Lizenzen und Rechtehinweise – der Lizenzkorb der Deutschen Digitalen Bibliothek

Alle in der Deutschen Digitalen Bibliothek auffindbaren digitalen Inhalte sind mit einem Hinweis zu den Nutzungsmöglichkeiten zu versehen, damit die Nutzerinnen und Nutzer der DDB wissen, was sie mit den Inhalten tun dürfen und was nicht.

Dafür müssen die Datenpartner entweder eine Creative-Commons-Lizenz, oder einen Hinweis zum Rechtsstatus angeben. Die Lizenzen bzw. Hinweise zum Rechtsstatus gelten

  • sowohl für die bei der Deutschen Digitalen Bibliothek dargestellten digitalen Inhalte
  • als auch für dieselben Inhalte bei den Institutionen, die diese Inhalte über die Deutsche Digitale Bibliothek sichtbar machen – auch, wenn sie bei den Institutionen in höherer Auflösung gezeigt werden

Was es bei der Nutzung unter den Bedingungen einer Lizenz bzw. eines Hinweises zum Rechtsstatus zu beachten gilt, erläutern die folgenden Ausführungen:

Creative-Commons-Lizenzen

Creative-Commons-Lizenzen legen fest, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang ein mit einer Creative-Commons-Lizenz ausgewiesener digitaler Inhalt über das urheberrechtlich Zulässige hinaus genutzt werden kann. Zur Klärung der Frage, ob und in welchem Umfang ein im Internet zugänglicher digitaler Inhalt genutzt werden kann, ist keine direkte Kommunikation mit dem Rechteinhaber mehr notwendig, wenn im Vorfeld eine Lizenz festgelegt ist. Dadurch werden kreative und innovative Nutzungen erheblich vereinfacht. Creative-Commons-Lizenzen sind darüber hinaus international an das jeweilige nationale Rechtssystem adaptiert. Sie sind außerdem maschinenlesbar – dadurch ist es möglich, gezielt nach digitalen Inhalten mit bestimmten Lizenzen zu suchen.

Am Namen der Lizenzen erkennen Nutzerinnen und Nutzer die wichtigsten Bedingungen für die Nutzung des Inhalts. Die einfachste Creative-Commons-Lizenz verlangt lediglich die Namensnennung des Urhebers beziehungsweise des Rechteinhabers. Darüber hinaus können aber weitere Einschränkungen gemacht werden, je nachdem,

  • ob der Rechteinhaber eine kommerzielle Nutzung zulassen will oder nicht,
  • ob Bearbeitungen erlaubt sein sollen oder nicht und
  • ob Bearbeitungen unter gleichen Bedingungen weitergegeben werden müssen oder nicht.

Durch die Kombination dieser Bedingungen ergibt sich die Auswahl von insgesamt sechs verschiedenen Creative-Commons-Lizenzen, die für den deutschen Rechtsraum seit Kurzem in der Version 4.0 zur Verfügung stehen. Wir ermöglichen für den Übergang auch die Version 3.0, empfehlen aber ein Update auf die neueste Lizenzversion. Folgende Lizenzen in der jeweiligen Version stehen zur Auswahl:

 

by

Namensnennung 3.0 Deutschland   Details

 

by

Namensnennung 4.0 International   Details

 

by
sa

Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland   Details

 

by
sa

Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International   Details

 

by
nd

Namensnennung - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland   Details

 

by
nd

Namensnennung - Keine Bearbeitung 4.0 International   Details

 

by
nc-eu

Namensnennung - Nicht kommerziell 3.0 Deutschland   Details

 

by
nc-eu

Namensnennung - Nicht kommerziell 4.0 International   Details

 

by
nc-eu
sa

Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland   Details

 

by
nc-eu
sa

Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International   Details

 

by
nc-eu
nd

Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland   Details

 

by
nc-eu
nd

Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung 4.0 International   Details

Nutzung unter Creative-Commons-Lizenzen

Nutzerinnen und Nutzer, die einen Inhalt nutzen wollen, der unter Creative-Commons-Lizenzen angeboten wird, müssen zunächst prüfen, unter welchen Bedingungen die Nutzung durch die Lizenz gestattet ist. Die verschiedenen Lizenzen sind jeweils mit anschaulichen Symbolen versehen, die ein schnelles Erfassen der erlaubten Nutzung und eine Wiedererkennung der gewählten Lizenz ermöglichen.

In allen Creative-Commons-Lizenzen räumt der Rechteinhaber allen, die den Inhalt nutzen wollen, bestimmte einfache Nutzungsrechte unentgeltlich im Vorhinein ein. Diese Rechte erhalten die Nutzerinnen und Nutzer allerdings nur dann, wenn sie die Bedingungen befolgen, die der Rechteinhaber für die Nutzung seines Werkes vorgesehen hat. Das bedeutet, Nutzerinnen und Nutzer können den Inhalt kostenlos nutzen, müssen sich aber an die Vorgaben der entsprechenden Lizenz halten. Creative-Commons-Lizenzen bedeuten also in keiner Weise einen Verzicht auf Urheberrechte – der nach deutschem Recht ohnehin unwirksam wäre.

DDB-Rechtehinweise

In der Deutschen Digitalen Bibliothek finden neben den verschiedenen Standard-Lizenzen von Creative Commons weitere Hinweise zum Rechtsstatus des digitalen Inhalts Anwendung. So kann es sein, dass an dem digitalen Inhalt keine Urheberrechte mehr bestehen bzw. nie bestanden. Dies wird durch das sogenannte Public Domain Mark Label kenntlich gemacht, das den Inhalt als Allgemeingut ausweist:

 

publicdomain

Public Domain Marke 1.0  - Weltweit frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen   Details

Ein Inhalt kann auch vom Urheber zum Allgemeingut gemacht werden, indem dieser auf die verzichtbaren Rechte verzichtet:

 

zero

CC0 Public Domain Dedication 1.0 - Inhalt wurde in die Gemeinfreiheit, auch genannt Public Domain, entlassen  Details

Außerdem kann es sein, dass Rechte vorbehalten sein sollen, aber schon die Bedingungen festgelegt sind, unter denen erweiterte Nutzungsrechte erworben werden können. Hierauf kann mit einem entsprechenden Hinweis hingewiesen werden:

 

copyright

Rechte vorbehalten - Freier Zugang   Details

 

copyright

Rechte vorbehalten - Zugang nach Autorisierung   Details

 

question-mark

Unbekannt   Details

 

question-mark

Verwaistes Werk  Details

 

ooc
nc-eu

Nicht urheberrechtlich geschützt - Keine kommerzielle Nachnutzung   Details

Fazit

Die Deutsche Digitale Bibliothek und ihre Kooperationspartner schaffen durch Anwendung der Creative-Commons-Lizenzen und konsequenter Angabe der Nutzungsmöglichkeiten eines digitalen Inhalts Rechtssicherheit für die Nutzerinnen und Nutzer und sensibilisieren sie außerdem dafür, dass die digitalen Inhalte nicht „urheberrechtsfrei“ sind: Lizenzierte Werke können zwar kostenlos, aber nur wie ausgewiesen, also im Rahmen der Lizenzbedingungen, genutzt werden.