Text
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur. Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten. Julij vnd 6ten. Augusti, Im Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget ... worden, &c.
- Alternative title
-
Instrumentum pacis Caesareo-Suecicae
Friedens-Schluß, Zwischen der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst.
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, und anderer Chur. Fürsten und Ständ Gevollmächtigten und Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten. Julii und 6ten. Augusti, Im Jahr 1648. auffgericht und verglichen, und daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung underschrieben und bekräfftiget ... worden, &c.
Kaiserlichen Majest. Majestät des Heil. Heiligen Extraordinari-Deputierten Churfürsten Kurfürsten Stände Bevollmächtigten Hochansehnlichen Osnabrück aufgericht daselbst öffentlicher Versammlung unterschrieben bekräftigt
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.e. 112 k
- VD17
-
VD17 14:017903N
- Extent
-
96 S.
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
NT: Friedens-Schluß, Zwischen der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst.
- Keyword
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Franckfurt
- (who)
-
Fischer
- (when)
-
1648
- Contributor
-
Heiliges Römisches Reich (Verfasser)
Schweden (Verfasser)
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10511896-9
- Last update
-
27.11.2025, 8:49 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Text
Associated
- Heiliges Römisches Reich (Verfasser)
- Schweden (Verfasser)
- Fischer
Time of origin
- 1648
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Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur. Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten. Julij vnd 6ten. Augusti, Im Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget ... worden, &c.
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten Julij vnd 6ten Augusti Jm Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. ejusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten Julij vnd 6ten Augusti Jm Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. ejusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten Julij vnd 6ten Augusti Jm Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. ejusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten Julij vnd 6ten Augusti Jm Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. ejusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten Julij vnd 6ten Augusti Jm Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. ejusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, So von der Römischen Käyserlichen, Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst. Als auch Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Münster in Westphalen, am 24/14. Octobris Jm Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, So von der Römischen Käyserlichen, Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst. Als auch Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Münster in Westphalen, am 24/14. Octobris Jm Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, So von der Römischen Käyserlichen, Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst. Als auch Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Münster in Westphalen, am 24/14. Octobris Jm Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, So von der Römischen Käyserlichen, Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst. Als auch Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Münster in Westphalen, am 24/14. Octobris Jm Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden, &c.