Der Völkermord an den Herero und Nama - Koloniale Herrschafts- und Gewaltpraxis in Tagebüchern deutscher Schutztruppensoldaten

17.07.2023 Yannik Sonnenberg

In den Jahren 1904 bis 1908 begangen deutsche Schutztruppensoldaten einen Völkermord an den Herero und Nama in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika. Die Deutsche Digitale Bibliothek macht über ihr Portal eine Vielzahl von Objekten aus der Zeit zugänglich. Hierzu gehören auch digitalisierte Tagebücher deutscher Schutztruppensoldaten. Zwei dieser Tagebücher werden hier näher betrachtet, da sich in ihnen die Herrschafts- und Gewaltpraxis widerspiegelt, die zum Völkermord führte. 

Lesedauer ca. 13 Minuten  I  CW: explizite Gewalt, Folgen von Gewalt, Rassismus

Am 28.05.2021 verkündete der damalige Bundesaußenminister Heiko Maas, dass die Verhandlungen bezüglich eines „Versöhnungsabkommens“ zwischen namibischen und deutschen Regierungsvertrer*innen abgeschlossen seien. Die Verhandlungen, die stellvertretend von Ruprecht Polenz (Deutschland) und Zed Ngavirue (Namibia) geführt wurden, hatten rund fünf Jahre gedauert.

Mit dem Versöhnungsabkommen, dass das namibische Parlament noch nicht ratifiziert hat, erkennt die deutsche Regierung die von ihr als Gräuel bezeichnete Taten aus heutiger Sicht als Völkermord an, der sich gegen die Herero und Nama richtete. Vertreter*innen der Herero und Nama drängen jedoch auf eine Neuverhandlung. Aus ihrer Sicht seien die Stimmen der Opfervertreter*innen nicht genügend berücksichtigt worden und die finanziellen Hilfen zur Unterstützung der betroffenen Bevölkerungsgruppen zu gering. Zudem stören sie sich an der Wortwahl der Bundesregierung und des Abkommens, weil juristische Begriffe wie Entschädigung, Reparationen und Verbrechen vermieden werden.

Das Abkommen folgte auf jüngere Forschungserkenntnisse der Geschichtswissenschaften, nach denen die von den deutschen Schutztruppensoldaten begangenen Taten in der Kolonie Deutsch-Südwestafrika (Heute: Namibia) die Kriterien eines Völkermords erfüllen.   Der damalige Befehlshaber der sogenannten Schutztruppe, General Lothar von Trotha hatte die Begehung der Taten am 02.10.1904 in Folge der Kesselschlacht am Waterberg angeordnet:

"[...] Die Herero sind nicht mehr Deutsche Untertanen. Sie haben gemordet und gestohlen, haben verwundeten Soldaten Ohren und Nasen und andere Körerteile abgeschnitten und wollen jetzt aus Feigheit nicht mehr kämpfen. Ich sage dem Volk: Jeder der einen der Kapitäne an eine meiner Stationen als Gefangenen abliefert erhält tausend Mark, wer Samuel Mahaherero bringt erhält fünftausend Mark. Das Volk der Herero muß jedoch das Land verlassen. Wenn das Volk dies nicht tut, so werde ich es mit dem Groot Rohr dazu zwingen. Innerhalb der Deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und keine Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen. Dies sind meine Worte an das Volk der Herero. Der Große General des mächtigen Deutschen Kaisers. Dieser Erlaß ist bei den Appells den Truppen mitzuteilen mit dem Hinzufügen, daß auch der Truppe, die einen der Kapitäne fängt, die entsprechende Belohnung zu teil wird, und daß das Schießen auf Weiber und Kinder so zu verstehen ist, daß über sie hinweggeschossen wird, um sie zum Laufen zu zwingen.[...] Die Truppe wird sich des guten Rufes der Deutschen Soldaten bewußt bleiben." 

Während der Kesselschlacht am Waterberg, der Vertreibung in die Omaheke-Wüste und in den anschließend zur Unterdrückung der einheimischen Bevölkerung eingerichteten Konzentrationslagern kam ein Großteil der Herero- und Nama-Bevölkerung um. Grobe Schätzungen zu Todeszahlen gehen von etwa 44.000 bis 64.000 Herero und etwa 10.000 Nama aus, die in Folge des deutschen Vorgehens ihr Leben verloren. Nur ungefähr ein Viertel der Herero überlebte den Konflikt und die Konzentrationslager; bei den Nama in etwa die Hälfte. 
 

Zwei dieser Tagebücher sollen im Rahmen dieses Artikels näher beleuchtet werden. In ihnen beschreiben die beiden Autoren ihre Reise in die damalige deutsche Kolonie Deutsch-Südwestafrika (Heute: Namibia), ihren Arbeitsalltag und ihre persönlichen Eindrücke. Sie geben außerdem Gespräche mit deutschen Siedlern und ihre Begegnungen mit der einheimischen Bevölkerung wieder. Die Analyse der stereotypen und rassistischen Darstellungen der einheimischen Bevölkerung aus Sicht der deutschen Schutztruppensoldaten, welche u.a. im Völkermord kulminierte, soll den Kern des folgenden Beitrags bilden.

"Ernste und heitere Erinnerungen aus dem großen Aufstand" 

Das erste Tagebuch wurde von Max Belwe zwischen 1904 und 1905 geschrieben und kurz nach seiner Rückkehr nach Deutschland 1906 von der königlichen Hofbuchhandlung Ernst Siegfried Mittler und Sohn veröffentlicht. Belwe kämpfte unter anderem in der Waterbergschlacht. Das zweite Tagebuch wurde von einem nicht näher benannten Herrn Trautmann zwischen 1905 und 1906 verfasst, der zunächst in der Proviant- und Fuhrparkkolonne eingesetzt und später an die Front berufen worden war. Die Veröffentlichung erfolgte 1914 im Verlag Gerhard Stalling in Oldenburg i.Gr. (im Großherzogtum).

Während die Tagebücher in Deutschland in Bezug auf die Wahrnehmung des Krieges heutzutage nur eine marginale Rolle einnehmen, dienen sie deutschsprachigen Namibiern, den Nachfahren der deutschen Siedler, noch heute als Wissensquelle über die Kolonialzeit und den Aufstand der Herero und Nama gegen die deutsche Schutztruppe. Wegen dem ungebrochenen Interesse unter deutschsprachigen Namibiern, denen solche Erzählungen auch als Identifikationsanker dienen, werden die Tagebücher von deutschen Schutztruppensoldaten noch immer regelmäßig neuaufgelegt. 

Die angebliche Unzivilisiert- und Unkultiviertheit der einheimischen Bevölkerung

Die Beschreibung der einheimischen Bevölkerung erfolgt in den Tagebüchern aus dem subjektiven Blickwinkel der Autoren. Ihre Meinungen und Vorstellungen entsprechen dabei dem damals vorherrschenden Zeitgeist der europäischen Kolonialmächte, was sich sowohl in rassistischen Einsprengseln als auch generell in einem sogenannten Colonial Gaze („Kolonialer Blick“) manifestiert. So erfolgt die Darstellung Schwarzer Menschen entlang rassistischer Stereotype, die teils noch heute kursieren. 

Trautmann greift zum Beispiel das rassistische Narrativ des „kindlichen“ oder „unzivilisierten Schwarzen“ auf, als er eine Bestrafung seiner Untergebenen beschreibt: Diese hatten durch Unachtsamkeit eine Viehherde entlaufen lassen, weswegen er ihnen 25 Hiebe als Strafe auferlegte. Die beteiligten weißen Soldaten hingegen wurden zu einem eintägigen Arrest verurteilt, bei welchem sie, während der Rast, zwei Stunden an einen Baum gefesselt wurden. Die Reaktion der anderen Schwarzen Menschen während der Bestrafung beschreibt er im Sinne des Narratives als "[...] frei von Mitleid [...]" und voll "[kindischer] Freude [...]." 

Trautmann begründet dabei die unterschiedliche Bestrafung seiner Untergebenen mit einem weiteren rassistischen Stereotyp: der angeblichen "Unkultiviertheit" der einheimischen Bevölkerung und damit deren Unfähigkeit Langeweile zu empfinden. Demzufolge würden diese einen Arrest eher als Belohnung denn als Strafe ansehen. 

Neben der angeblichen Unkultiviert- und Unzivilisiertheit nutzen beide Autoren ein weiteres rassistisches Stereotyp, welchem nach Schwarze Menschen Schmerz geringer oder zumindest anders empfinden würden. So schreibt Max Belwe an einer Stelle: 

"Wie aber die Katze das Mausen nicht läßt, so der Schwarze das Stehlen nicht. Wird er dabei erwischt, so erträgt er mit dem ganzen Gleichmut seiner Rasse die Prügel, um nachher das Lied von neuen anzufangen." 

An anderer Stelle heißt es bei Belwe: 

"Einen erstaunlichen Beweis für die Behauptung, daß der Eingeborene dem Weißen in Ertragung von Schußverletzungen überlegen ist, empfing ich auf Station Khan-Revier. Dort saß ein schwer verwundeter Herero, der von mehreren Kugeln getroffen war. Teilnahmslos hockte er hinter dem Stationsgebäude an der Erde, eine Blechbüchse mit Wasser neben sich, damit eine besonders große Schusswunde im Unterleib begießend." 

Trautmann kommt auch im Zuge der schon erwähnten Bestrafung auf dasselbe rassistische Motiv zu sprechen. So führt er aus: 

"Der Blutlauf der Hereromenschen ist durchaus anderer Art wie bei dem Weißen. Wird einem Herero durch Schuß oder Schnitt eine Arterie geöffnet, so springt das Blut nicht wie bei uns in einem hellroten Strahl hervor. Nein, langsam in dunkelroten, großen Tropfen sickert das Blut zutage. Jener verstümmelte Herero hatte ein paar Stunden später seine Armstümpfe, um der Blutung Einhalt zu gebieten, am deutschen Lagerfeuer gleichmütig verkohlt. Wie mutet einem da die geringe Strafe einiger Peitschenschläge an?" 

Während die Darstellung der Schwarzen Einwohner*innen in den Tagebüchern schon abseits des Kampfgeschehens von rassistischen Annahmen einer durch und durch konstruierten Andersartigkeit durchzogen ist, fällt dies bei Kampfhandlungen umso mehr auf. Dabei ist es auch in Kriegen außerhalb kolonialer Kontexte zunächst nicht unüblich, Feinde in ein schlechtes Licht zu rücken, um das eigene Vorgehen zu beschönigen. 

Doch während zum Beispiel im Ersten Weltkrieg die Kriegsgegner durch allgemeingültige Stereotype verunglimpft wurden, sind dies bei den Herero und Nama Stereotype, die Teil einer rassistischen Ideologie sind. Diese rassistische Ideologie diente primär dazu den Herrschaftsanspruch der „weißen Rasse“ zu begründen.

Weiterhin sticht der Aspekt der angeblichen Bestialität der Herero-Krieger in den Tagebüchern hervor: So seien die Herero in ihrem Vorgehen gegen deutsche Siedler angeblich besonders grausam und blutrünstig, wie es auch der obige Befehl von Trotha ausdrückt. Die Autoren verstärken diesen Eindruck, indem sie verschiedenen Zeugenberichten der deutschen Siedler viel Raum geben. So in diesem Beispiel:

"Heute Vormittag sprach ich die junge Farmerswitwe B., von deren Schicksal ich sehr ergriffen war. Wie es den meisten Farmern ergangen, so auch ihnen im Januar. Den heuchlerisch freundlichen Herero traute auch ihr Gatte nicht mehr, da die verschiedensten Gerüchte umliefen. Er war zur Flucht nach der nächsten Militärstation entschlossen […]. Auf der Flucht […] stürzte er bald, von einer Kugel schwer durchs Gesäß geschossen. Um den Bestien nicht lebend in die Hände zu fallen, tötete er sich selbst durch einen Revolverschuß. Die noch nicht lange verheiratete Frau, die nur mit Gewalt von der Leiche ihres Mannes fortzubringen war, erreichte nach siebentägigen Umherirren unter den allerschwierigsten Verhältnissen, von Wasser und Gras lebend, in kaum noch menschenähnlicher Gestalt mit dem Bruder ihres Mannes Windhuk […]" 

Rassistische Stereotype als Rechtfertigung für massive Gewaltanwendung

Die angeblich überbordende Grausamkeit der Herero wird noch dadurch verstärkt, dass die Autoren die Vertreibung der Herero und Nama im Sinne des obengenannten Befehl Trothas sowie die gezielte Ermordung der einheimischen Zivilbevölkerung auslassen. Stattdessen beschreiben die Autoren den „heldenhaften“ und „vorbildlichen“ Kampf deutscher Schutztruppensoldaten gegen einen grausam und hinterhältig agierenden Gegner, der stets aus Buschwerk und Bäumen angreifen würde. Dass sich die Herero und Nama auf Hinterhalte fokussierten, war jedoch keine Eigenart, die die Schwarze Bevölkerung Afrikas auszeichnete, wie es die Autoren den Leser*innen glauben machen wollen. 

Sie war vielmehr das Resultat des asymmetrischen Machtgefälles der Kriegsparteien, weil die Kolonialmächte um 1900 in militärischen Fragen weit überlegen waren. So besaßen die Kolonialmächte moderne Schusswaffen und Artillerie, die über weite Distanzen angreifen konnten, während die Kolonisierten zumeist nur über einfache Gewehre und Nahkampf verfügten. Deswegen mieden die Kolonisierten in Kolonialkriegen offene Schlachten und wendeten stattdessen Guerilla-Taktiken an. 
 

Die Kolonialmächte legten diesen Umstand zu ihrem Vorteil aus, denn diese Guerilla-Taktiken entsprachen nicht den Vorstellungen eines ehrvollen Kampfes zwischen zwei zivilisierten Nationen, weswegen sie als illegitim galten.  Die Kolonisierten gaben somit den Kolonialmächten weitere Gründe, um ihren Kriegsgegner als „nicht zivilisiert“ zu betrachten.  Diese angenommene Unzivilisiertheit hatte zur Folge, dass nach Meinung der Kolonialmächte die Haager-Landkriegsordnung von 1899, mit der u.a. ein Mindestmaß an Schutz für Kriegsgefangene und die Zivilbevölkerung definiert wurde, für Kolonialkriege nicht gültig war.

Dies führte zu exzessiver Gewaltanwendung seitens des Deutschen Kaiserreiches wozu die Vertreibung, Tötung und Internierung von Herero und Nama und auch heute völkerrechtlich verbotene Kriegstaktiken wie die der Verbrannten Erde gehörten. Die Taktik der Verbrannten Erde hatte dabei vorrangig den Zweck die gegnerischen Nachschublinien zu stören. Allerdings diente sie auch der kollektiven Bestrafung der Zivilbevölkerung, weil sie der Unterstützung des Gegners verdächtigt wurde. Die Zerstörung und Beschlagnahmung der Lebensgrundlagen der Herero und Nama stürzte beide Bevölkerungsgruppen in eine langanhaltende Mittellosigkeit, deren Folgen noch heute sichtbar sind.

Heldenerzählungen brauchen einen Antagonisten

Die beiden Tagebuchautoren erreichen mit der rassistisch, stereotypen Darstellung der einheimischen Bevölkerung dreierlei. Zum einen rechtfertigen sie die koloniale Herrschaftspraxis, indem sie den nicht-weißen Menschen in den deutschen Kolonien ihre Kultur und die Zivilisiertheit absprachen. Sie bedienten damit die Erwartungen ihrer Zeit an das Narrativ des „barbarischen Wilden,“ dessen Weltsphären noch nicht durch den „weißen Mann“ „kultiviert“ und damit „zivilisiert“ worden seien. Eine Annahme, in der sich der Colonial Gaze manifestiert, weil die Autoren europäische Normen und Wertvorstellungen auf die so „andersartigen“ Menschen projizieren, die den damaligen europäischen Vorstellungen nicht entsprachen.

Zum anderen rechtfertigen die Autoren die massive Gewaltanwendung der deutschen Schutztruppen gegen gegnerische Soldaten und die Zivilbevölkerung, indem sie die vermeintliche Grausamkeit und angebliche Zerstörungswut der Herero und Nama hervorheben sowie ihnen eine hinterhältige und damit unzivilisierte Kriegsführung vorwerfen. So finden sich in beiden Tagebüchern zahllose Beschreibungen von Herero-Kriegern, die angeblich unbescholtene deutsche Siedler hinterrücks ermorden, deren Frauen schänden und alles niederbrennen würden, was ihnen in die Quere kommt.

Doch die antagonistische Darstellung der Herero-Krieger als unberechenbare und in ihrer Schmerzresistenz fast schon unmenschlich erscheinende Bestien erfüllt dabei jedoch noch einen weiteren Zweck: Sie hebt die eigene militärische Leistung der Autoren und der deutschen Schutztruppe hervor. Sie bedient somit das Bedürfnis nach einer kolonialen Heldenerzählung, die heute mehr denn je in Frage steht. Denn im Zuge der Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus stellt die Mehrheitsgesellschaft in Namibia wie auch in Deutschland zunehmend ihre bisherige Gedenk- und Erinnerungspraxis auf den Prüfstand. Dies wurde in Namibia besonders deutlich, als das Reiterdenkmal in der namibischen Hauptstadt Windhoek, das den deutschen Gefallenen im Kolonialkrieg an zentraler Stelle gedachte, am 26.12.2013 über Nacht abmontiert und später in das Museum der Alten Feste versetzt wurde.

Zum Portal "Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten" der Deutschen Digitalen Bibliothek

Literaturangaben

Uta Steinwehr, „Namibia vertagt Abstimmung über deutsche Entschädigungen erneut. Deutsche Kolonialverbrechen.“, dw.com, 21. September 2021, https://www.dw.com/de/namibia-deutschland-genozid-parlament-abkommen/a-59252789.

Heiko Maas, „Außenminister Maas zum Abschluss der Verhandlungen mit Namibia“, Auswärtiges Amt, 28. Mai 2021, https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2463396.

„‚Ich der große General der Deutschen Soldaten...‘, Abschrift Seite 1-2“, 10. Februar 1904, BArch R 1001/2089.

Susanne Kuss, German Colonial Wars and the Context of Military Violence (Cambridge, 2017), 50. 

„Januar 1904: Herero-Aufstand in Deutsch-Südwestafrika“, 1. Oktober 2014, https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/176142/januar-1904-herero-aufstand-in-deutsch-suedwestafrika/.

Larissa Förster, Postkoloniale Erinnerungslandschaften. Wie Deutsche und Herero in Namibia des Kriegs von 1904 gedenken (Frankfurt am Main, 2010), 88–89.

Larissa Förster, Postkoloniale Erinnerungslandschaften. Wie Deutsche und Herero in Namibia des Kriegs von 1904 gedenken (Frankfurt am Main, 2010), 176.

Trautmann, Im Herero- und Hottentottenland (Oldenburg, 1914), 169, 173.

Max Belwe, Gegen die Herero. 1904/1905 (Berlin, 1906), 80.

John Horne und Alan Kramer, „German ‚Atrocities‘ and Franco-German Opinion. 1914: The Evidence of German Soldiers’ Diaries“, The Journal of Modern History 66, Nr. 1 (1994): 5.

Myles Osborne und Susan Kingsley Kent, Africans and Britons in the Age of Empires. 1660-1980 (New York, 2015), 83.

Aidan Forth und Jonas Kreienbaum, „A Shared Malady. Concentration Camps in the British, Spanish, American and German Empires“, Journal of Modern European History 14, Nr. 2 (2016): 248.

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