Vertrag
Friedens-Schluß, So von der Römischen Käyserlichen, Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst. Als auch Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Münster in Westphalen, am 24/14. Octobris Jm Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden, &c.
- Alternative title
-
Instrumentum pacis Caesareo-Gallicae
Friedens-Schluß, Zwischen der Römischen Käyserlichen, Auch Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst.
Friedens-Schluß, So von der Römischen Käyserlichen, Und Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst. Als auch Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, und anderer Chur: Fürsten und Ständ Gevollmächtigten und Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Münster in Westphalen, am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung underschrieben und bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden, &c.
kaiserlichen königlichen Kurfürsten Stände Westfalen öffentlicher Versammlung unterschrieben bekräftigt publiziert
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.e. 134 m#Beibd.1
- VD17
-
VD17 14:017869S
- Dimensions
-
4°
- Extent
-
8, 62 S.
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Nicht identisch mit VD17 12:195396F (dort Zeilenumbruch auf der Titelseite: "... in offentlicher Versamb-//lung // vnderschrieben vnnd bekräfftiget/ auch den 25/15. eiusdem // solenniter publicirt ..."; abweichender Fingerprint)
Auf dem Vortitelblatt: Friedens-Schluß/ Zwischen der Römischen Käyserlichen/ Auch Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst.
- Keyword
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Franckfurt
- (who)
-
Fischer
- (when)
-
1649
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Mäyntz
- (who)
-
Heyll
- Contributor
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10512058-7
- Last update
-
27.11.2025, 8:37 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Gelegenheitsschrift: Friedensschluss
- Vertrag
Associated
Time of origin
- 1649
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Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur. Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten. Julij vnd 6ten. Augusti, Im Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget ... worden, &c.
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur. Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten. Julij vnd 6ten. Augusti, Im Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget ... worden, &c.
Friedens-Schluß, So von der Römischen Käyserlichen, Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst. Als auch Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Münster in Westphalen, am 24/14. Octobris Jm Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, So von der Römischen Käyserlichen, Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst. Als auch Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Münster in Westphalen, am 24/14. Octobris Jm Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, So von der Römischen Käyserlichen, Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst. Als auch Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Münster in Westphalen, am 24/14. Octobris Jm Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten Julij vnd 6ten Augusti Jm Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. ejusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten Julij vnd 6ten Augusti Jm Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. ejusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten Julij vnd 6ten Augusti Jm Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. ejusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten Julij vnd 6ten Augusti Jm Jahr 1648. auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. ejusdem solenniter publicirt worden, &c.