Kooperationsvertrag

Damit auch die digitalen Angebote Ihrer Einrichtung ein sichtbarer Teil der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) werden können, muss zunächst ein Kooperationsvertrag geschlossen werden.

Dieser Vertrag räumt der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die die DDB vertritt, die erforderlichen Nutzungsrechte an den zentral beim FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur gespeicherten Metadaten (im Einzelfall Derivaten und digitalen Inhalten) ein. Außerdem trifft er Festlegungen für den gegenseitigen Verantwortungs- und Haftungsbereich.

Damit die DDB ihrer Aufgabe als nationaler Aggregator für digitale kulturelle und wissenschaftliche Angebote aus Deutschland für die Europeana gerecht werden kann, ist der Kooperationsvertrag kompatibel mit dem Europeana data exchange Agreement. Er ermöglicht der DDB, die Metadaten bzw. einen definierten Kernsatz davon, an Europeana weiterzugeben. Dabei übernimmt die DDB nicht einfach den Europeana Vertrag, sondern wird den nationalen Besonderheiten und Ansprüchen der Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland gerecht.

Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen stellt die Deutsche Digitale Bibliothek bei DDBpro – Das Portal für Datenpartner zur Verfügung.

Zu DDBpro – Das Portal für Datenpartner der Deutschen Digitalen Bibliothek

Den Kooperationsvertrag können Sie herunterladen oder erhalten ihn bei der Geschäftsstelle der DDB unter geschaeftsstelle [at] deutsche-digitale-bibliothek.de (geschaeftsstelle[at]deutsche-digitale-bibliothek[dot]de).

Auch unsere Broschüre "Eine gute Grundlage" zu den rechtlichen Voraussetzungen der Kooperation mit der Deutschen Digitalen Bibliothek kann hier heruntergeladen werden oder unter oben genannter Email-Adresse bestellt werden.