Johann Rudolph Sitzmann
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Interims-Instruction, Wornach sich die sämmtliche bey der Clev- und Märckischen Cantzley recipirte Advocaten zu achten haben
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Edict, Daß Niemand sich unterstehen solle, ohne der Krieges- und Domainen-Cammer Consens einem Amte, Kirchspiel, Dorff- oder Bauerschafft, einige Gelder, bey Verlust derselben, zu leyhen : Cleve den...
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Edict, Darin den Schiffern der heimliche Verkauf Des Getreides, so sie transportiren, verboten wird : De Dato Berlin, den 12. Januarii 1749.
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Edict, Daß von nun an Denen Wittwern erlaubet seyn solle, nach Ablauff eines Viertel Jahres von dem Tage des Absterbens ihrer Frauen an zurechnen, Sich wiederum zu verheyrathen; Jn Ansehung Derer...