- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Rar. 1451#Beibd.1
- VD18
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VD18 14722046
- Maße
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8
- Umfang
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[3] Bl., 48 S.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Verf. ermittelt in: Holzmann-Bohatta, Bd. 2, Nr. 7723
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Bayreuth, bey Johann Andreas Lübeck. 1772.
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Bayreuth
- (wer)
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Lübeck
- (wann)
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1772
- Urheber
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb00074287-8
- Letzte Aktualisierung
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27.11.2025, 08:31 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Komödie
Beteiligte
Entstanden
- 1772
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Gemeiner Bescheid. Es hat Ein Hochweiser Rath hiemit verordnet, daß wenn hinführo das Remedium Revisionis, oder sonsten ein Remedium wider ein Decretum intimiret wird, welches ad Provocationem von einem Abspruch irgend eines Unter-Gerichts ergangen, ... die vorherigen Absprüche und Urtheile der Unter-Gerichte, ... beygeleget werden sollen : Ita decretum in Senatu d. 9. Decemb. 1772.
Mandat. Wir Bürgermeistere und Rath der ... freyen Stadt Lübeck, fügen hiemit zu wissen: Demnach leider! ... die ... pestilenzialische Seuche sich mehr und mehr verbreiten, ... Als haben Wir, ... Uns genöthiget gesehen, um solches ... Uebel von Unserer guten Stadt ... abzuhalten, sowohl Land- als besonders See-werts vorsorglich diensame Anstalten darwider vorzukehren ... : Actum et decretum in Senatu, publicatumque sub Signeto Civitatis d. 15. Septembris 1770.