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Friedens-Schluß/ Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen/ Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur:Fürsten vnd StändGevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten. Julij vnd 6ten. Augusti/ Jm Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen/ vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnterschrieben vnd bekräfftiget/ auch den 25/15. ejusdem solenniter publicirt worden/ &c. : Auß dem wahren Original ... ins Teutsche versetzt
- Alternative title
-
Instrumentum pacis Osnabrugense, dt.
Friedensschluss kayserlichen kaiserlichen königlichen Majestät des heyligen heiligen heil. Extraordinari-Deputierten Kurfürsten Ständegevollmächtigten Ständebevollmächtigten Gevollmächtigten Bevollmächtigten hochansehnlichen Osnabrück Juli August aufgerichtet daselbst Oktober öffentlicher Versammlung bekräftigt publiziert
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, und anderer Chur-Fürsten und StändGevollmächtigten und Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten. Julii und 6ten. Augusti/ im Jahr 1648. auffgericht und verglichen/ und daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung unterschrieben und bekräfftiget/ auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden/ etc.
Friedens-Schluß/ Zwischen der Römischen Käyserlichen/ Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst.
- VD 17
-
12:187744L
- Extent
-
96 S. ; 4-o
- Language
-
Deutsch
- Contributor
- Published
-
Franckfurt : Fischer , 1648
- URN
-
urn:nbn:de:hbz:466:1-71708
- Last update
-
11.08.2025, 2:10 PM CEST
Data provider
Universität Paderborn. Universitätsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- book ; Monografie
Time of origin
- Franckfurt : Fischer , 1648
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Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur. Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten. Julij vnd 6ten. Augusti, Im Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget ... worden, &c.
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur. Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten. Julij vnd 6ten. Augusti, Im Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget ... worden, &c.
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten Julij vnd 6ten Augusti Jm Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. ejusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten Julij vnd 6ten Augusti Jm Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. ejusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten Julij vnd 6ten Augusti Jm Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. ejusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten Julij vnd 6ten Augusti Jm Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. ejusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten Julij vnd 6ten Augusti Jm Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. ejusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, So von der Römischen Käyserlichen, Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst. Als auch Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Münster in Westphalen, am 24/14. Octobris Jm Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, So von der Römischen Käyserlichen, Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst. Als auch Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Münster in Westphalen, am 24/14. Octobris Jm Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, So von der Römischen Käyserlichen, Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst. Als auch Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Münster in Westphalen, am 24/14. Octobris Jm Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden, &c.