. Altsignaturzeichen sind diese alten Ordnungen aber rekonstruierbar. Die mit HS bezeichneten Archivalien befinden sich ebenso wie die Kirchenbücher noch bei der Kirchengemeinde. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.250 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.250 Nr. ...". Bielefeld, im Januar 2014 Wolfgang Günther Literatur (Auswahl): Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 1: Ahaus bis Hüsten. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2008

Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Borgeln (Ev. Kirchenkreis Soest-Arnsberg) wurde im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 719 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1552 bis 2006. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.250.
Borgeln entstand im Hochmittelalter als eine von zehn Pfarreien im Umland der Stadt Soest und findet 1166 seine erste urkundliche Erwähnung. Die Zeit der Gemeindegründung oder eines Patrons ist nicht nachzuweisen. Der Turm der Kirche ist wohl um 1080 errichtet worden. Die erste Erwähnung des Kirchspiels Borgeln ist 1243 festzustellen. Ursprünglich kurkölnisch gelangt Borgeln 1328 in die Abhängigkeit der Stadt Soest. Nach der Soester Fehde fiel das Kollationsrecht an der Pfarrstelle auf den Propst zu St. Patrokli als Archidiakon. Mit dem Jahr 1530 gewinnt die Reformation auch in Borgeln an Einfluss, die sich endgültig 1574 mit der dauernden Berufung evangelischer Pfarrer durchsetzt. Nach 1583 schloss sich das Dorf Stocklarn, das über eine eigene Kapelle verfügte, aber bis dahin zur katholischen Kirche in Oestinghausen gehörte, der Kirchengemeinde Borgeln an. Stocklarn behielt bis 1952 einen hergebrachten Sonderstatus, da bereits seit dem Mittelalter für den Unterhalt der dortigen Kapelle sechzehn (ursprünglich 17) Lohnherren als Besitzer der kapitelstiftenden Höfe verant-wortlich waren und ein eigenes Gremium bildeten.
Das Archiv der Kirchengemeinde wurde in mehreren Abschnitten geordnet. Im Frühjahr 1987 wurde der erste Teil abgeholt und geordnet. Vorgefunden wurden erstens ungeordnete Akten mit der Laufzeit vom 18. Jh. bis ca. 1900. Diese bildeten die Abt. 1, gegliedert damals nach dem im Landeskirchlichen Archiv der EKvW üblichen Ordnungsschema. Die damalige Abt. 2 bildete die vormalige Altregistratur, die 1900 beginnend bis in die 1970iger Jahre fortgeführt wurden und nach dem damaligen Aktenplan strukturiert waren. Die ältesten Kirchenrechnungen und die mit Anfang des 17. Jahrhunderts beginnenden Handschriften bildeten einen eigenen Handschriftenbestand. Im Jahre 2012 beschloss die Kirchengemeinde die Überführung des Archivs nach Bielefeld. Gleichzeitig wurden weitere Unterlagen abgegeben, die in den Bestand von Frau Linda Weiß eingearbeitet wurden. Allerdings befanden sich unter diesen Akten auch Sammelakten mit verschiedenen Inhalten, die sich nicht in das Klassifikationsschema einordnen ließen. Diese sind mit dem Titel "Gemeindeangelegenheiten" in der Gruppe Chronik, historische Ereignisse erfasst. Die verschiedenen bisherigen inhaltlichen Gliederungen wurden aufgegeben und alle Archivalien vom Unterzeichner in einem einheitlichen Gliederungsschema eingeordnet. An Hand der Registratur- bzw. Altsignaturzeichen sind diese alten Ordnungen aber rekonstruierbar. Die mit HS bezeichneten Archivalien befinden sich ebenso wie die Kirchenbücher noch bei der Kirchengemeinde.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.250 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.250 Nr. ...".
Bielefeld, im Januar 2014
Wolfgang Günther
Literatur (Auswahl):
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 1: Ahaus bis Hüsten. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2008

Reference number of holding
4.250

Context
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.22. Kirchenkreis Soest-Arnsberg

Date of creation of holding
1552-2006

Other object pages
Delivered via
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Last update
06.03.2025, 6:28 PM CET

Data provider

This object is provided by:
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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1552-2006

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