Einigung zwischen der Deutschen Digitalen Bibliothek und der VG Bild-Kunst: Testphase zur Lizenzierung ohne Framing-Schutz

19.03.2024

Die Deutsche Digitale Bibliothek hat sich mit der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) über die Anzeige von Werken der Bildenden Kunst aus deren Repertoire nach jahrelangem Rechtstreit gütlich geeinigt. Die Deutsche Digitale Bibliothek als Aggregator muss danach für die in ihren Portalen gezeigten Werke keine technischen Maßnahmen gegen das „Framing“ der Bilder durch Dritte ergreifen. 

An die Stelle des technischen Framing-Schutzes tritt ein „Monitoring“-Verfahren. Die Einigung bezieht sich nur auf die Nutzung der Bilder in der Deutschen Digitalen Bibliothek selbst.

Nach Verhandlungen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatte dieser festgestellt, dass Urheber grundsätzlich verlangen können, dass die von ihnen geschaffenen Werke, wenn sie im Internet unter einer entsprechenden Lizenz gezeigt werden, mittels technischer Maßnahmen davor geschützt werden, dass Dritte diese Bilder per Frame oder Inline-Link in eine andere Website einbetten. 

Noch nicht geklärt war jedoch die Frage, ob eine Verwertungsgesellschaft wie die VG Bild-Kunst solche technischen Maßnahmen pauschal zur Voraussetzung für eine Lizenzierung solcher Vorschaubilder machen darf, ohne hierzu ein ausdrückliches Mandat der von ihr vertretenen Urheber zu haben. Auch die Frage der Zumutbarkeit der Implementierung besagter technischer Maßnahmen wäre vom Kammergericht Berlin, an das der Rechtsstreit zur Sachverhaltsklärung zurückverwiesen worden war, noch im Detail zu klären gewesen. Dafür wäre nach Bewertung des Kammergerichts Berlin wohl ein Sachverständigengutachten über den Aufwand der Einführung wirksamer Schutzmaßnahmen erforderlich gewesen, der dann mit der Gefahr einer kommerziellen Ausbeutung der Bilder durch die „framenden“ Dritten abzuwägen gewesen wäre.

Im Juni 2022 hatte das Kammergericht Berlin schließlich Verhandlungen über eine gütliche Einigung zwischen der VG Bild-Kunst und der Deutschen Digitalen Bibliothek angeregt, um in einer Testphase die Gefährdungslage hinsichtlich der unlizenzierten Nutzung von Bildern durch Dritte in dieser Zeit laufend gemeinsam zu evaluieren. 

Dieser Anregung sind beide Parteien gefolgt und haben sich mit Blick auf die anderenfalls vom Gericht zu klärenden schwierigen Sachverhalts- und Abwägungsfragen dazu entschieden, eine Einigung zu suchen, um eine womöglich weitere jahrelange Verlängerung des Rechtsstreits mit unkalkulierbarem Ergebnis zu vermeiden. 

Im Ergebnis haben sich die Parteien nun auf eine fünfjährige Testphase geeinigt, in der die Deutsche Digitale Bibliothek Abbildungen von Werken der Bildenden Kunst aus dem Repertoire der VG Bild-Kunst in ihrem Portal zeigen darf. Gleichzeitig verpflichtet sich die Deutsche Digitale Bibliothek zu einem Monitoring-Verfahren, mit dem potenzielle Framing-Fälle aufgedeckt und der VG Bild-Kunst mitgeteilt werden. Auf Aufforderung der VG Bild-Kunst muss die Deutsche Digitale Bibliothek das Framing in diesen Fällen verhindern. Das Verfahren dient dazu, zum Ende des Testzeitraums beurteilen zu können, ob die Umsetzung von wirksamen technischen Schutzmaßnahmen erforderlich oder das Monitoring-Verfahren fortzuführen ist. Insofern kann das Monitoring-Verfahren dazu beitragen, die Framing-Gefahr insgesamt besser beurteilen zu können, auch hinsichtlich anderer Einrichtungen, die Werke aus dem Repertoire der VG Bild-Kunst nutzen.

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