Archivale

Verfahrensfragen; der Streitgegenstand nicht ersichtlich.

Enthält: Meyer Moses (!) beschwert sich, dass der Kläger Adolph Schallenberg ihm nur das Dekret des Gerichts, noch nicht aber die Klage selber hat "insinuieren" (zustellen) lassen, so das er sie sich (kostenpflichtig) aus dem Protokoll habe besorgen ("auslösen lassen") müssen. Daraus sei ersichtlich, dass der Kläger (am 20.10.) auch ein Attest gegen ihn eingereicht hat, das er ebenfalls noch nicht kenne. Er bittet das Gericht, den Kläger bei Verurteilung in die "Auslösungs"-Kosten beim nächsten Termin zur Bekanntgabe anzuhalten, wobei er sich gegen den ihm auferlegten ("deferierten") Eid (d. h. die Wahrheitszusage der Klage) verwahrt und dem Kläger die Schuld für Kosten und Verzögerung zuschiebt ("de expensis ac mora ex adverso causata protestando"). Das Gericht setzt Schallenberg einen Termin "ad proximam".

Reference number
GerKer, 620
Extent
Schriftstücke: 1

Context
Schöffengericht Kerpen >> 8 Sonstiges >> 8.3 Gegenstand unbekannt
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff subject
Eid
insinuieren = zustellen
Juden
Verfahrensfragen
Indexentry person
Meyer, Moses, Jude
Schallenberg, Adolph

Date of creation
1744 Dezember 15

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Last update
24.06.2025, 1:41 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1744 Dezember 15

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