Archivale
Verfahrensfragen; der Streitgegenstand nicht ersichtlich.
Enthält: Meyer Moses (!) beschwert sich, dass der Kläger Adolph Schallenberg ihm nur das Dekret des Gerichts, noch nicht aber die Klage selber hat "insinuieren" (zustellen) lassen, so das er sie sich (kostenpflichtig) aus dem Protokoll habe besorgen ("auslösen lassen") müssen. Daraus sei ersichtlich, dass der Kläger (am 20.10.) auch ein Attest gegen ihn eingereicht hat, das er ebenfalls noch nicht kenne. Er bittet das Gericht, den Kläger bei Verurteilung in die "Auslösungs"-Kosten beim nächsten Termin zur Bekanntgabe anzuhalten, wobei er sich gegen den ihm auferlegten ("deferierten") Eid (d. h. die Wahrheitszusage der Klage) verwahrt und dem Kläger die Schuld für Kosten und Verzögerung zuschiebt ("de expensis ac mora ex adverso causata protestando"). Das Gericht setzt Schallenberg einen Termin "ad proximam".
- Archivaliensignatur
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GerKer, 620
- Umfang
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Schriftstücke: 1
- Kontext
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Schöffengericht Kerpen >> 8 Sonstiges >> 8.3 Gegenstand unbekannt
- Bestand
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Indexbegriff Sache
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Eid
insinuieren = zustellen
Juden
Verfahrensfragen
- Indexbegriff Person
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Meyer, Moses, Jude
Schallenberg, Adolph
- Laufzeit
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1744 Dezember 15
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 13:41 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1744 Dezember 15