Sachakte

Die fürstlichen Krüge ins Gemein betreffend

Enthaeltvermerke: enth.: 1) Von Neuhaus wird auf Dringenberg ein Schlüter geschickt, welcher für die fürstlichen Krüge gutes Bier brauen soll, 19. Juni 1659; 2) Das zum Nachteil der fürstlichen Krüge gereichendes privat Branntwein- und Bierschenken wird toties quoties bei 3 Goldgulden Strafe verboten, 20. März 1717; 3) Rescriptum Camerae wegen neu zu verelocierenden Krügen, 11. April 1725; 4) Rescriptum Camerae, worin einige Krug-Verpachtungen genehmigt (begnehmiget) werden, 7. März 1764; 5) Schreiben und Bericht, ob in den Ortschaften, wo der Krug verpachtet, auch andere Eingesessene Passagiers und Fuhrleute herbergieren und über Nacht einnehmen dürfen oder wie es damit im Oberamt gehalten zu werden pflege, 31. Mai 1768; 6) Concept [eines] Berichts, so der Rentmeister Siebell hierauf abgestattet und Ja geantwortet

Alt-/Vorsignatur
Loculus XII, Paket B Nr. 1-6

Kontext
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 6. Regalia Minora >> 6.1. Das Recht Tribut aufzulegen
Bestand
B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg

Laufzeit
1659-1768

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Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 14:39 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1659-1768

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