Bestand
Kloster Marienborn, Lütgendortmund / Urkunden (Bestand)
Bestandsgeschichte:
Lütgendortmund (Stadt Dortmund); Franziskaner-Tertiarierinnen,
um 1467 gegründet, 1810 aufgehoben.
Form und Inhalt:
Geschichte des Klosters Marienborn
Das Kloster wurde
1295 auf dem von Hermann Goldacker angekauften Gut als
Beginenhaus gegründet file://fn@01 . Es steht damit in der
Gründungswelle von frommen Frauengemeinschaften des 12. und 13.
Jahrhunderts, die zunächst der Prämonstratenserregel, später der
Franziskusregel folgten oder - wie im Fall Marienborns - sich
als freie Beginen zunächst eigenen Regeln gegeben hatten
file://fn@02 .
Die Geschichte des Beginenhauses in
Lütgendortmund ist mit der ortsansässigen Familie Puttmann
verbunden: Die Ehefrau des Johann von Blankenstein (genannt
Puttmann), Stine, hatte ihren Mann file://fn@03 und zwei ihrer
Kinder (Wennemar und Katharina) früh verloren und musste rund 25
Jahre allein um für die drei verbliebenen Töchter sorgen. Die
nun älteste Tochter, Hille, konnte mit Bernd van der Leyen und
die nächstjüngere, Else, mit Johann van Dorsten verheiratet
werden. Stine selbst, wie auch die jüngste Tochter Gertrud und
eine ehemalige Pächterin namens Karde Darboven sind bereits 1467
als Vorsteherinnen eines Beginenhauses in Lütgendortmund belegt
file://fn@04 . Sowohl das Familienarchiv der Puttmanns als auch
die Urkunden der Darbovens sind bei dieser Gelegenheit in den
Besitz des Konvents gekommen. Nachdem der Bruder von Stines
Mann, Gert Puttmann, zunächst anscheinend mit der Entwicklung
einverstanden war und als Zeuge bei einem Rechtsgeschäft des
Klosters auftrat (StAMS, Kloster Marienborn, U.14), ergaben sich
im Laufe der frühen 1480er Jahre Streitigkeiten um das
Familiengut. Sicher spielte dabei der 1486 belegte Hermann
Puttmann, der erbberechtigte Sohn Gerts, eine wichtige Rolle. In
zwei Vergleichen von 1484 und 1486 einigte man sich darauf, dass
noch zu Stines Lebzeiten an Hermann eine Rente gezahlt werden
sollte. Nach Stines Tod sollte das Gut aber vollständig an den
Konvent fallen. Da Stine schon 1491 nicht mehr als Vorsteherin
zu belegen ist (StAMS, Kloster Marienborn, U.23), konnte Hermann
nicht lange von diesen Einkünften profitieren.
Auch
die Mitglieder der nächsten Generation der Puttmanns blieben dem
Konvent verbunden und traten sowohl selbst als Rechtshandelnde
(z.B. StAMS, Kloster Marienborn, U.26), als auch als Zeugen bei
Rechtsgeschäften des Konvents auf (z.B. StAMS, Kloster
Marienborn, U.28). Auch die angeheirateten Familien van den
Kaldenhoven, van der Leyen und van Dorsten urkundeten für den
Konvent (StAMS, Kloster Marienborn, U.29/U.30). Vermutlich
arrangierte Friedrich van den Kaldenhoven die Belehnung mit der
Willekenshufe, die seit dem 17. Jahrhundert auch als
Püttmannsgut bezeichnet wird, und mit dem Gut Mersche in Marten,
was eine rechtliche Anbindung an die Reichsabtei Werden
bedeutete. Als Lehnsnehmer gegenüber den Äbten von Werden traten
von nun an die jeweiligen Konventsgeistlichen im Namen des
Konvents auf file://fn@05 . Zu Beginn des 16. Jahrhunderts
erhielt der Konvent (StAMS, Kloster Marienborn, U.44) das
ursprünglich den Kaldenhoves gehörende Obergut zu Oespel (StAMS,
Kloster Marienborn, U.19), das lehnsrechtlich mit dem Hof Marten
verbunden war. Aus dieser Verbindung entstanden zahlreiche
Behändigungsbriefe, die die Erbschulten des Martener Hofes (die
Familie von Bodelschwingh) den Vorsteherinnen bzw. einer
Schwester in Stellvertretung aushändigten file://fn@06 .
Eine weitere Familie, die Paschendals, traten um 1500 als
Gönner des Klosters Marienborn in Erscheinung. Heinrich
Hugenpoet, der seit 1492 als Konventsgeistlicher belegt ist
(StAMS, Kloster Marienborn, UU.24, 34, 35, 37, 38, 39, 45, 52),
hatte wohl bei der Familie seiner Schwester Klara, die mit
Wennemar Paschendal verheiratet war, für die Anliegen der ihm
anvertrauten geistlichen Einrichtung geworben. Hinzu kam, dass
die ausschließlich weiblichen Nachkommen der Familie als
Schwestern in den Konvent eintraten und Klara und ihre Tochter
Margarete 1519 (StAMS, Kloster Marienborn, U.47) den Zehnten zu
Westrich - wohl zusammen mit allen Vorurkunden - an den Konvent
übertrugen. Diese seit 1489 je zur Hälfte von Rutger Ovelacker
und Wennemar Paschendal erkauften Zehnteinnahmen (vgl. StAMS,
Kloster Marienborn, U.20/21) verbanden von nun an das Kloster
Marienborn mit dem Dechant und dem Stiftskapitel von St. Andreas
in Köln, denen ein jährlicher Anteil von drei beziehungsweise
später vier Goldgulden zustand file://fn@07 .
Bereits
Ende des 14. Jahrhunderts wurde der Konvent dem Schutz des
Grafen Adolf IV. von der Mark (1398-1444) unterstellt (StAMS,
Kloster Marienborn, U.31) und die Schutzherrschaft von seinen
Nachfolgern fortgeführt file://fn@08 . Unter seinem Enkel Herzog
Johann I. von Kleve nehmen die Konventsfrauen die Dritte
Franziskanerregel an file://fn@09 . Wie viele andere
Beginengemeinschaften hatten sich wohl auch die Schwestern von
Marienborn als Terzianerinnen den Bettelorden angenähert, um so
dem dauernden Häresieverdacht, dem die Beginen ausgesetzt waren,
zu entgehen file://fn@10 . Gleichzeitig kann man in dieser
Entwicklung eine Regulierung des Ordenslebens sehen. Seit etwa
1400 ging mit den Observanzbewegungen ausgehend von Subiaco eine
Welle von Reformen quer durch alle Ordensgemeinschaften im
deutschsprachigen Raum. Die Bewegung der Devotio Moderna, in
deren Folge zahlreiche Augustinerchorherrenstifte und
Benediktinerklöster sich den Kongregationen von Windesheim bzw.
Bursfelde anschlossen, sind hierfür nur ein Beispiel. In der
Regel stärkten diese Reformen das Vertrauen der Landesherren und
der anhängenden Familien in die Klöster und führten so zu
verstärkten Stiftungen. Im Fall von Marienborn lässt sich
jedoch, trotz reger Aktivitäten dieser religiösen Bewegungen
auch in Westfalen file://fn@11 , kein großer Reformeifer
feststellen. Abgesehen von der zeitlichen Nähe der Bezeichnung
Marienborns als Franziskanerterziarinnenhaus zu den
Reformbewegungen läßt sich kein Kontakt zu einer
spätmittelalterlichen Reformbewegung nachweisen.
Nach
der Reformation übernahm das Kloster im überwiegend
evangelischen Lütgendortmund eine Zentralfunktion für die
verbliebenen Katholiken. Die Erhebung zur Pfarrkirche lehnten
die Nonnen zwar ab, doch sowohl die seelsorgerische Arbeit wie
der Schulunterricht wurde vom Konventsgeistlichen versehen
file://fn@12 . Das Kloster überlebte auf diese Weise die ersten
Jahre der Säkularisation, und erst 1809 wurde seine Auflösung
beschlossen file://fn@13 . Bis zu diesem Zeitpunkt belegen die
erhaltenen Urkunden die gut-nachbarschaftlichen Beziehungen des
Klosters Marienborn zur Stadt und zum Gericht in Bochum
file://fn@14 sowie zu anderen geistlichen Institutionen der
Region, wie dem Damenstift in Essen file://fn@15 .
Bestand
Der
Urkundenbestand des Klosters Marienborn umfasst 103 Stücke, die
zwischen 1362 und 1805 datiert sind. Neben der urkundlichen
Überlieferung befinden sich der thematisch und formell sehr
ähnliche Teilbestand mit 20 Akten des Konvents, die aus dem
Zeitraum zwischen 1503 und 1810 stammen und die lediglich
hinsichtlich der Sachbetreffe (fast ausschließlich bestimmter
Besitzungen) systematisch zusammengefasst wurden.
Die
frühen Urkunden liegen wohl zeitlich vor der Gründung des
Konvents von Marienborn und würden damit eine
Überlieferungsschicht bilden, die die Besitzgeschichte einiger
späterer Klosterbesitzungen erfasste und die mit den jeweiligen
Schenkungen an das Klosterarchiv fielen file://fn@16 . Der weit
überwiegende Teil der Stücke ist in (nieder-)deutscher Sprache
abgefasst; lediglich zwei lateinische Notariatsinstrumente
befinden sich im Bestand (StAMS, Kloster Mareinborn, UU. 24 und
47). Der größte Teil der spätmittelalterlichen Urkunden ist
querformatig; Papier als Beschreibstoff taucht zuerst im 15.
Jahrhundert auf und setzt sich vollständig erst um 1700
durch.
Zu einem unbestimmten Zeitpunkt nach 1657
wurden die Urkunden bereits einmal im Klosterarchiv erfasst,
nach Betreffen in Serien geordnet (Willekenshufe, Zehntrechte in
Westrich, Schelengut) und in Rückvermerken mit einer
Nummerierung, Datierung und kurzen Inhaltsangabe versehen
file://fn@17 . Dabei verweisen die Nummerierungen auf den
Rückvermerken auf einen deutlichen Überlieferungsverlust
file://fn@18 . Auch einige Urkundentexte rekurrieren auf nicht
im Bestand befindliche Vorurkunden file://fn@19 .
Nach der Auflösung des Konvents 1809 durch die Autoritäten
des Großherzogtums Berg kam dann in preußischer Zeit ein Teil
des Klosterarchivs als Bestand Kloster Marienborn,
Lütgendortmund, an das damalige Provinzialarchiv Münster. Schon
1804 allerdings, fünf Jahre vor der offiziellen Auflösung des
Konvents, hatte sich der von der preussischen Regierung zum
Kommissar für das Kloster ernannte Bochumer Landrichter Bölling
die beiden verschlossene[n] und versiegelte[n] Kisten mit
Urkunden und Nachrichten des Klosters zur Durchsicht und Ordnung
kommen lassen file://fn@20 . Möglicherweise wurde im Umfeld
dieser Sichtung der die arenbergischen Besitzungen im früheren
Vest Recklinghausen betreffende Teil der Archivalien
ausgesondert und an die neuen Landesherren übergeben
file://fn@21 .
Die ältesten Nachrichten zum Kloster
Marienborn - eine mögliche Erwähnung einer Vorläu-ferinstitution
des späten 13. Jahrhunderts - haben sich möglicherweise im
Pfarrarchiv Lütgendortmund erhalten file://fn@22 . Aber auch
weitere Archive besitzen Archivalien, die die Geschichte des
Klosters Marienborn betreffen file://fn@23 :
-Stadtarchiv Dortmund, Bestand 25 file://fn@24
-Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Großherzogtum Berg, 5252
file://fn@25
-Erzbistumsarchiv Paderborn, Bd. 232
blau file://fn@26
-Stadt- und Vestisches Archiv
Recklinghausen, Herzoglich-Arenbergisches Archiv, Reihe I
-Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen,
Herzoglich-Arenbergisches Archiv, Reihe III file://fn@27
-Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen,
Herzoglich-Arenbergisches Archiv, Bestand VIII
file://fn@28
-Stadtarchiv Witten, Herrschaft Witten,
Akten 10 und 40
Außerdem liegt in der
Erzbischöflichen Akademischen Bibliothek in Paderborn ein
Gebetbuch des Klosters Marienborn mit Memorienverzeichnis und
annalistischen Einträgen vor. file://fn@29
Eine erste archivische Verzeichnung des Bestandes leistete
1840 der damalige Leiter des Provinzialarchivs, Dr. Heinrich
August Erhard (StAMS, Findbuch A383). Diese Verzeichnung
entsprach hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, ihrer
Erschließungstiefe und der mangelhaften Suchmöglichkeiten nicht
mehr den Ansprüchen, so dass eine vollständige Neuverzeichnung
unumgänglich war. Sie wurde im Sommer 2003 unter der Leitung von
Staatsarchivrat Dr. Marcus Stumpf im Rahmen ihrer Ausbildung am
Staatsarchiv Münster von den Archivreferendaren Andreas Berger,
Ulrich Fischer, Dr. Mathias Jehn, Arnold Otto, Karin Schwarz und
Peter Worm besorgt. Diese Verzeichnung zielt nicht zuletzt auf
die geplante Erstellung eines Online-Findbuches mit ebenfalls
online abrufbaren Abbildungen der Archivalien ab.
Erschließungsstrategie
Für alle Urkunden wurden Vollregesten angefertigt, die
Stücke bis 1500 zusätzlich im Volltext transkribiert. Die
Zeichensetzung der Urkundentexte wurde den heutigen Regeln
angepasst; die Eigennamen wurden groß geschrieben, während sonst
durchgängig Kleinschreibung verwendet wurde. Die Sachakten
wurden hinsichtlich der Erschließungstiefe an die Regestierung
der thematisch und formell ähnlichen frühneuzeitlichen Urkunden
angepasst. Für Regesten und Index wurden die Namensformen von
Personen vorsichtig normalisiert, dabei aber abweichende
Schreibweisen in den Texten aufgeführt; die Identifikation von
Ortsnamen in den Anmerkungen wurde soweit mit vertretbarem
Aufwand zu leisten durchgeführt.
- Reference number of holding
-
D 114u
- Extent
-
101 Urkunden.; 100 Urkunden 1362-1805, Findbuch D 114u.
- Language of the material
-
German
- Context
-
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. >> 1.4. Preußisches Westfalen (D) >> 1.4.1. Grafschaft Mark mit Soest und Lippstadt >> 1.4.1.2. Stifte, Klöster, geistliche Einrichtungen >> Kloster Marienborn, Lütgendortmund
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1362-1805
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