Kulturelles Erbe im Internet sichtbar machen. Positionspapier Deutscher Museumsbund

Kulturelles Erbe im Internet sichtbar machen. Positionspapier Deutscher Museumsbund

30.09.2016

Die erste Publikation der Deutschen Digitalen Bibliothek „Der Vergangenheit eine Zukunft – Kulturelles Erbe in der digitalen Welt“ erschien im März 2015. Mit Beiträgen unterschiedlicher Fachautoren thematisiert der von Paul Klimpel und Ellen Euler herausgegebene Sammelband Aufgaben und Rahmenbedingungen, denen sich Gedächtnisinstitutionen wie Museen, Bibliotheken oder Archive bei der Digitalisierung des kulturellen Erbes stellen.

Sukzessive veröffentlicht die Deutsche Digitale Bibliothek die einzelnen Beiträge ihrer Publikation auf der Webseite, wo sie gelesen, kopiert und heruntergeladen werden können – alle Inhalte sind mit der Creative Commons Lizenz CC BY 4.0 International lizenziert.

Die bereits veröffentlichten Beiträge können in unserem Pressebereich unter Hintergrundinformationen aufgerufen werden.

Dieses Positionspapier des Vorstandes des Deutschen Museumsbundes und der Fachgruppe Dokumentation wurde im Januar 2012 veröffentlicht.

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Kulturelles Erbe im Internet sichtbar machen. Positionspapier Deutscher Museumsbund

Museen und vergleichbare Gedächtnisorganisationen, die öffentlich finanziert sind oder nichtkommerziellen kulturellen Zwecken dienen, erhalten über eine Weiterentwicklung des Urheberrechts die Möglichkeit, in öffentlich zugänglichen Internetdatenbanken das ihnen anvertraute Kulturgut in angemessener Form visuell zu präsentieren. Das bisherige Urheberrecht verhindert dies für einen Großteil der Objekte des 20. und 21. Jahrhunderts.

Zur Lösung des Problems ist eine Reform des Urheberrechts durch den Gesetzgeber notwendig.

Die im Folgenden vorgeschlagene Lösung wurde von der Fachgruppe Dokumentation des Deutschen Museumsbundes auf ihrer Tagung vom 17.-19. Oktober 2011 in Berlin und vom Vorstand des Deutschen Museumsbundes in seiner Sitzung am 15. Dezember 2011 in Berlin angenommen. Sie liegt gleichermaßen im Interesse der Urheber bzw. Rechteinhaber, der Gedächtnisorganisationen und der Öffentlichkeit. Kulturelle Überlieferung bleibt lebendig und anschaulich.

Das Problem

Die europäische und nationale Kulturpolitik fordert, „das kulturelle und wissenschaftliche Erbe Europas für alle über das Internet zugänglich zu machen“.[1] Demzufolge haben Gedächtnisorganisationen wie Museen, Archive, Bibliotheken und Mediatheken in Deutschland entsprechende digitale Inhalte – Metadaten, aber auch digitalisierte Dokumente und Objekte – bereitzustellen und öffentlich zugänglich zu machen. Gleichzeitig steht dem aber entgegen, dass „für die Wahrung der bestehenden Urheber- und Leistungsschutzrechte Sorge zu tragen“[2] ist. Damit ergibt sich für alle Gedächtnisorganisationen, die Kulturgut in digitalisierter Form zugänglich machen sollen, ein brisantes und vielfach unlösbares Problem, weil die visuelle öffentliche Zugänglichmachung des modernen musealen Kulturguts nahezu immer urheberrechtlichen Einschränkungen unterliegt. Nach geltendem deutschem Urheberrecht ist für den Zeitraum der gesetzlichen Schutzfrist eine öffentliche Zugänglichmachung geschützter Werke – und damit eines Großteils des musealen Kulturguts des 20. und 21. Jahrhunderts – auch dort unzulässig, wo sie in Verbindung mit Metadaten nur der visualisierenden Darstellung dient.

Ausschließlich vertragliche Absprachen mit den Rechteinhabern, Lizenzträgern oder Verwertungsgesellschaften bieten hier keinen Ausweg. Gerade bei der Vielzahl von Beständen der Museen, Archive und Bibliotheken sind die Rechteinhaber entweder häufig nicht bekannt („verwaiste Werke“) oder die Rechtesituation bleibt trotz intensiver Recherche in vielen Fällen unklar. Deshalb ist eine eindeutige gesetzliche Gesamtlösung notwendig.

Die Folgen

Ein Großteil des musealen Kulturguts aus neuerer Zeit unterliegt noch den Schutzfristen des Urheberrechts und kann daher nicht in digitalisierter Form in öffentlich zugängliche Datenbanken eingestellt werden. Das gilt insbesondere auch für die über Internet zugänglichen und von öffentlicher Hand initiierten sowie finanzierten Projekte „Europeana“ und die „Deutsche Digitale Bibliothek“. Nach derzeitigem Stand des Urheberrechts können Gedächtnisorganisationen in öffentlich zugänglichen Datenbanken in aller Regel für einen Großteil ihrer Bestände lediglich Textinformationen wie Katalog- oder Metadaten anbieten.

Museumsobjekte können jedoch über textliche Metadaten allein nicht hinreichend anschaulich gemacht werden. Der potenzielle Nutzer ist auf einen bildlichen Eindruck angewiesen. Die Aussagekraft von Museumsgut liegt in der Visualität. Wer also auch jüngeres, zeitgenössisches museales Kulturgut aus der öffentlichen Wahrnehmung nicht ausschließen will, wird nach einer generellen rechtlichen Lösung dieses Problems suchen müssen. Darüber hinaus liegt eine solche Lösung auch im Sinne der berechtigten Interessen der Urheber. Verwertungsinteressen können nur dann realisiert werden, wenn die Veröffentlichung von Hinweisen auf die Werke die Nachfrage nach deren Nutzung stimuliert.

Lösungsvorschlag

Museen, die vorwiegend öffentlich finanziert sind oder nichtkommerziellen kulturellen Zwecken dienen, erhalten im Zuge einer Weiterentwicklung des Urheberrechts die Möglichkeit, in öffentlich zugänglichen Internetdatenbanken ergänzend zu den Text-Metadaten das ihnen anvertraute Kulturgut auch visuell in einer dem Medium angemessenen Form zu präsentieren, ohne dafür Gebühren entrichten zu müssen.

Um Urheberrechtsverletzungen in diesem Zusammenhang auszuschließen, ist über technische Beschränkungen sicher zu stellen, dass über die Belegfunktion hinaus rechtlich unzulässige Werkwiedergaben ausgeschlossen werden. Entsprechende Einschränkungen bei der Bildqualität, die hochwertige Reproduktionen nicht zulassen, und zusätzliche Maßnahmen wie digitale Wasserzeichen oder Kopierschutz können beispielsweise präventiv in die notwendigen gesetzlichen Regelungen aufgenommen werden.

Begründung

Das Urheberrecht und seine begleitenden Gesetze dienen dem Interessenschutz der Urheber und der Leistungsschutzinhaber. Generell wird davon ausgegangen, dass jede Form der Verwendung eine zustimmungsbedürftige Nutzung darstellt. Doch es gibt auch Ausnahmen von diesem Grundsatz, beispielsweise das Zitatrecht. Aus Sicht der Museen dürfte auch die in angemessener Form vorzunehmende Sichtbarmachung von Beständen, die kein Ersatz für den eigentlichen Werkgenuss ist, nicht als zustimmungsbedürftige Nutzung angesehen werden. Auch sie hat – ähnlich wie das Zitat – lediglich eine Belegfunktion.

Die angemessene Visualisierung von Beständen liegt auch im Interesse der Urheber bzw. Rechteinhaber. Urheber wie Museen wollen, dass Werke aufgefunden und geschützt werden. Sie wollen nicht, dass kulturelle Leistungen der Öffentlichkeit im Internet entzogen werden und dadurch in Vergessenheit geraten.

Die in öffentlichem Auftrag Kulturgut sammelnden Institutionen pflegen ihre Bestände mit hohem Aufwand, sie dokumentieren deren Status sowie deren gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Kontext. Damit sichern sie das Kulturgut in seiner Existenz für die Zukunft und halten es zugänglich für die Gegenwart. Sie tun dies im öffentlichen Auftrag und zum Nutzen der Allgemeinheit. Sie handeln damit auch im Interesse der Urheber.

Das Internet fördert die allseitige Kommunikation mit zunehmender Bedeutung des Visuellen. Den Museen bietet sich damit ein Instrument, die von ihnen bewahrte und gepflegte kulturelle Überlieferung in einen globalen Vermittlungsprozess einzubringen und lebendig zu halten. In einer Informationsgesellschaft ist zu verhindern, dass Kulturgut der Öffentlichkeit vorenthalten wird. Die Museen sehen hier ihre Chance und ihre Verpflichtung.

Daher sind nicht-kommerzielle Museen als wichtiger Kulturgutträger im Urheberrecht durch entsprechende Schrankenlösungen zu berücksichtigen. Sollen Museen den ihnen zugeordneten Aufgaben gerecht werden, benötigen sie die rechtlichen Voraussetzungen, die zweierlei erlauben: das von ihnen archivierte Kulturgut einer interessierten Öffentlichkeit, vor allem Bildung und Forschung[3] kostenfrei zugänglich zu machen und die berechtigten Interessen der Urheber und Leistungsschutzberechtigten nicht nur zu wahren, sondern ihnen durch diese öffentliche Vermittlung auch zu dienen.

 

Verfasser:

Dr. Dietmar Preißler ist Sammlungsdirektor der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Vorstand des Deutschen Museumsbundes:

Dr. Volker Rodekamp,  
Stadtgeschichtliches Museum Leipzig, Präsident

Prof. Dr. Wiebke Ahrndt,  
Übersee-Museum Bremen, Vizepräsidentin

Dr. Helmut Gold,  
Museum für Kommunikation Frankfurt, Beisitzer

Prof. Monika Hagedorn-Saupe,  
Institut für Museumsforschung – Staatliche Museen zu Berlin, Beisitzerin

Dr. Eckart Köhne,  
Historisches Museum der Pfalz Speyer, Beisitzer

Dr. Ulrike Lorenz,
Kunsthalle Mannheim, Beisitzerin

Prof. Dr. Matthias Puhle,  
Magdeburger Museen – Kulturhistorisches Museum Magdeburg, Beisitzer

Bettina Scheeder,  
Museumsverband Rheinland-Pfalz Ludwigshafen, Beisitzerin

Ulrike Stottrop,
Stiftung Ruhr Museum Essen, Beisitzerin

Dr. Gabriele Uelsberg,  
LVR-LandesMuseum Bonn, Beisitzerin

Für die Fachgruppe Dokumentation:

Prof. Monika Hagedorn-Saupe,  
Institut für Museumsforschung – Staatliche Museen zu Berlin, Sprecherin
 

 
[1] Vgl. Europeana – die nächsten Schritte, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, SEK (2009) 1124, S. 2 Einleitung. Neben dem Projekt Europeana (Entschließung des Europäischen Parlaments zu „i2010: Auf dem Weg zu einer Europäischen Digitalen Bibliothek“ vom 27.09.2007; Schlussfolgerungen des Rates vom 20.11.2008 zu Europeana, ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 18), das am 20.8.2008 ans Netz ging, sind zu nennen:
a) Das mit Europeana eng verbundene Projekt „Deutsche Digitale Bibliothek“ (am 02.12.2009 hat das Bundeskabinett die Errichtung einer Deutschen Digitalen Bibliothek gebilligt; vgl. Gemeinsame Eckpunkte von Bund, Ländern und Kommunen zur Errichtung einer „Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB)“ als Beitrag zur „Europäischen Digitalen Bibliothek (EDB)“. Endgültige Fassung vom 02.12.2009, gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 26.03.2009 und auf der Jahreskonferenz vom 28.-30.10.2009 sowie dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 02.12.2009. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2009-12-01-eckpunkte-ddb.pdf (Letzter Aufruf: 20.10.2014)).
b) Das Statement Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung „Neuausrichtung der öffentlich geförderten Informationseinrichtungen“ (Abschlussbericht, Heft 138 der Materialien zur Bildungsplanung und zur Forschungsförderung, November 2006, hier besonders S. 3: „[…] es geht zunehmend um hoch qualifizierte Informationsangebote, die digitale Volltexte mit numerischen Daten und Fakten, weitergehenden Forschungsinformationen, Visualisierungen […] integrieren.“).
[2] Gemeinsame Eckpunkte von Bund, Ländern und Kommunen zur Errichtung einer „Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB)“ als Beitrag zur „Europäischen Digitalen Bibliothek (EDB)“. Endgültige Fassung vom 02.12.2009, gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 26.03.2009 und auf der Jahreskonferenz vom 28.-30.10.2009 sowie dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 02.12.2009. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2009-12-01-eckpunkte-ddb.pdf (Letzter Aufruf: 20.10.2014).
[3] In den Empfehlungen der „Kommission Zukunft der Informationsinfrastruktur“ für ein Gesamtkonzept für die Informationsinfrastruktur in Deutschland wird für den Umgang mit „nicht-textuellen Materialien“ im Wissenschaftsbereich klar gefordert: „Grundsätzlich muss dafür gesorgt werden, dass Gedächtnisorganisationen das Recht zur visualisierten Darstellung ihrer Bestände haben.“ Vgl. Kommission Zukunft der Informationsinfrastruktur: Gesamtkonzept für die Informationsinfrastruktur in Deutschland. Empfehlungen der Kommission Zukunft der Informationsinfrastruktur im Auftrag der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder. April 2011, S. B49. http://www.leibniz-gemeinschaft.de/fileadmin/user_upload/downloads/Infrastruktur/KII_Gesamtkonzept.pdf (Letzter Aufruf: 20.10.2014).

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Links und Downloads:

Kulturelles Erbe im Internet sichtbar machen. Positionspapier Deutscher Museumsbund (PDF)
Erläuterung der Lizenz: CC BY 4.0 International
Namensnennung: "Kulturelles Erbe im Internet sichtbar machen. Positionspapier Deutscher Museumsbund", in: Der Vergangenheit eine Zukunft - Kulturelles Erbe in der digitalen Welt, eine Publikation der Deutschen Digitalen Bibliothek, hrsgg. von Paul Klimpel und Ellen Euler, iRights Media: Berlin 2015, Seite 292 - 297. CC BY 4.0 International

Die Bilderstrecke der Publikation: Die Bilder der Digitalisierung - "Der Vergangenheit eine Zukunft - Kulturelles Erbe in der digitalen Welt"

Gespräch mit den Herausgebern Ellen Euler und Paul Klimpel zum Erscheinen der Publikation: "Der Vergangenheit eine Zukunft - Kulturelles Erbe in der digitalen Welt": Die erste Publikation der Deutschen Digitalen Bibliothek

Präsentation der Publikation auf der Leipziger Buchmesse: Die erste Publikation, viele Gespräche und ein besonderer Jutebeutel: Die Leipziger Buchmesse

Die Publikation ist als Buch und als E-Book erhältlich, zusätzlich sind jedoch alle Inhalte mit der Creative Commons Lizenz CC BY 4.0 International lizenziert und können somit bei Namensnennung nachgenutzt und weiterverwendet werden. Bereits jetzt ist das Buch auf der Verlagsseite im E-Reader vollständig einsehbar.

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Index- und Startseitenbild: Ausschnitt aus "The "Alert" Cycle" (Plakat, London), Museumsberg Flensburg (CC BY-NC-ND 3.0 Deutschland)
 

 

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