Sachakte
Die fürstlichen Krüge ins Gemein betreffend
Enthaeltvermerke: enth.: 1) Von Neuhaus wird auf Dringenberg ein Schlüter geschickt, welcher für die fürstlichen Krüge gutes Bier brauen soll, 19. Juni 1659; 2) Das zum Nachteil der fürstlichen Krüge gereichendes privat Branntwein- und Bierschenken wird toties quoties bei 3 Goldgulden Strafe verboten, 20. März 1717; 3) Rescriptum Camerae wegen neu zu verelocierenden Krügen, 11. April 1725; 4) Rescriptum Camerae, worin einige Krug-Verpachtungen genehmigt (begnehmiget) werden, 7. März 1764; 5) Schreiben und Bericht, ob in den Ortschaften, wo der Krug verpachtet, auch andere Eingesessene Passagiers und Fuhrleute herbergieren und über Nacht einnehmen dürfen oder wie es damit im Oberamt gehalten zu werden pflege, 31. Mai 1768; 6) Concept [eines] Berichts, so der Rentmeister Siebell hierauf abgestattet und Ja geantwortet
- Alt-/Vorsignatur
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Loculus XII, Paket B Nr. 1-6
- Kontext
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Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 6. Regalia Minora >> 6.1. Das Recht Tribut aufzulegen
- Bestand
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B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg
- Laufzeit
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1659-1768
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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17.09.2025, 14:39 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- 1659-1768