Archivale

Verfahrensfragen; der Streitgegenstand nicht ersichtlich.

Enthält: Meyer Moses (!) beschwert sich, dass der Kläger Adolph Schallenberg ihm nur das Dekret des Gerichts, noch nicht aber die Klage selber hat "insinuieren" (zustellen) lassen, so das er sie sich (kostenpflichtig) aus dem Protokoll habe besorgen ("auslösen lassen") müssen. Daraus sei ersichtlich, dass der Kläger (am 20.10.) auch ein Attest gegen ihn eingereicht hat, das er ebenfalls noch nicht kenne. Er bittet das Gericht, den Kläger bei Verurteilung in die "Auslösungs"-Kosten beim nächsten Termin zur Bekanntgabe anzuhalten, wobei er sich gegen den ihm auferlegten ("deferierten") Eid (d. h. die Wahrheitszusage der Klage) verwahrt und dem Kläger die Schuld für Kosten und Verzögerung zuschiebt ("de expensis ac mora ex adverso causata protestando"). Das Gericht setzt Schallenberg einen Termin "ad proximam".

Archivaliensignatur
GerKer, 620
Umfang
Schriftstücke: 1

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 8 Sonstiges >> 8.3 Gegenstand unbekannt
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff Sache
Eid
insinuieren = zustellen
Juden
Verfahrensfragen
Indexbegriff Person
Meyer, Moses, Jude
Schallenberg, Adolph

Laufzeit
1744 Dezember 15

Weitere Objektseiten
Geliefert über
Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:41 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Stadtarchiv Kerpen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1744 Dezember 15

Ähnliche Objekte (12)